Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Waldmüller, begründet haben Sie das sehr gut, warum Sie sozusagen auch gegen diese Sollbestimmung sind. Ihre Begründung, warum Sie deshalb unserem Antrag aber nicht zustimmen können, nämlich, dass das angeblich keine Aussicht auf Erfolg hat, finde ich nicht so ganz nachvollziehbar. Wenn diese Begründung gelten würde, frage ich mich, warum die CDU hier im Landtag überhaupt irgendwelche Anträge stellt. Insofern finde ich das irgendwie nicht nachvollziehbar, dass Sie so argumentieren. (Daniel Peters, CDU: Das liegt ja mehr an Ihnen. – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Ich werde diese ganze Herleitung, dieses ganze Kann und Soll, das wurde jetzt schon mehrfach erwähnt, das werde ich jetzt einfach mal weglassen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum? Sie müssen doch auf die Redner eingehen, die haben doch stichhaltige Argumente gebracht.) Das sind dann zwei Seiten weniger, zwei Minuten, die wir uns sparen können. Am liebsten hätte ich eine Rückkehr zur alten Fassung zu Zielabweichungsverfahren, indem aus der Soll- wieder eine Kannvorschrift wird. Unser Koalitionsantrag drückt es aber natürlich etwas diplomatischer aus. Gefordert wird, die neu gefasste Regelung so zu gestalten, dass es Raumentwicklungsbehörden in Zielabweichungsverfahren ermöglicht wird, im Rahmen von Einzelfallabwägungen gewichtigen öffentlichen Belangen gerecht zu werden sowie die speziellen Bedingungen vor Ort zu berücksichtigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wir haben den gelesen, den Antrag.) Mit der zweiten Forderung soll darauf hingewirkt werden, dass durch planbare und rechtssichere Entfaltungsentscheidungen die Umsetzung der Energiewende in der gesamten Bevölkerung auch im ländlichen Raum breite Akzeptanz findet. Das will ich begründen. Das Landesraumentwicklungsprogramm und die regionalen Raumentwicklungsprogramme werden in mehrstufigen Verfahren unter breiter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit, des Landesplanungsbeirates beziehungsweise der jeweiligen Verbandsversammlungen erarbeitet und beschlossen. Es handelt sich im Regelfall um Kompromisse zu oftmals gegensätzlichen Interessenlagen und konfliktbeladenen Flächennutzungskonkurrenzen. Der Erarbeitungsprozess ist mit sensibler Abwägung und einer Balancefindung unterschiedlicher Interessen verbunden. Zielabweichungsverfahren waren daher in der Vergangenheit auf Einzelfallentscheidungen beschränkt, die den Zielen der Raumordnung entgegenstehen. Die derzeit geltenden Regelungen setzen die Behörden nur unter Druck. Anstatt Anträge eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit raumordnerischen Zielen zu überprüfen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sollen diese Abweichungen von raumordnerisch gesellschaftlich vereinbarten Zielen durch die Genehmigungsbehörde zugelassen werden. Nunmehr ist es sogar möglich, dass Privatpersonen ihre den Zielen der Raumordnung entgegenstehenden Interessen mittels Zielabweichungsverfahren durchsetzen könnten. Zwar wird betont, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt sein dürfen und es weiterhin Einzelfallentscheidungen wären, aber die Praxis scheint offenbar anders auszusehen. Das Fachministerium beklagt zu Recht, dass Raumentwicklungspläne obsolet werden könnten, wenn es möglich wird, über Jahre erarbeitete Planungen mit Zielabweichungsverfahren und einseitigen Interessenlagen auszuhebeln. Damit verlieren Raumentwicklungsprogramme auch ihre Steuerungswirkung und ihre Verlässlichkeit. Und das können und wollen wir nicht. Wir brauchen Akzeptanz der Menschen beim Ausbau der Erneuerbaren. Alles, was der Akzeptanz und vor allem verlässlichen Entscheidungen hier dem Landesraumentwicklungsprogramm und den regionalen Raumentwicklungsprogrammen entgegensteht, sollte tunlichst unterbleiben. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
