Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Waldmüller, richtiges Thema, aber beim Antrag fängt es schon mit der Überschrift an. Bisher hat niemand in Zweifel gestellt – über die Inhalte reden wir ja gleich –, dass das nicht rechtskonform sei. Ob es wirtschaftsfreundlich ist, was die Bundesregierung dort gemacht hat, da kann es in der Tat berechtigte Zweifel geben. Aber ich glaube, der Hauptpunkt, der die Menschen aufregt, ist, geht es eigentlich gerecht zu, gibt es eine Gleichbehandlung et cetera pp. Da haben Sie ja im Kern auch darauf hingewiesen, dass das eine ganz entscheidende Frage ist. Gucken wir uns das mal ein bisschen genauer an: Sie haben ja schon auf die Voraussetzungen hingewiesen, für wen die Mautpflicht gilt. Und auch das, was uns ein bisschen stört – das will ich ganz offen sagen – als Landesregierung, wenn wir uns angucken, wer dann von dieser sogenannten Handwerkerbefreiung tatsächlich profitiert, dann wird es dann schwierig in der Abgrenzung. Und das ist in der Tat etwas, was wir auch gegenüber dem Bund schon kommuniziert haben, dass wir da nicht nur eine Evaluierung brauchen, sondern auch eine Diskussion noch einmal über die Zugangsvoraussetzungen. Im Wesentlichen gelten ja hier die Berufe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, zunächst einmal als ausnahmeberechtigt, und dann auch die anerkannten Ausbildungsberufe, die dem Handwerk zugeordnet werden durch das Bundesinstitut für berufliche Bildung. So weit, so gut. Die Liste ist abschließend entsprechend veröffentlicht worden. Darauf haben Sie auch hingewiesen. Und nun kommen wir in die übliche Malaise der Frage der Gleichbehandlung und der Abgrenzungssituation. Dazu vielleicht einige Beispiele aus der Praxis, wo man in der Tat dann sagen muss, das Ganze gehört noch mal auf den Prüfstand. Leider hat das Bundesministerium bisher alle Initiativen, insbesondere vom DIHK – und ich bin da ja auch in Kontakt mit der IHK Rostock, die das federführend hier im Lande macht –, abgewiesen, will nicht darüber reden. Ich bin aber trotzdem der Meinung, wir müssen darüber reden. Wir werden auch weiter dranbleiben. Dazu zwei Beispiele, die einfach nicht in der Praxis passen: Das Bundeslandwirtschaftsministerium, unser Landwirtschaftsminister, wir haben uns sehr um den Garten- und Landschaftsbau gekümmert, nach dem Motto, wir brauchen diese zumindest in die Aufnahme der Ausnahmeregelung. Das hat das Bundesverkehrsministerium gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium abgelehnt. Kann man aber vor Ort nur schwerlich erklären, meine Damen und Herren. Gleichzeitig hat sich der Zentralverband des Baugewerbes, des deutschen, direkt an das Ministerium gewandt und eine Ausnahme erwirkt für Tiefbaufacharbeiter. Das hat das Ministerium genehmigt. So, und da gehe ich schon in die erste Richtung, das kann ich nicht verstehen. Das können wir den Menschen auch nicht erklären, egal welcher Verband jetzt gerade vorspricht und welche Lobbytätigkeit besonders gut geeignet ist, mit sachlichen Kriterien hat das nach meiner Ansicht in den beiden Fällen, dass sie unterschiedlich beschieden wurden, wenig zu tun. Aber, Herr Waldmüller, ich sage auch, es gibt auch Punkte, über die wir noch diskutieren müssen. Und Sie haben ja das Beispiel vom Möbel- und Küchenhandel genannt, auch in der Öffentlichkeit, im Unterschied zu dem Tischlerhandwerk. Da sind wir natürlich an einer gefährlichen Kante. Das ist, wenn ich das mal so bezeichnen darf, das Trojanische Pferd des Handels. Dann müssten Sie auch sämtliche Unternehmen, die Handel betreiben, sozusagen in die Ausnahme miteinbeziehen. Das halte ich aber für schwierig, es sei denn – Achtung: Bürokratie! –, Sie prüfen bei jedem einzelnen Unternehmen, welche handwerkliche Tätigkeit und welcher Anteil, jetzt beim Möbelhandel zum Beispiel, stattfindet und welcher nicht. (Stephan J. Reuken, AfD: Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt.) Ich glaube nicht, dass wir das tatsächlich wollen, meine Damen und Herren! Also was tun? Erster Ansatz, wir haben bereits im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben als Mecklenburg-Vorpommern, wo wir insbesondere darauf hingewiesen haben wegen der weiten Wege bei uns im Land, dass das natürlich alles Auswirkungen haben kann auf die entsprechende Preisentwicklung. Und Sie haben ja schon darauf hingewiesen, Herr Waldmüller, was die Europäische Union angeht, da habe ich mich sehr gewundert, es gibt ja eine EU-Richtlinie 2022/362, also 362 aus 2022, wo gerade die EU darauf hinweist wegen der Gleichbehandlung, dass insbesondere Dienstleister aus ländlichen Gebieten beim Wettbewerb mit Dienstleistern aus Ballungsräumen durch ihren längeren Anfahrtsweg nicht benachteiligt werden dürfen. Genau diesen Ansatz von der EU finden wir leider nicht wieder in dem, was die Bundesregierung uns hier vorgelegt hat. Und deswegen haben wir das an der Stelle durch die Protokollerklärung auch noch mal kritisiert, werden da auch weiter dranbleiben. Zweiter Punkt, das habe ich ja schon angedeutet, wir werden beim Bund darauf drängen, dass wir eine sachliche Diskussion über die derzeitige Situation, Gleichbehandlung, Ausnahmen und so weiter bekommen und dass wir vor allen Dingen auf Gleichbehandlung und Gerechtigkeit drängen. Und letzte Bemerkung – die sei mir an der Stelle dann doch noch mal erlaubt –, der EU-Vergleich, Herr Waldmüller, hinkt, weil dann kommen Sie in die Diskussion um Nutzerfinanzierung. Und natürlich sind entsprechende Handwerksunternehmen in Italien, Frankreich, Österreich, Schweiz, wenn sie über die Autobahn fahren, in einer Nutzerfinanzierung drin. Die zahlen dann entweder über Vignette oder konkrete Autobahngebühren. Also Vorsicht beim EU-Vergleich, wir brauchen in Deutschland eine vernünftige Lösung. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
