Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Abbau kostet nichts zusätzlich beziehungsweise die Kosten, die für die zweite Firma entstehen, werden der ersten Firma in Rechnung gestellt, weil – noch mal – der ganze Auftrag waren Aufbauarbeiten/Abbau. Wir haben jetzt die Situation, dass es eine insolvente Firma ist. Wir müssen mit dem Insolvenzverwalter umgehen. Und noch mal, die Mietkosten sind genannt worden. Die Aufbaukosten und dann Abbaukosten für eine neue Kuppelkonstruktion, man muss dann nicht wieder das ganze Gerüst neu aufbauen, so, wie es jetzt da ist, sondern man kann es kleiner aufbauen, ist ein fünfstelliger Betrag. Aber noch mal: Sowohl unter Wirtschaftlichkeitsaspekten als auch unter der Berücksichtigung der rechtlichen Risiken wäre eine Beibehaltung des Gerüsts die nicht wirtschaftliche und die deutlich riskantere Lösung gewesen. Deswegen haben wir uns dagegen entschieden.
