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Constanze Oehlrich

GRÜNE 26.09.2024 Sitzungen 8/88

Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Seit dem 01.01.2019 gibt es in der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität das neue Themenfeld „ausländerfeindlich“. Bei der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität handelt es sich um eine Eingangsstatistik. Hier werden Straftaten bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen, also beim ersten Anfangsverdacht erfasst. Anders als bei der Polizeilichen Kriminalstatistik werden politisch motivierte Straftaten grundsätzlich, also bereits zu Beginn des Verfahrens, zugeordnet. Ende Mai hat in einer Stralsunder Kellerbar, so lautet die Anklage, ein 65-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf einen 28-jährigen italienischen Staatsangehörigen eingestochen. Ein Zeuge hat damals dem NDR gegenüber gesagt, dass sich der mutmaßliche Täter fremdenfeindlich geäußert habe. Direkt nach der Tat soll er „das habe ich für Deutschland gemacht“ gesagt haben. Noch Ende Juli hieß es dazu in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/3879: „Hinweise auf mögliche Äußerungen des Tatverdächtigen, welche dieser getätigt haben soll“, hätten „im Zuge der Ermittlungen … nicht verdichtet werden“ können. In ihrer Anklageschrift scheint die Staatsanwaltschaft Stralsund nun jedoch – das legen Medienberichte nahe – von einer ausländerfeindlichen Motivlage auszugehen. Ich frage die Landesregierung: Hat der Messerangriff von Stralsund Eingang in die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität -rechts- gefunden?

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