Beate Schlupp
Herr Damm, ich habe jetzt auf einen Geschäftsordnungsantrag gesetzt. Das wäre jetzt eine persönliche Erklärung. Die ist aber in dem Zusammenhang nicht möglich, weil der Tagesordnungspunkt 17 wird ohne weitere Beratung abgestimmt. Vorher hätte ich aber noch einen Geschäftsordnungsantrag zugelassen, wenn er denn zur Geschäftsordnung ist. Geschäftsordnungsanträge sind genau geregelt, aber keine persönliche Erklärung ist möglich. Die können Sie im Nachgang noch anmelden. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Das ist richtig, wobei die persönliche Erklärung ja zum Abstimmungsverhalten ist. Aber …
