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Wolfgang Waldmüller

CDU 27.09.2024 Sitzungen 8/89

Hier liegt noch ein Kugelschreiber! Ihrer? (Zuruf aus dem Plenum: Können Sie behalten!) Gut! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ein sehr, sehr wichtiges Thema, „Lkw-Maut rechtskonform und wirtschaftsfreundlich umsetzen – Handwerkerausnahme auf vergleichbare Branchen ausweiten“, Sie hatten es gesagt, ein wichtiges Thema, ein Aufregerthema, ein unfaires und ungerechtes Thema, was uns da vom Bund serviert wurde. Ich will darauf eingehen. Ab 1. Juli 2024 wird die Maut, der Güterkraftverkehr auf Bundesautobahnen, um die CO -Komponente erweitert und es wird bei Fahrzeugen 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 für den Güterkraftverkehr eine Mautpflicht eben mit bis 7,5 Tonnen eben verlangt. Die Anpassung orientiert sich an einer europäischen Richtlinie, die ebenfalls Fahrzeuge ab einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen einbezieht. Allerdings sieht die Richtlinie die europaweite Verpflichtung zur Mautpflicht für diese Fahrzeuge erst – man höre und staune –, eigentlich erst ab dem 25. März 2027 vor. Die Bundesregierung hat hier eine nationale Regelung bereits drei Jahre früher umgesetzt. Dies stellt einen rechtlich bedeutsamen, zugleich praxisrelevanten Schritt dar, der uns heute beschäftigt. Und laut dieser Richtlinie der EU dürfen Mitgliedsstaaten Mautbefreiungen für Lastkraftwagen mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen vorsehen, die zur Beförderung von Material und Maschinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt. Und dies gilt insbesondere für Handwerksbetriebe, deren Fahrzeuge nicht gewerblich im klassischen Sinne eingesetzt werden. Und diese EU-Regelung, diese EU-Regelung ist eine Kannbestimmung. Es besteht keine europaweite Pflicht zur Umsetzung. Die Mitgliedsstaaten haben hier Spielraum, Ausnahmen teilweise oder vollständig anzuwenden. Und die Bundesregierung hat auf Grundlage dieser Richtlinie die bisherige Ausnahmebestimmung im Bundesfernstraßenmautgesetz angepasst und eine sogenannte Handwerkerausnahme eingefügt. Diese sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen von der Mautpflicht befreit sind, wenn sie zur Beförderung von Materialien oder Maschinen genutzt werden, die für die handwerkliche Tätigkeit erforderlich sind, jedoch nur, sofern dies nicht gewerblich ist. Und hier zeigt sich jetzt das Problem. Während das europäische Recht eine breite Ausnahmeregelung zulässt, hat die Bundesregierung diese Ausnahme enger gefasst und auf handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten beschränkt. Und das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat bereits eine Liste handwerksähnlicher Tätigkeiten veröffentlicht, die für die Mautbefreiung infrage kommen. Doch diese Liste schließt viele verwandte Berufe aus, was zu Unsicherheiten und auch zu potenziellen Wettbewerbsbenachteiligungen führt. Das führt dazu, dass vergleichbare Tätigkeiten, die keine klassischen Handwerksbetriebe betreffen, etwa wie der Gartenbau oder Möbelmontagen, von der Mautpflicht nicht ausgenommen sind. Und die gesetzliche Begründung der Bundesregierung verengt die europäische Erlaubnis zur Mautbefreiung, was zu einer unnötigen Belastung von Betrieben führt, die ebenfalls Material und Maschinen für ihre berufliche Tätigkeit transportieren müssen, jedoch nicht unter die Handwerkerausnahme fallen. Und diese enge Auslegung weicht von dem flexibleren Vorgehen der europäischen Richtlinie ab. Oder lassen Sie es mich etwas deutlicher sagen: Die Ampel hat in ihrer Regulierungswut wieder einmal europäische Richtlinien früher als nötig und enger als sinnvoll umgesetzt (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und dabei viele Branchen vergessen und zusätzlich belastet. Und dies verdeutlicht einmal mehr die Tendenz der Bundesregierung, im vorauseilenden Gehorsam EU-Vorgaben nicht nur umzusetzen, sondern diese auch zu verschärfen und früher als notwendig in nationales Recht zu übertragen. (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Während andere EU-Länder die vorgesehenen Übergangsfristen ausschöpfen, um der heimischen Wirtschaft Spielraum zu gewähren, wird in Deutschland wie immer schneller und strenger reguliert. Und die Konsequenzen dieser Einschränkung sind weitreichend: Unternehmen, die regelmäßig Material und Ausrüstung für Montagearbeiten, Bauprojekte oder ähnliche Tätigkeiten transportieren, sind nun einer zusätzlichen finanziellen Belastung ausgesetzt. Gerade in ländlichen Regionen, wo Betriebe häufig auch weite Strecken zurücklegen müssen, ist dies eine erhebliche wirtschaftliche Hürde. Die Praxis zeigt, dass vergleichbare Tätigkeiten wie etwa der Garten- oder der Landschaftsgestaltung hinsichtlich der Mautpflicht benachteiligt werden. Meine Damen und Herren, Sie werden mir zustimmen, dass Fahrten zur Möbelmontage oder Gestaltung einer Gartenanlage im Wesentlichen absolut vergleichbar mit denen einer Schreinerei sind. Wenn der Fokus auf handwerkliche Dienstleistungen, dem Aufbau, der Anpassung oder der Gestaltung liegt, ist es für mich völlig unverständlich und nicht hinnehmbar, dass gerade diese Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch zusätzlich belastet werden. Und nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes ist doch selbstverständlich, dass ähnliche Berufe, die vergleichbare Transportaufgaben erfüllen, nicht von der Mautausnahme ausgeschlossen werden dürfen. Ich war natürlich auch bei verschiedenen Firmen. Ich habe mit den Unternehmern gesprochen, die mittlerweile, na ja, aufgebracht ist gut, manche winken schon ab: „Das war doch klar!“, aber sie sind wütend. Sie sind wütend und verstehen diese Ungerechtigkeit nicht. Und die Wirtschaftsverbände, der Mittelstandsverband, der Bundesverband Gartenbau wehren sich entschieden gegen diese neue Regelung. Und sollte die Politik nicht reagieren, wird diese Angelegenheit unweigerlich vor den Gerichten landen, wenn hier nicht nachgebessert wird. Eine erweiterte Mautbefreiung wäre eine einfache und gerechte Lösung, die den betroffenen Unternehmen ermöglicht, weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten, ohne unnötige Bürokratie und Kostenbelastung. Deswegen appelliere ich an Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam für eine Änderung der Handwerkerausnahmen im Bundesfernstraßenmautgesetz eintreten! Der Spielraum der europäischen Richtlinie muss dazu genutzt werden, die Handwerkerausnahme auf weitere Branchen auszuweiten. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag im Interesse unserer Wirtschaft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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