Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kohlenmonoxid ist ein geschmacks-, geruchs- und farbloses Gas. Es wird hauptsächlich über die Atemwege aufgenommen und die eintretenden lokalen Sauerstoffunterversorgungen schädigen das Gewebe und insbesondere Organe mit einem hohen Sauerstoffbedarf wie Herz und Gehirn. Als Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung zeigen sich Übelkeit und Schwindel im Verlauf einer zunehmenden Bewusstseinsstörung bis hin zum Koma, Herzrhythmusstörungen und letztlich der Tod durch Hirnschwellung, Atem- und Kreislaufversagen. Bis zu 40 Prozent der Überlebenden einer Kohlenmonoxidvergiftung zeigen bleibende Schäden an Herz und Nervensystem wie Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Psychosen, Bewegungsstörungen, Herzinsuffizienzen und Herzrhythmusstörungen. In Deutschland sterben jährlich mehr als 100 Menschen an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher sein, da nicht alle Todesfälle entsprechend eingeordnet werden, meine Damen und Herren. Das mal als Einleitung zur aktuellen Lage, in der wir uns befinden. Die häufigsten Einsätze der Rettungskräfte mit Gefahren durch Kohlenmonoxid sind Defekte und Wartungsmängel an Kaminen und Heizungsanlagen, die Nutzung von Holzkohlegrills in Wohnungen und auf Balkonen, der Einsatz von Geräten mit Verbrennungsmotoren bei unzureichender Belüftung und von gasbetriebenen Geräten wie Heizpilzen und Heizstrahlern in geschlossenen Räumen. Erst vor wenigen Monaten, im März dieses Jahres, ist in Mecklenburg-Vorpommern in einer Parchimer Kleingartenanlage ein Ehepaar vermutlich durch eine Kohlenmonoxidvergiftung ums Leben gekommen, nachdem sie einen Kohlegrill mit Restglut in ihre Laube gestellt hatten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden heute hier darüber, die Polizei in unserem Land besser auszustatten durch Kohlenmonoxidwarngeräte, denn jeder Polizeieinsatz kann gefährlich sein. Es gibt verschiedene Gefahren, denen die Polizei dort begegnen muss, und diese Gefahr kann eben auch unsichtbar sein und nicht sofort erkennbar. Und deswegen können Kohlenmonoxidwarner im Ernstfall kleine Lebensretter sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. In den meisten Fällen wird die Polizei mit zum Einsatzort gerufen, wenn die Unfall- oder Todesursache nicht geklärt oder die Gefahrenlage unklar ist. Bei Türöffnung ohne ersichtliche Gefahrenlage, zum Beispiel mit dem Stichwort „hilflose Person“, betritt die Polizei vor der Feuerwehr und dem Rettungsdienst oft als Erster eine Wohnung oder ein Gebäude. Und anders als die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr haben die Polizeikräfte keine Möglichkeit, ihren Dienst unter Atemschutz auszuüben, und sie haben eben keine entsprechenden Gasmessgeräte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und was machen andere Länder – weil man muss das Rad ja nicht neu erfinden, man kann ja auch schauen, was funktioniert woanders –, die Polizei in Nordrhein-Westfalen ist seit Dezember 2023 mit Kohlenmonoxidwarngeräten im Einsatz. Auch in anderen Bundesländern gibt es die kleinen Geräte für die Polizei mittlerweile. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, hat dazu festgestellt, dass diejenigen, die sich für unsere Bürgerinnen und Bürger täglich in Gefahr begeben, die beste Ausstattung verdienen, die sie schützt. Dieser Aussage können wir uns als CDU-Fraktion hier im Landtag nur anschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und bei eben dieser unsichtbaren Gefahr bieten die Kohlenmonoxidwarner ein Stück mehr Sicherheit für Polizistinnen und Polizisten unseres Landes. Und das sollte uns, meine Damen und Herren, fraktionsübergreifend doch alle auch hier einen, dieses Ziel. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sollte die Sicherheit der Polizeikräfte in ihren täglichen Einsätzen deshalb ein wichtiges gemeinsames Anliegen sein. Das möchte ich an der Stelle ganz ausdrücklich betonen. Und die Ausstattung unserer Polizisten kann dazu einen Beitrag leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ihnen liegt zu unserem Antrag ein Änderungsantrag vor, denn bekanntlich ist der Antrag bereits vor der Sommerpause eingereicht worden. Aufgrund der Nichtabarbeitung der Tagesordnung musste er geschoben werden mit einigen anderen Anträgen. Deswegen ist völlig klar, dass die gesetzte Frist, die wir der Landesregierung ins Hausaufgabenheft schreiben wollen, für die Berichterstattung und die Lieferung selbstverständlich nicht leistbar ist, deswegen unser Änderungsantrag, dem Sie hoffentlich auch folgen. Wir gehen davon aus, dass bei Kosten für die tragbaren Warngeräte von etwa 200 Euro mit Garantie und regelmäßiger Wartung und bei einer Ausstattung nur für die Funkstreifenwagen und Fachkommissariate mit Todesermittlungen die Entnahme der Mittel aus dem laufenden Haushalt möglich sein sollte. Ich denke, das ist ein überschaubarer Aufwand. Gerade wenn ich mir das im Verhältnis anschaue zu den Themen Marketing, Veranstaltungen, Social Media der Landesregierung, glaube ich, ist das ein überschaubarer Rahmen. Deswegen freue ich mich auf die Debatte und werbe jetzt bereits um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
