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Reinhard Meyer

25.09.2024 Sitzungen 8/87

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank für die Aufforderung! (Rainer Albrecht, SPD: Jawohl!) Und man kann bei diesem Antrag sehen, und bei der Sache, um die es hier geht, welche Bedeutung einzelne Worte weitreichender Art dann haben können. Es geht schlicht um den Unterschied zunächst zwischen „kann“ und „soll“, und das hat aber gravierende Unterschiede. Dazu gleich mehr. Manchmal wünscht man sich ja Klarheit in Gesetzen. Das sage ich vor dem Hintergrund meiner Juristenliebe. Aber das ist hier auch nicht optimal gelungen. Warum? Das Ganze hat weitreichende Auswirkungen für die Raumordnung – Herr Albrecht hat auch schon darauf hingewiesen – und Landesentwicklungsplanung. Wir sind in das Verfahren jetzt weiter eingestiegen. Der Landesplanungsbeirat ist ja vor Kurzem damit befasst worden. Wir sind in der Ressortabstimmung. Wir gehen jetzt zu einem Beschluss im Kabinett und dann in die erste Beteiligungsrunde. Und ich will an dieser Stelle die Chance nutzen, alle aufzurufen, an den regionalen Veranstaltungen, die wir auch wieder planen werden im Land in den vier Planungsregionen, auch wirklich teilzunehmen. Das hat bei der ersten Runde auch schon gut funktioniert. Aber das sind wichtige Dinge und das ist ja etwas, was das Bild des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft der nächsten zehn Jahre abbilden soll. Im Kern, meine Damen und Herren, geht es um Zielabweichungsverfahren. Und Zielabweichungsverfahren – darüber sind sich alle einig – sollen immer Ausnahme sein und sollen nach Möglichkeit auf Einzelfälle begrenzt werden. Das ist immer nicht ganz einfach. Wenn wir sehen, wenn wir mehr Photovoltaikanlagen in diesem Land zum Beispiel haben wollen und die Flächen begrenzt sind, dann sind wir in der Regel auf Zielabweichungsverfahren angewiesen. Und das auszusteuern, dass es immer noch ein Ausnahmefall bleibt, ist nicht ganz einfach. Was ist jetzt eigentlich passiert? Wir haben im letzten Jahr – im September 2023 ist das Ganze in Kraft getreten – das Raumordnungsgesetz des Bundes bekommen. Wir haben da schon unsere kritischen Anmerkungen gemacht, dass nämlich insbesondere Zielabweichungsverfahren von einer Kann- in eine Sollregelung umgewandelt werden sollen mit allen Konsequenzen, auf die Herr Albrecht schon hingewiesen hat. Und die Frage ist natürlich, was ist der Hintergrund. Das war ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union, und zwar eines, das bereits seit 2008 läuft. Es ging in der Tat um den großflächigen Einzelhandel. Sie kennen ja die Konflikte – mal konkret, seit Jahren zum Beispiel zwischen einem Standort in Wittenburg, wo man immer wieder ein Factory-Outlet-Center plant, und der Innenstadt von Schwerin – und wie das Ganze in der Raumordnung miteinander abgewogen werden kann. Und da macht es schon einen Unterschied, ob es eine Kannregelung gibt oder eine Sollregelung und bei der Sollregelung ein Zielabweichungsverfahren natürlich einen höheren rechtlichen Wert bekommt als bei einer Kannregelung. Nun ist es aber so, dass der Bund diese Regelung getroffen hat, um dieses Vertragsverletzungsverfahren mit der EU-Kommission zu beenden. Und in der Tat, mit dem Gesetzentwurf ist das Ganze dann auch beendet worden. So weit, so gut. Wir haben – und da will ich noch einmal kurz daran erinnern und mich bedanken – im Rahmen der Beratung zum Landesplanungsgesetz genau dieses Thema aufgegriffen und haben versucht, auf der Landesebene mit unseren rechtlichen Möglichkeiten darauf zu reagieren, was der Bund gemacht hat, indem wir in Paragraf 5 Absatz 1 Landesplanungsgesetz bereits eine Präzisierung vorgenommen haben, dass Zielabweichungsverfahren vor allem für Einzelfallentscheidungen geeignet sind und nicht darüber hinaus. Warum machen wir das? Wir möchten vor allem, dass vor Ort, in den Regionalen Planungsverbänden, in den Gemeinden, in den Kommunen natürlich mehr Flexibilität für entsprechende Entscheidungen da ist. Und insofern ist eine Sollregelung da schwierig, um andere Dinge, glaube ich, besser zu regeln. Ich halte das für grundsätzlich richtig, darauf zu achten, dass man möglichst vor Ort solche Entscheidungen dann auch treffen kann. Nun haben wir ein Jahr Erfahrung mit dem Bundesgesetz. Ich muss ehrlicherweise sagen, die Befürchtungen nach einem Jahr Praxis sind so bisher noch nicht eingetroffen. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass man mit dem Bund darüber im Gespräch bleibt, wie man zu vernünftigen Regelungen kommen kann im Sinne des Antrages. Dies begrüße ich deswegen ausdrücklich. Allerdings weise ich auch darauf hin, dass der Bund sehr deutlich gemacht hat, dass das alles, was man vonseiten der Länder – wir sind da nicht alleine – fordert, natürlich europarechtlich im Rahmen sein muss vor dem Hintergrund „Vertragsverletzungsverfahren“. Das werden wir natürlich entsprechend bei den Gesprächen mit dem Bund prüfen. Und letzte Bemerkung, meine Damen und Herren, bei all dem würde ich mir wünschen – und da sind wir als Landesregierung noch nicht so weit, wie ich mir das vorstelle –, dass wir vor allen Dingen bei der Dauer der Verfahren besser werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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