David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege da Cunha, ich freue mich ja sehr, dass so viel in Umsetzung ist, allerdings habe ich irgendwie nicht den Eindruck, dass das der tatsächlichen Lebensrealität und der Erfahrung der Menschen in unserem Land entspricht. Das ist doch der zentrale Dissens hier. Sie behaupten hier etwas, was da draußen einfach nicht ankommt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU) Ich schließe mich an einer Stelle dem Minister Pegel an: Ja, es gibt viele Menschen hier im Land, die sich im Bereich Digitalisierung engagieren, ob das in den Verwaltungen ist, ob das in verschiedenen Verbänden ist, ob das auch Unternehmen im Land sind, denen das einfach ein wichtiges Anliegen ist. Und die verdienen unseren allergrößten Respekt, Respekt besonders deswegen, weil wenn ich mit diesen Leuten rede – und ich kenne sehr viele von diesen Menschen –, erlebe ich sehr viel Frust. Und das halte ich für ein fatales Signal, weswegen ich es auch immer wieder für richtig halte, dass wir hier in diesem Hause über dieses Thema reden. Wenn Herr Kollege da Cunha sagt, es macht Sinn, Dinge zu bündeln, bin ich völlig bei dir, total. Und Digitalisierung ist ein Prozess, ja. Da denke ich immer nur, den Prozess müsste vielleicht aber auch mal jemand steuern. Wir müssen ja den Prozess in irgendeine Richtung lenken, wir wollen ja irgendwo hinkommen. Und auch hier – jetzt ist Frau Drese wieder da – möchte ich es noch mal wiederholen: Herr Pegel, wer auch immer bei Frau Drese im Haus diese Digitalisierungsstrategie gemacht hat, holen Sie sich diese Leute! (Ministerin Stefanie Drese: Nee! Nee!) Das war gut. (allgemeine Heiterkeit) Klären Sie das intern! Aber das ist wirklich ein gutes Strategiepapier, vernünftig erklärt, wo will ich hin. Und das ist, glaube ich, etwas, gerade beim Thema Zuständigkeiten und wer macht was. Wir haben hier im Land, wir haben das DVZ, ZDMV, Zweckverband e-Government, wir haben neun Ministerien, wir haben die KSM, die IKT Ost, wir haben sechs Kreise, zwei Städte und noch ganz, ganz viele Akteure, die diesen ganzen Prozess irgendwie mitsteuern. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Na, die sind ja auch für Digitalisierung zuständig in den Kommunen. Die wollen wir alle digitalisieren. So, wenn ich jetzt aber bedenke, wir haben eine Staatssekretärin, die für den Bereich Digitalisierung auch zuständig ist, habe ich irgendwie eher den Eindruck, dass sie sich eher irgendwie darauf vorbereitet, dass wir im nächsten Jahr den Vorsitz im IT-Planungsrat in Deutschland übernehmen, wir aber vorher die Hausaufgaben bei uns hier im Land noch nicht so ganz erledigt haben. Denn gerade beim Thema OZG, auf Rang 4 Mecklenburg-Vorpommern – super! Hätte ich total super gefunden, wenn wir das vor fünf Jahren so besprochen hätten. Der Geburtsfehler vom ursprünglichen Onlinezugangsgesetz war, es hatte gar keine Sanktionen drin. Da war zwar eine Frist, aber es war völlig egal, ob ich es umgesetzt habe oder nicht. Und ganz zentral, das OZG hat immer nur betrachtet den Zugang des Bürgers zu Leistungen des Staates. So weit okay. Damals, als das erdacht wurde – ist ja schon eine ganze Weile her –, war das vielleicht auch die Denke, aber die Zeit entwickelt sich ja weiter. Das ganze Thema Breitbandausbau wurde ja hier auch schon hier und da mal angestreift. Als wir uns hier darüber noch im Land gestritten haben, ob jetzt 30 Megabit oder 50 Megabit die Aufgriffsschwelle sind, habe ich schon immer gesagt, nein, wir müssen in Gigabit messen. Wir sind unserer Zeit einfach immer hinterher. Und das ist auch genau der Fall hier beim Thema Onlinezugang. Wenn wir uns die Onlinezugangsleistungen angucken, sind wir auf Platz 4, ja, im Wesentlichen, weil wir Reifegrad 2 erreicht haben. Reifegrad 2 bei den meisten Leistungen heißt also, ich kann zumindest diese OnlinePDF oder was auch immer irgendwo finden und habe grob einen digitalen Zugang. Und wenn wir aber das Ziel – und das erwarte ich von einer Digitalisierungsstrategie des Landes –, das Ziel ausrufen „Once only“, heißt also, ich rufe nur einmal meine Daten ab, ich gehe zum Einwohnermeldeamt, ich muss meinen Personalausweis verlängern, und dann sagen die zu mir, da gehen Sie doch mal bitte erst mal zum Standesamt rüber, weil ich brauche noch mal die Geburtsurkunde – die sitzen drei Gänge weiter! Das ist noch die Realität heute! Das heißt, wenn wir das erreichen wollen, dann müssen wir natürlich auf technischer Seite sehr viel noch vorbereiten, aber auf der anderen Seite Hindernisse aus dem Weg räumen, die wir als Gesetzgeber, wir als Landtag in Mecklenburg-Vorpommern zu verantworten haben. Und eine ganz große Hürde – und da werden Sie auch noch von uns was bekommen – sehe ich im Landesdatenschutzgesetz. Vergleichen wir mal das Landesdatenschutzgesetz mit dem Bundesdatenschutzgesetz! Dummerweise gilt das Bundesdatenschutzgesetz nur für Bundesleistungen. Dort ist geregelt, der Austausch von Daten zwischen Behörden ist okay. Gucke ich ins Landesdatenschutzgesetz, finde ich da nichts davon. Das ist nicht erlaubt. Das heißt also, ich muss immer über Tausend Ausnahmen oder Sonstiges arbeiten. Das heißt, wir müssen also unsere Behörden im Land, in den kleinen Gemeinden, in den großen Städten, in den Landkreisen, aber auch im Land dazu ermächtigen, dass sie Daten untereinander austauschen dürfen, weil sonst werden wir dieses Once-Only-Prinzip, also den Reifegrad 5 irgendwann, nie erreichen. Da müssen wir ran! Und wenn wir das dann vielleicht irgendwann mal geschafft haben, kommen wir noch zu einem anderen Problem. Ich finde die EfA-Lösung vom Grundgedanken gar nicht falsch, aber wenn ich in die praktische Umsetzung reingehe, und ich habe das auf der anderen Seite schon mal mitmachen dürfen, dann haben wir eine Lösung, die wurde auf eine Verwaltung irgendwie angepasst. Und jetzt kommt ja der Witz: Jede Verwaltung hat unterschiedliche Vorschriften, jede Verwaltung hat unterschiedliche Herangehensweisen. Und was haben wir nicht für Formulare gebaut! In dem einen Formular bei der einen Verwaltung musste dann halt das Feld noch mal um 20 Zeichen länger sein als beim anderen, und dann will die eine Behörde noch eine Angabe mehr haben als die andere, obwohl sie alle exakt das Gleiche haben wollten. Sie wollten alle exakt das Gleiche haben, aber die Verwaltungsvorschriften, die Durchführungsvorschriften und alles mehr, was da mit dranhängt, sind einfach extremst unterschiedlich. Das heißt, wir brauchen zwingend eine Vereinheitlichung auch dieser ganzen Prozesse, die dahinterstehen. Und dann schaffen wir das, eine durchgehende Digitalisierung hinzubekommen, wo auch das EfA-Prinzip irgendwann funktionieren wird. Aber das sehe ich als ganz große Hürde an der Stelle. Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu. Das macht natürlich Sinn, hier nicht alles komplett neu zu erfinden, da gehen wir den Weg gerne mit. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
