Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich dachte, es war eigentlich, bis fast zum Schluss war das eigentlich ganz sachlich und waren in der Auseinandersetzung eigentlich von der Intention alle gleich. Aber Herr Falk haut ja dann den Vogel raus. Unglaublich! (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Ich gehe aber auf Sie noch mal ein. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich möchte jetzt vorweg eingehen erst mal auf den Änderungsantrag der AfD, weil ich den nicht ganz nachvollziehen kann, weil Sie ja fordern, dass auch Personenkraftwagen von der Lastkraftwagenmaut ausgenommen werden. Zumindest steht „Pkw“ und so weiter da drin. Das ist nicht Inhalt des Antrags. Und auch, Personenkraftwagen sind auch nicht Inhalt dieser Richtlinie. Und es ist auch nicht so, dass die Pkws in dem Ganzen betroffen sind. Also deswegen verstehe ich den Antrag überhaupt nicht. Entweder, Sie haben das nicht richtig gelesen, es steht ja in dem Gesetz, im Bundesfernstraßenmautgesetz steht das auf der ersten Seite, wer davon betroffen ist. Und da spricht man eindeutig von 3,5 bis 7,5 Tonnen. Auf der ersten Seite steht das schon, wenn Sie das nachlesen. Also Personenkraftwagen sind da ausgenommen und es ist genau definiert, was in diesem Gesetz betroffen ist. Und weiter, „Kleinlaster und leichte Lkw bis 7,5“, da fordern Sie, dass sie generell von der Maut ausgenommen werden. Da muss ich Sie dann leider enttäuschen, weil das können wir, da werden Sie mir sicherlich recht geben, da werden wir, hier im Landtag können wir keine EU-Richtlinie aushebeln. Das liegt nicht in unserer Macht, das ist auch nicht unsere Zuständigkeit und gar nichts. Und deswegen erübrigt sich dieser Änderungsantrag in Gänze, weil er nicht den Kern trifft. Aber er klingt natürlich gut – das war wahrscheinlich eher die Absicht, alle auszunehmen – und gerecht, ja, aber letztendlich ist er dann doch populistisch und nicht zielführend. Lassen Sie mich zurück zum Thema kommen: Ich kann ja nur drum bitten – Herr Meyer hat ja gesagt, es ist alles in Ordnung und so weiter –, ich kann nur drum bitten, dass man unserem Antrag, also der Bundesratsinitiative, dem zustimmt. Setzen Sie doch dann, wenn Sie sagen, wir sind, also Schaufensterantrag, wir sind hinterher – draußen die Verbände wissen dann, die bedanken sich bei uns, dass wir eine Initiative unternommen haben –, setzen wir doch gemeinsam ein Zeichen, ein lautes Zeichen, dass wir hinter unserer Wirtschaft stehen, machen diese Bundesratsinitiative. Wovor scheuen Sie sich denn, wenn Sie alle eigentlich der gleichen Ansicht sind? Ich verstehe das nicht. Die neuen Lkw-Regeln sind nichts anderes als – meiner, unserer Auffassung nach – ein Schlag ins Gesicht für all die fleißigen Handwerksbetriebe, die tagtäglich das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Möbelschreiner, Gärtner und Landschaftsbauer, sie alle arbeiten hart, werden aber mit horrenden Gebühren bestraft. Das ist nicht nur unfair, es ist wirtschaftsfeindlich und es ist wettbewerbsverzerrend. Und wie kann es sein, dass die Regierung die Handwerker von der Maut befreit, aber vergleichbare Betriebe außen vor lässt? Diese Ungleichbehandlung, ich hatte es schon gesagt, ist nicht nur vollkommen absurd, sondern auch ein klarer Bruch des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das ist pure Ignoranz gegenüber den Realitäten in der Wirtschaft. Das Problem ist jetzt einfach erläutert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz unterscheidet sich dadurch, dass es nicht an spezifische Eigenschaften des Fahrzeugs anknüpft, sondern an dessen Nutzung. Und in der Gesetzesbegründung wird dies prägnant als situative Mautbefreiung für Handwerker und situative Handwerkerausnahmen beschrieben. Das bedeutet, dass die Mautbefreiung nur dann gilt, wenn das Fahrzeug speziell für handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten eingesetzt wird. Allerdings bleibt der Begriff des Handwerks in der Handwerksordnung aber unbestimmt. Es wird lediglich zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerkern unterschieden und in der Anlage A und B in Abschnitt 1 aufgelistet. Berufe wie Garten-, Landschaftsbau, die dort nicht aufgeführt sind, werden nicht als Handwerk anerkannt und können somit nicht von der Lkw-Ausnahme profitieren. Und diese Ausweitung der Mautausnahme auf Berufe, die dem Handwerk ähnlich sind, bleibt vage, schwer zu definieren. Das führt im praktischen Anwenden zu Unsicherheiten und Ungleichbehandlung. Da bin ich dann aber bei Ihnen, erst durch die abschließende Behandlung wird es ja unsicher. Ich will Ihnen mal die Regelung der EU zitieren. Da geht es auch, Herr Meyer, um diese Abgrenzung, wer ist es denn nun, wer ist es nicht, was darf man. Die EU-Regelung ist eigentlich relativ eindeutig. Und da heißt es: „Die Mitgliedstaaten können ermäßigte Maut- oder Benutzungsgebühren oder Befreiungen von der Verpflichtung zur Entrichtung von Maut- oder Benutzungsgebühren vorsehen für ... Lastkraftwagen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand von mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt“ – da steht nichts von Handwerk –, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) der Ausführung eines Berufs (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie unserem Antrag ja doch noch zustimmen!) „wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden ...“ Und das ist auch der Unterschied, Herr Meyer, zu dem Küchenbauer. Ein Küchenbauer, der liefert, Frau Wegner, nicht nur eine Küche an, die dann da eingepackt, wieder ausgepackt wird und so weiter. Heute die Küchen, größere, die brauchen bis zu drei Tagen, dass sie die, handwerklich passen die die in die entsprechenden Wohnlichkeiten an. Das ist ein handwerksnaher Beruf. Das ist zur Ausübung des Berufs notwendig. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Also insofern ist diese Ausnahme, kann man diese ganz klar definieren, wenn man die EU-Regelungen auch dementsprechend interpretiert, was im Bund leider ja nicht gemacht worden ist. (Daniel Peters, CDU: Der hört ja nicht mal zu!) Das Bundesamt hat bei der Erstellung der Liste nicht einmal eigenständig mautrechtliche Überlegungen angestellt, sondern lediglich auf Kennzeichnung bestimmter Tätigkeiten wie „Hw“ im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung abgestellt. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und diese Kennzeichnung bedeutet jedoch nur, dass bei Berufen, ... Nachher! ... dass bei Berufen, … So, jetzt bringen Sie mich schon raus. Sehen Sie, haben Sie schon den Salat! (Julian Barlen, SPD: Das reicht schon!) … dass Berufe gemäß Berufsbildungsgesetz anerkannt sind und eine handwerkliche Ausbildung stattfindet. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das ist die Regelung. Das Verzeichnis basiert auf dem Berufsbildungsgesetz, das die berufliche Aus- und Fortbildung regelt. Und darüber hinaus ist das Bundesamt nicht einmal befugt, eine verbindliche Definition des Handwerks oder handwerksähnlicher Tätigkeiten festzulegen. Ich kann im Bundesfernstraßenmautgesetz beim besten Willen keine Ermächtigungsgrundlage finden. Eine solche ist aber für eine rechtsstaatliche Verordnungsgebung im Sinne von Artikel 80 des Grundgesetzes erforderlich. Und daher ist die Liste des Bundesamts für Logistik und Mobilität rechtlich nicht bindend. Und zu einer vergleichbaren Feststellung ist das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits gekommen, als die Bundesnetzagentur die Berechnung an den Vorgaben des Leitfadens 2009 orientiert hatte. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Kurzum, die aktuelle Mautregelung führt zu einer ungerechtfertigten Belastung von Betrieben, die in der Praxis handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben, aber nicht unter die enge Definition der Handwerksordnung fallen. Diese Ungleichbehandlung muss beendet werden. Der rechtliche Rahmen für die erforderliche Anpassung, habe ich jetzt schon ausgeführt mehrfach, ist gegeben, kann man ändern. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Spielraum der europäischen Richtlinie genutzt wird und die Mautbefreiung auf diese weiteren Branchen anzuwenden ist. Es ist an der Zeit, dass wir den betroffenen Unternehmen eine praxistaugliche und rechtssichere Lösung liefern. Und ich glaube, ich habe das schon mal gesagt, ich habe das vorhin schon gesagt, es ist, glaube ich, an der Zeit, auch wenn Sie schon Schrift-, Protokollnotizen gemacht haben und so weiter, es kriegt nur keiner mit. Lassen Sie uns doch laut werden! (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Kriegt bloß keiner mit, ja.) Lassen Sie uns auch … Ich glaube, dass das Problem in den anderen Bundesländern genau das gleiche ist. Es gibt da keinen Unterschied, regionale Unterschiede oder dergleichen. Das ist in anderen Bundesländern genau das Gleiche. Das kann doch nicht sein, dass alle Bundesländer diesen Wahnsinn da dulden! Das glaube ich einfach nicht! Und deswegen muss man laut werden, deswegen muss man sich einsetzen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) deswegen bitte ich Sie da um eine Bundesratsinitiative im Interesse unserer Wirtschaft. Lieber Herr Falk, Ihre Aussagen mit Schaufenstern, das hat überhaupt rein gar nichts mit Schaufenstern zu tun. (Rainer Albrecht, SPD: Jaja!) Ich erinnere Sie an Ihren Placeboantrag, den Sie dann am Mittwoch da gestellt hatten dann. Das sind Schaufensteranträge, wenn man genau weiß, (Andreas Butzki, SPD: Na, na, na!) dass man nichts bewirkt. (Andreas Butzki, SPD: Na, na!) Hier kann man was bewirken, hier kann man was bewirken, weil es auch rechtlich möglich ist. Die EU-Regelung lässt es zu, der Bund muss nur nachsteuern. Er hat da Fehler gemacht, und das kann man laut sagen (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und da kann man sich dafür einsetzen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!)
