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Martin Schmidt

AfD 25.09.2024 Sitzungen 8/87

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Uns liegt wieder mal ein Anti-Ampelantrag der Landesregierung vor. Diesmal geht es nicht um LNG-Terminals, Gelderstreichung für Sprach-Kitas, Steuererhöhungen in der Gastro oder andere Aufregerthemen, mit denen uns die Bundesregierung überzieht, sondern wir tauchen jetzt ein in die Raumordnungsplanung und in die Juristerei. Die Bundesregierung, das wurde schon erwähnt, hat am 22. März 2023 unter anderem eine Gesetzesnovelle zum Raumordnungsgesetz beschlossen, die dann im Herbst 2023 in Kraft trat. Man wollte die sogenannten Zielabweichungsverfahren erweitern, mit Schnelligkeit und Flexibilität auf aktuelle Entwicklungen reagieren und mehr Transparenz für die Antragsteller schaffen. Die Anpassung griff auch das alte Anliegen der Europäischen Kommission auf, die wiederum in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland immer wieder Bedenken äußerten. Diese betreffen Regelungen in Raumordnungsplänen, die großflächigen Einzelhandel in zentrale Orte lenken sollen. Die Kommission vermutete, dass diese Regelung die sogenannte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit einschränken könnte, und kritisierte die mangelnde Transparenz und eingeschränkten Antragsmöglichkeiten im bisherigen Verfahren. Jetzt sollen Abweichungen von einem Raumordnungsziel erlaubt werden, wenn sie unter sogenannten raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berühren. Dadurch wird mehr Planungssicherheit für Investoren geschaffen, die nun auch selber Anträge stellen können auf Zielabweichung. So weit, so unspektakulär, sollte man meinen, aber die Landesregierung will das jetzt wiederum rückgängig machen. Und wir hörten ja, bereits seit 2008 pochte die Europäische Union darauf. Das Anliegen der Regierungskoalition ist zwar berechtigt, denn der Grundsatz der Raumordnung war immer, dass man nicht alles im Voraus durch einen Plan, der für die Zukunft sakrosankt ist, vorfestlegen kann. Daher gab es schon immer die Möglichkeit eines behördlich förmlichen Zielabweichungsverfahrens. Die Zielabweichung sollte aber immer die absolute Ausnahme sein. Das hat den Hintergrund, dass die zuvor festgelegte Planung ja nicht ohne Grund in den aufwendigen, abgestimmten und langwierigen Beratungen vorgenommen worden ist. Von der Ausnahme kommen wir leider jetzt langsam zur Regel, wie genau, das konnte der Minister auch eben nicht sagen. Aber das neue Raumordnungsgesetz sagt, dass einem Antrag auf Zielabweichung grundsätzlich stattgegeben werden soll. Da haben wir es wieder, das Wort „soll“ aus der Sollbestimmung. Dadurch wird natürlich die Planung konterkariert. Die neue Regelung des Bundes zerstört also die Befugnis der Kommunen und des Landes, ihre Flächen selbst und verlässlich zu beplanen. Eine gute Raumplanung und Ordnung im Staat erfordern eine sorgfältige Berücksichtigung verschiedener Aspekte, um eine gute wirtschaftliche Entwicklung, effiziente Ressourcennutzung und hohe Lebensqualität sicherzustellen. Und wir brauchen Ansätze für eine ganzheitliche, zukunftsorientierte Raumplanung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird und gleichzeitig ökologische und ökonomische Ziele aller Bürger unterstützt. Inwiefern also eine massenhafte Zielabweichung, beispielsweise für die Anlagen der sogenannten erneuerbaren Energien, hiervon betroffen ist, ist anhand des Textes des Antrages schwer nachvollziehbar. Hier wurde eher vom Einzelhandel geredet. Allenfalls kann man das aber abschätzen aus den Antworten auf Kleine Anfragen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) die in der Datenbank zu finden sind – Herr Damm wird ja vielleicht dazu nachher noch ausführen –, wo es halt vielfach um Photovoltaik geht. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für uns als Opposition ist es daher schwierig, nun zu entscheiden, was das geringere Übel ist: mehr Freiheitsgrade beim Bund oder beim Land, bei der Ampel oder bei Rot-Rot. Denn wir kennen ja die wahre Intention hinter diesem Antrag nicht und würden gerne im Ausschuss darüber beraten. Auch in Hinblick auf das hier schon gegebene Stichwort „Landesraumentwicklungsprogramm“, das sollten wir vielleicht erst einmal besprechen, bevor wir hier einem solchen Antrag zustimmen. Daher beantragen wir hier die Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss, um erst mal den aktuellen Aufhänger noch einmal zu ergründen, Beispiele aus der gelebten Praxis zu hören und Fachmeinungen auszutauschen und um noch mal zu prüfen, ob das EU-Recht hier jetzt nicht wieder ausgehebelt wird, was ja letztes Jahr erst von der Bundesregierung sozusagen geheilt worden ist. Wenn Sie die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss ablehnen, dann werden wir uns insgesamt enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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