Steffi Pulz-Debler
Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Bevor ich meine Ausführungen beginne, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion und auch ganz persönlich bei allen Beschäftigten in der Pflege, aber auch bei den pflegenden Angehörigen für ihre wichtige und aufopferungsvolle Arbeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt bundesweit und natürlich auch bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern zu. Wurde zum Zeitpunkt der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland auf 1,65 Millionen geschätzt, was damals rund zwei Prozent der Bevölkerung entsprach, so waren es im Jahr 2013 rund 2,6 Millionen Menschen, die gepflegt werden mussten. Gegenwärtig sind es circa 5,2 Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind, was rund sechs Prozent der Bevölkerung entspricht. Bis 2035 wird die Anzahl der Pflegebedürftigen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts auf 5,6 Millionen und bis 2055 auf 6,8 Millionen steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht sich gegenwärtig mehreren Herausforderungen gegenüber. Da sind zum einen dramatische Pflegekostensteigerungen zu nennen, die insgesamt steigende Ausgaben zur Folge haben. Dies betrifft sowohl die Pflegeversicherung selbst als auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Bei Letzteren steigen die Eigenanteile insbesondere in der stationären Pflege, aber auch bei den anderen Pflegearten, was wiederum dazu führt, dass das Ersparte aufgebraucht und am Ende Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen werden muss. In der ambulanten Pflege und in der Tagespflege werden, um Geld zu sparen, weniger Leistungen in Anspruch genommen, was wiederum zu einer Verschlechterung des Zustands der Patientinnen und Patienten und in der Folge schneller zu einem höheren Pflegebedarf führen könnte. Die Pflege verbessert sich nicht, das Gegenteil ist der Fall, und dem muss Einhalt geboten werden. Damit im Zusammenhang zu sehen ist die gesamte Finanzierung der Pflege als eine weitere große Baustelle der Pflegeversicherung. Die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten können die gestiegenen Ausgaben nicht decken. Wie schon in den Jahren 2021 und 2022 droht auch 2024 eine Finanzierungslücke, die in den nächsten Jahren weiterwachsen wird. Verschärft wird die Situation dadurch, dass der Bund seinen Zuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Jahre 2024 bis 2028 ausgesetzt hat. In der Folge ist für Januar 2025 bereits eine Beitragsanhebung für die Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozent angekündigt. Aber auch mit dieser Maßnahme wird die Finanzlücke nicht geschlossen werden können, Rücklagen werden aufgezehrt. Die Finanzierung der Pflegeversicherung steht auf der Kippe. Die Ampelkoalition hat ihr Versprechen bisher nicht gehalten, eine auf lange Sicht stabile Finanzierung der GPV zu schaffen und die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege zu begrenzen. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung noch in dieser Legislatur eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wollen wir auf Landesebene die pflegenden Angehörigen unterstützen. 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste, wie es heißt, in der Häuslichkeit, also in den eigenen vier Wänden gepflegt. Um die häusliche Pflege und die Angehörigen zu unterstützen, entwickeln wir ein Landesprogramm Pflege. Damit wollen wir unter anderem die Versorgungslücken in der Kurzzeitpflege bei uns im Land schließen und durch Maßnahmen vor Ort im Quartier die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verbessern. Kurzzeitpflege ist eine Form der Pflege ab Pflegegrad 2 für eine begrenzte Zeit, die zum Beispiel notwendig wird, wenn pflegende Angehörige ausfallen oder nicht sofort die Pflege übernehmen können oder wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine begrenzte Zeit pflegerische Unterstützung benötigt. Diese Form der Pflege ist insgesamt auf eine Dauer von acht Wochen im Jahr begrenzt und wird mit bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Zu den möglichen Maßnahmen im Quartier gehören zum Beispiel die Stärkung der ehrenamtlichen Pflegeunterstützungsstrukturen sowie der Ausbau und die bessere Vernetzung der Angebote vor Ort. Grundlage hierfür ist die Förderung des Bundes für den Zeitraum 2025 bis 2028 in Höhe von 30 Millionen Euro. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfielen demnach nach dem Königsteiner Schlüssel circa 580.000 Euro, die vom Land beziehungsweise den Kommunen komplementär finanziert werden müssen. Sie sehen, es gibt dringenden Handlungsbedarf und Abwarten ist keine Lösung. Ich bitte deshalb um Unterstützung zu diesem Antrag. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
