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Martina Tegtmeier

SPD 27.09.2024 Sitzungen 8/89

Mir ist keine bekannt. Aber nichtsdestotrotz gibt es eine klare Aufgabenverteilung. Und Verordnungen zu erlassen, liegt normalerweise im Bereich der Ministerien, also der Landesregierung, und nicht im Bereich des Landtags. Wir haben hier ganz selten mal, wenn das hier im Bereich Bau ist, da gibt es in der Tat eine Ausnahme, aber in der Regel werden die Verordnungen von den Ministerien auf den Weg gebracht, ohne Beteiligung oder ohne zwingende Beteiligung des Landtags. So habe ich das jedenfalls mal gelernt. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht antworten. Also ich komme darauf zurück: Mich hat das Verfahren, das der Minister uns hier beschrieben hat, eher überzeugt, als hier an eng gesetzten Fristen festzuklammern. Ich persönlich bin übrigens bei Ihrem Antrag auch genau über das Thema Wasserstoff gestolpert. Das wollte ich hier auch ein bisschen ausführen. Das hat mir Herr Wulff jetzt auch vorweggenommen, sage ich mal. Das Pingpongspiel haben wir schon gehört. Das hat mich auch deswegen ein bisschen, nein, nicht gewundert, aber irritiert, weil Sie ja zu Recht darauf hinweisen, dass in anderen Bundesländern bereits Verordnungen erlassen wurden oder man kurz davor ist, diese zu erlassen. Mir ist da eine, die aus Brandenburg zum Beispiel bekannt, und die geht mit dem Thema Wasserstoff eben ganz anders um. Natürlich gibts auch in dieser Verordnung eine klare Benennung der Zuständigkeiten, aber in dieser Verordnung wird es ganz klar den Gemeinden überlassen, Wasserstoffteilgebiete oder Gebiete zu benennen, bei denen die Versorgung mit Wasserstoff ausgeschlossen werden soll. Und ich finde, das ist der richtige Ansatz, und nicht vom Land vorschreiben zu lassen, wo das funktionieren soll oder nicht. Das war meine Auffassung dazu. Sie haben das eben hier erläutert, dass Sie das so ja gar nicht gemeint haben, wie das hier in Ihrem, wie ich meine, dass es bei Ihnen in Ihrem Antrag steht. Aber sei es drum. Festzustellen ist jedenfalls, bundesweit sind bereits zahlreiche Gemeinden, in denen es noch keine Vorgaben über die Landesgesetzgeber gibt, Wärmepläne aufzustellen. „Insgesamt ist fast jede fünfte Stadt … bereits mit der Aufstellung oder Umsetzung einer Wärmeplanung befasst. Damit werden deutschlandweit bereits die Weichen für eine moderne, klimafreundliche, verlässliche und bezahlbare Wärmeplanung gestellt“, so eine Aussage auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nachzulesen. Und auch in meinem Landkreis gibt es zahlreiche Gemeinden, die bereits Anträge nicht nur gestellt haben, sondern die auch schon entsprechende Bescheide erhalten haben: Wismar, Grevesmühlen, Neukloster, Hornstorf, Boiensdorf, ich kann Ihnen noch mehr nennen. Ich kann Ihnen auch Gemeinden nennen zu der Frage, wo sie sich ihre Beratung geholt haben, nämlich bei den hier ansässigen Organisationen, die solche Beratungen machen. Der Minister hat sie auch schon genannt. Ich könnte das KUBUS da noch hinzufügen, auch die bieten das an, natürlich wahrscheinlich nicht so günstig wie die Landgesellschaft, aber dennoch. Also, Herr Damm, auch wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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