Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich habe ja bisher nur zu dem Antrag meiner Fraktion geredet und gehe jetzt gerne noch auf die Anträge von Ihnen ein, liebe Kolleg/-innen. Erst mal herzlichen Dank an die FDP-Fraktion für die konstruktive Auseinandersetzung mit unserem Antrag! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein Änderungsantrag, dem wir uns gut anschließen können. Dann jetzt erst mal zum Antrag der AfD-Fraktion. Die AfD-Fraktion, kurz zusammengefasst, missachtet mit den Forderungen in ihrem Antrag menschenrechtliche Standards, schlägt rechtlich fragwürdige Maßnahmen vor (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welche sind denn fragwürdig?) und bietet keine konkreten, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sagen Sie mal konkret!) umsetzbaren Lösungen für die Herausforderungen, die sich uns stellen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Und wo werden die Menschenrechte dabei angegriffen? Wobei denn konkret?) Die AfD-Fraktion will ja die Landesregierung dazu auffordern, einen Migrationsnotstand für Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland auszurufen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Der Begriff ist erst mal rechtlich gar nicht definiert (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Muss er ja auch nicht.) und suggeriert eine Krise, die nicht durch konkrete Fakten gestützt wird. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Genau wie der Klimanotstand!) Gemeint ist offenbar, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Genau wie der Klimanotstand! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) gemeint ist offenbar, dass sich die Bundesrepublik Deutschland, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) gemeint ist offenbar, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf Artikel 72 AEUV berufen soll. Danach können die EU-Mitgliedsstaaten im Ausnahmefall vom Unionsrecht abweichen, es sogar unter Umständen unangewendet lassen, wenn ansonsten die öffentliche Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit in Deutschland zusammenbrechen würden. Ich gucke mal den Innenminister an, aber das kann derzeit niemand ernsthaft behaupten. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Bernd Lange, SPD) Die AfD-Fraktion beantragt außerdem, regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zu ermöglichen. Darauf wurde hier schon eingegangen. Abschiebungen in ein Land, in dem der betroffenen Person Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen, sind nach unserer Landesverfassung, sind nach dem Grundgesetz und auch nach internationalem Recht verboten. Das Argument, das Sicherheitsinteresse Deutschlands wiege in solchen Fällen schwerer als das Schutzinteresse der Täter/-innen, ist rechtlich nicht haltbar. Das absolut geltende Refoulement-Verbot ist eine Errungenschaft des Völkerrechts und Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit der Menschenwürde. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dirk Bruhn, DIE LINKE) Drittens. Die AfD-Fraktion will eine Abschaffung des subsidiären Schutzes. Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Mit „ernsthafter Schaden“ ist etwa die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe gemeint, auch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder auch eine Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Die Forderung nach einer Abschaffung des subsidiären Schutzes ignoriert, dass diese ein wichtiges Instrument ist, um Menschen vor Verfolgung oder existenziellen Gefahren zu schützen. Diese Forderung widerspricht Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Viertens. Die AfD setzt sich für Transitzentren für umfangreiche Zurückweisungen von Personen ein, die illegal nach Deutschland einreisen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, illegal.) Zurückweisungen von asylsuchenden Menschen an der Grenze sind aber aus menschenrechtlichen und auch aus europarechtlichen Gründen nicht zulässig. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch! – Nikolaus Kramer, AfD: Falsch! Falsch! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Dublin-Verordnung sieht ein Verfahren vor, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!) demzufolge Deutschland erst mal prüfen muss, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das steht aber nicht in der Genfer Flüchtlingskonvention.) welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!) Erst wenn eine Prüfung abgeschlossen ist und die Zuständigkeit, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist offensichtlich, wenn einer von österreichischer Seite anklopft bei uns, dass er dann von österreichischer Seite kommt. Das ist völlig einfach. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist und die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates feststeht, kann Deutschland nach der Dublin-III-Verordnung an diesen Staat ein Rückübernahmeersuchen stellen und die Person überstellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist falsch! – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was für ein Blödsinn!) So viel vielleicht erst mal zu dem AfD-Antrag. Die CDU schlägt in die gleiche Kerbe. Ich gehe aus Zeitgründen nur auf ein Beispiel erst mal ein. Nach dem Willen der CDU-Fraktion sollen Schutzsuchende, für die gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, sobald der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist doch Ampelpolitik.) Eine ersatzlose Streichung von Sozialleistungen würde jedoch das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzen. Danach muss der Staat dafür Sorge tragen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Endlich sind Sie mal ehrlich und sagen, Sie wollen Bürgergeld für alle, die aus der Welt hierherkommen, und das sofort.) dass den Menschen mindestens die Mittel zur Verfügung stehen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Danke, Frau Oehlrich!) die sie für ein menschenwürdiges Dasein unbedingt benötigen. Migrationspolitische Erwägungen können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das Existenzminimum rechtfertigen. Es wurde hier schon zitiert: „Die … Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, sagt das Bundesverfassungsgericht. Offenbar – das zeigt die Auseinandersetzung mit dem Antrag der CDU – will die CDU der AfD sozusagen den Nährboden entziehen. Politisch kann die CDU daraus jedoch, wie die Wahl in Brandenburg zeigt, keinerlei Kapital schlagen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sachsen und Thüringen.) Sehr geehrte Kolleg/-innen, hören Sie auf, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) der AfD nachzueifern! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Bernd Lange, SPD) Kehren Sie zurück auf die Seite der Humanität und ziehen Sie Ihren Antrag zurück! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Kehren Sie zurück auf die Seite der Guten!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Aber das ist auch die Seite der Verlierer. Das wird die Seite der Verlierer sein. So what?!)
