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Henning Foerster

Die Linke 27.09.2024 Sitzungen 8/89

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einführung der erweiterten Mautpflicht für Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zum 1. Juli dieses Jahres, die war von Anfang an umstritten. Und auch wir haben im für das Thema zuständigen Arbeitskreis der Koalitionsfraktionen ja bereits im Vorfeld mit Vertretern der Branche und auch der IHK über mögliche Probleme und die Folgen diskutiert. Und auch damals waren sowohl die Systematik als auch die Folgeabschätzung für die vom Bund vorgesehenen Ausnahmeregelungen schon Thema. Grundsätzlich hängt – und das ist schon erwähnt worden – die Frage, ob ein Fahrzeug aus dem Anwendungsbereich der Mautpflicht herausgenommen werden kann, davon ab, ob das Gewerbe in der Liste der handwerklichen Tätigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, kurz BALM, enthalten ist. Diese Liste – auch das ist schon gesagt worden – ist Ende des ersten Quartals veröffentlicht worden. Sie beruht auf der Handwerksordnung und enthält 163 handwerkliche und handwerksähnliche Berufe, die von der Mautpflicht ausgenommen sind. Soweit ich es recherchieren konnte, verstehen die zuständigen Ministerien und Behörden diese tatsächlich als abschließend. Nun hindert das natürlich niemanden, der sich ungerecht behandelt fühlt, daran, dagegen Front zu machen. Und deshalb haben Verbandsvertreter, insbesondere aus dem Garten- und Landschaftsbau sowie weiteren handwerksnahen Gewerben, sich auch zu Wort gemeldet und auf die aus ihrer Sicht bestehenden Ungleichbehandlungen aufmerksam gemacht. Im Kern wird kritisiert, dass die Regelungen dazu führen, dass eine nicht unwesentliche Anzahl ähnlicher dienstleistungsorientierter Betriebe außerhalb des Handwerks nicht von der Mautpflicht befreit sind. Das betrifft zum Beispiel Garten- und Landschaftsbauer, aber auch Veranstaltungstechniker. Diese sind augenblicklich nicht als Handwerk im klassischen Sinne erfasst. Und nichtsdestotrotz machen die Branchenvertreter geltend, dass man viele Dinge wie Verfahren, Dienste, Werkzeug- und Materialtransport sowie die An- und Abfahrt zum Arbeitsort natürlich durchaus mit den klassischen Handwerksberufen vergleichen kann. Dass das Fragen aufwirft und zu einem Gefühl, benachteiligt zu sein, führt, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ganz klar ist, in welchem Spielfeld der Ball bei diesem Thema liegt. Zuständig für diese in Teilen fragwürdige Regelung ist nicht der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und auch kein Landesministerium oder eine nachgeordnete Landesbehörde. Verantwortlich für die aktuell gültigen Regelungen ist ganz klar das FDP-geführte Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Berlin, weil dort muss man darauf hinwirken, dass im zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität eine Überarbeitung der Liste der handwerklichen Tätigkeiten mit dem Ziel, eine nachvollziehbare Regelung zu finden, erfolgt. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zwischen Güterkraftverkehr und Nutzung des Lastkraftfahrzeugs zum Zwecke übergreifender Dienstleistungen. Was können und was sollten wir tun in Mecklenburg-Vorpommern? Zum einen natürlich entsprechende Hinweise aus der Branche auf- und vor allem ernst nehmen, sie an das Wirtschaftsministerium herantragen und darauf hinwirken, dass diese Frage weiterhin mit dem Bund erörtert wird. Dazu hat der Minister schon was gesagt. Genau das geschieht und wir müssen dabei auch nicht zum Jagen getragen werden. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Wirtschaftsminister hat nach meiner Kenntnis schon Ende Juni 2024 entsprechende Schreiben des Präsidenten der IHK zu Rostock derart beantwortet, dass man hier offen für konkrete Vorschläge ist und diese auch in die Bund-Länder-Kommunikation, zum Beispiel auf der Verkehrsministerkonferenz oder im Bundesrat, mit einfließen lassen wird. Und insofern gibt es die von Ihnen gewünschte Kommunikationslinie. Und Sie wissen sicherlich auch, dass andere, auch CDU-geführte Länder wie Nordrhein-Westfalen diesbezüglich ganz ähnlich unterwegs sind. Deswegen vielen Dank für die Möglichkeit, sich zu diesem Thema heute hier auszutauschen! Den Antrag werden wir jedoch ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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