Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als das Bürgergeld 2022 von der Ampel auf den Weg gebracht wurde, sparte man nicht mit Superlativen. Die Ablösung von Hartz IV sei die größte Sozialstaatsreform der letzten 20 Jahre, tönte es aus Berlin. Das neue Bürgergeld bedeute mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Und weiter hieß es, es geht um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft, denn klar ist, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, muss auf die Unterstützung des Sozialstaates bauen können. Die Reform verfolgte seinerzeit mehrere Ziele. Die staatliche Hilfe sollte bürgernäher, unbürokratischer und auch zielgerichteter sein. Dem einzelnen Betroffenen wollte man durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung besser helfen als zuvor. Und eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt sollte zum Beispiel durch das Nachholen eines Berufsabschlusses angestrebt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehern und Jobcentermitarbeitern wollte man jetzt vertrauensvoll gestalten. Vorgaben für Leistungsminderungen, besser bekannt als Sanktionen, wurden zu diesem Zweck unter Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 5. November 2019 neu geregelt. Und nicht zuletzt versprach die Ampel den Betroffenen angemessene Leistungen. All dies war zu begrüßen, bedeutete es doch eine Abkehr von Hartz IV. Von Dauer war diese Entwicklung, wie wir inzwischen alle wissen, jedoch nicht. Mit einer beispiellosen Kampagne gegen Bürgergeldbeziehende versuchen die Mitte-Rechts-Parteien, vorneweg die CDU, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) das Rad der Geschichte zurückzudrehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Zu Recht, wie wir heute lesen können.) Statt Fakten und Sachpolitik regieren Populismus und Stimmungsmache. Die Pläne der CDU zur Ablösung des Bürgergeldes durch eine sogenannte neue soziale Grundsicherung stellen alle Grundsicherungsbeziehenden unter eine Art Generalverdacht. Das ist nicht nur unerfreulich, das ist verantwortungslos. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Von wem?) Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Krisen von Corona-Pandemie über Rezession und Klimakrise bis zum andauernden Krieg in der Ukraine bereits genug verunsichert. Und dennoch schreckt man in der CDU auch nicht vor der Verbreitung von Fake News zurück. Immer wieder wird das Mantra vom Bürgergeld als vermeintlichem Kündigungsgrund ins Feld geführt. Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) der Anreiz, einen Job aufzunehmen, sei zu gering. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) Diese Behauptung ist empirisch gar nicht haltbar, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Doch!) das geben die Daten nicht her, (Michael Meister, AfD: Doch! Doch!) aber die Erzählung hat sich verselbstständigt, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Linke konnten noch nie rechnen.) schrieb dazu Professor Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz auf X treffsicher. Und auch die Antwort des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage des GRÜNEN-Abgeordneten Frank Bsirske belegt das: „Der Bundesregierung liegen keinerlei empirische Befunde zur Unterstützung der genannten These vor.“ (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die Bundesregierung hat sich gerade um 10 Milliarden verrechnet.) Dagegen spricht auch, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Nicht viel Vertrauen.) dass der gesetzliche Mindestlohn seit der Reform um 30,6 Prozent gestiegen ist, während der Anstieg beim Bürgergeld um etwa 5 Prozent geringer ausfiel. Das spricht eher für eine Arbeitsaufnahme und nicht für ein Verharren im Bürgergeld. Das ewige Wiederholen der Erzählung hat sich allerdings tief im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aktuell glauben bis zu 75 Prozent der Menschen daran und Hinweise auf tatsächliche Fakten kommen bei vielen leider gar nicht mehr an. Ein Punkt, über den wir seinerzeit leidenschaftlich gestritten haben, war die letzte Regelsatzerhöhung. Carsten Linnemann spielte dabei den Herold für seine Parteifreunde, schaffte es an keiner TV-Kamera vorbei und polemisierte gegen vermeintlich übermäßig gestiegene Leistungsansprüche. Auch diese Behauptung erwies sich bei seriöser Betrachtung als falsch, denn Leistungsberechtigte im Bürgergeld waren besonders stark von Preiserhöhungen betroffen. Sie geben nachweislich einen höheren Anteil ihres Regelbedarfes für Nahrungsmittel aus. Deren Preise haben sich zwischen 2021 und 2024 um 32,7 Prozent verteuert, was die Erhöhung des Regelsatzes um 26,2 Prozent übersteigt. Dennoch verfing auch diese Erzählung. Und so gibt es nun nicht nur eine Nullrunde für Bürgergeldbeziehende, sondern so mancher Mitte-Rechts-Politiker fabuliert, beflügelt vom Erfolg der Kampagne, schon von Regelsatzkürzungen. Eine weitere Mär geisterte aus dem Konrad-Adenauer-Haus in die Kneipen und an die Stammtische: Die Bürgergeldkosten seien jahrelang explodiert. Mal ganz abgesehen davon, dass es das Bürgergeld ja erst seit 2022 gibt, fällt die Behauptung beim Faktencheck durch. 2017 betrug der Anteil von Hartz IV an den Gesamtkosten des Bundes 6,9 Prozent, 2023 betrug der Anteil 5,6 Prozent. Er sank also. Und die Spekulation der „Bild-Zeitung“ zum vermeintlichen Millionenloch im Haushalt des BMAS – Milliardenloch, Entschuldigung – hat Selbiges dementiert. Es sei gar nicht nachvollziehbar, wie man auf die 9,6-Milliarden-Lücke komme, und zudem seien die Berechnungen methodisch falsch. So sind die Kosten der Unterkunft zu einem relevanten Teil durch die Kommunen aufzubringen und demnach nicht in der angegebenen Höhe für den Bundeshaushalt relevant. Haben wir auch hier wieder Fake News gehört? Dennoch hält das mediale Trommelfeuer an. Es erinnert im Stil an die Florida-Rolf-Kampagne der frühen 2000er-Jahre. Denken Sie nur an die komplette Streichung des Bürgergeldes für sogenannte Totalverweigerer. Auch hier wird eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen. Tatsächlich war Arbeitsverweigerung nach Auskunft der RD Nord der BA noch nie ein Massenphänomen in Mecklenburg-Vorpommern und sie wird absehbar auch keines werden. Sprechen Sie doch mal mit den Experten in den Jobcentern und bei der BA! Die allermeisten sagen mir, Druck und Diffamierungen sind der falsche Weg, wenn mehr Menschen nachhaltig in Arbeit gebracht werden sollen. Stattdessen brauchen unsere Jobcenter Planungs- und Rechtssicherheit. Statt also permanent eine neue Sau durchs Dorf zu treiben, wäre zuvorderst die Sicherung einer aufgabengerechten Finanzausstattung vonnöten. Meine Damen und Herren, die Bundesagentur für Arbeit hat mir freundlicherweise die Zahlen der Bürgergeldbeziehenden zum letzten verfügbaren Stichtag für unser Land zur Verfügung gestellt. Demnach befanden sich zum 31.07. genau 116.400 Personen im Bürgergeldbezug. 82.265 davon sind erwerbsfähig, 16.075 gehen einer Beschäftigung nach und beziehen Leistungen, weil der Lohn zu gering ausfällt. 2024 gab es bislang 6.500 Personen, die von Leistungsminderungen betroffen waren. Der weitaus größte Teil, 5.640, erhielt diese aufgrund von Terminversäumnissen, nur 400 aufgrund des Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten, zum Beispiel der Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Wir reden also über 0,3 Prozent, wegen denen CDU, AfD und FDP den ganzen Sanktionspopanz aufführen. Deshalb noch mal ganz klar und zum Mitschreiben, aus unserer Sicht braucht es mehr Geld für die Vermittlung in Arbeit und keine Rückkehr zu härteren Sanktionen. Und damit bin ich beim zweiten Teil des Aussprachetitels. Der Entwurf des Bundeshaushaltes ließ schon im Sommer Böses erahnen. Er sah massive Kürzungen in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro gegenüber dem Haushalt 2024 vor. Offenbar sollen nicht nur die Kosten für die Eingliederungsleistungen gekürzt werden, sondern auch die Rechtsanspruchsleistungen, 4,7 Milliarden beim Lebensunterhalt und 0,6 Milliarden Euro bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Dazu kommt, dass die Verwaltungskosten nicht kostendeckend angesetzt wurden. So liegt der Ansatz für 2025 mit 5,25 Milliarden Euro über 1 Milliarde Euro unterhalb der tatsächlichen Ausgaben in 2023, und das, obwohl bei Personal- und laufenden Kosten im kommenden Jahr höhere Aufwendungen zu erwarten sind. Es wird also wieder erwartbar oder absehbar zu Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel kommen, und das Geld fehlt am Ende für die Arbeitsmarktintegration. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat kalkuliert, welche Konsequenzen das für unsere Jobcenter im Land hat. Nur mal einige Zahlen: – Mecklenburgische Seenplatte Nord minus 12,3 Prozent, – Ludwigslust-Parchim minus 11,5, – Vorpommern-Greifswald minus 10,1 Prozent, – Nordwestmecklenburg minus 11,5 Prozent. Und deswegen wird diese Entwicklung auch von Gewerkschaften und Sozialverbänden hart kritisiert, so, wie wir das in dieser Aussprache heute auch tun. Ich teile die Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Paritätischen Gesamtverbandes, der dazu sagt, das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt. Er sieht das so, weil der Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung erneut reduziert wird, ein großer Teil in die Verwaltungsaufgaben zu fließen droht und somit nicht mehr für Hilfen zur Verfügung steht. Und Leidtragende werden vor allem Langzeitarbeitslose sein. Auch der DGB Nord hat auf die vielen Herausforderungen wie den Arbeits- und Fachkräftebedarf oder die Integration von Geflüchteten verwiesen und appelliert, den drohenden Kahlschlag zu verhindern. Insofern ist dem nichts hinzuzufügen. Ich kann nur mit Blick auf die Tatsache, dass das ein Bundesthema ist, alle auffordern, entsprechend auf ihre Bundestagsabgeordneten einzuwirken, ansonsten wird es schwierig. Und das hat die BA uns neulich im Expertengespräch im Wirtschaftsausschuss auch noch einmal bestätigt. An die CDU, die ja immer noch das „christlich“ im Namen hat, möchte ich zum Schluss mit einem Bonhoeffer-Zitat einen Appell richten: „Nicht der Schwache hat dem Starken zu dienen, sondern der Starke dem Schwachen – und dies nicht aus Wohltätigkeit, sondern aus Fürsorge und Ehrfurcht.“ – In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
