Rainer Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Seit 2008 befand sich die Bundesrepublik Deutschland in einem Rechtsstreit mit der EU aufgrund des Umgangs einzelner Planungsträger mit Bauanträgen von Einzelhandelsketten. Gemeinden hatten nach Ansicht der EU die Raumplanung genutzt, um zum Schutz ihrer im Zentrum angesiedelten lokalen Einzelhändler großen Supermarktketten den Bau von Filialen am Stadtrand zu untersagen. Nach langem Streit und drohenden Strafzahlungen durch die EU hat die aktuelle Bundesregierung schließlich im Zuge der Novellierung des Raumordnungsgesetzes im Jahr 2023 die hierzu relevanten Punkte in Paragraf 6 Absatz 2 angepasst, um den besagten Streit endlich beizulegen. So weit, so gut, denken Sie, ein weiterer Punkt bei dem wir nach Jahren des Stillstandes endlich vorangekommen sind. Leider ist die Bundesregierung dabei aber unserer Meinung nach über ihr Ziel hinausgeschossen und hat die neue Regelung zu Zielabweichungsverfahren, sogenannten ZAV, in einem Umfang liberalisiert, der eine rechtssichere Raumordnungsplanung durch das Land und seine Kommunen gefährdet. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Totaler Quatsch!) Meine Damen und Herren, aus einer sogenannten Kannbestimmung zur Zulassung von ZAV ist eine sogenannte Sollbestimmung oder genauer ein intendiertes Ermessen geworden. Was soll das heißen? Das Zielabweichungsverfahren, ein Ausnahmeinstrument für atypische Einzelfälle, wurde damit im Raumordnungsgesetz des Bundes zu einem – in Anführungsstrichen – „schwarzen Schimmel“, wenn Sie so wollen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein atypischer Einzelfall, der ohne genaue Betrachtung der speziellen Gegebenheiten vor Ort generell zugelassen werden soll. Diese Änderung führt im Effekt aber dazu, dass Raumplanung, wie wir sie gerade erneut in einem aufwendigen Beteiligungsprozess zur Erstellung des neuen Landesraumentwicklungsplan für unser Land durchführen, obsolet erscheint, egal, ob es dabei um Anträge für den Bau von großflächigen Supermärkten im Außenbereich, Windenergie oder Photovoltaikflächen geht. Wir fragen uns, welchen Sinn haben ein aufwendig ausgehandelter Landesraumentwicklungsplan sowie die Raumentwicklungspläne der Regionalen Planungsverbände für die kommenden zehn Jahre, bei denen die Kommunen und Betroffene ausführlich angehört und eingebunden werden, wenn beispielsweise ein Antrag zum Bau einer großflächigen Bodenphotovoltaikanlage auch bei Abweichungen gegen diese langfristigen Pläne grundsätzlich zugelassen werden muss. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die SPD-Fraktion und auch unser Koalitionspartner stehen für eine gelingende Energiewende in unserem Land, eine Energiewende mit und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) eine Energiewende, die mit Weitsicht und strategischer Planung, gerade bei der Raumplanung, umgesetzt wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das aber erreichen wir nur, wenn wir gemeinsam ein Landesraumentwicklungsprogramm erstellen, auf dessen Vorgaben sich die Kommunen vor Ort verlassen können. Langfristige Planbarkeit und Rechtssicherheit sind hierbei die entscheidenden Maßstäbe, an denen sich dieser Plan künftig messen lassen muss. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, an den Wahlergebnissen wird sich das messen lassen.) Ein wichtiger Schritt der Landesregierung war es deshalb, bereits beim Beschluss des Landesplanungsgesetzes Anfang dieses Jahres im Landesplanungsgesetz Paragraf 5 Absatz 1 das übergeordnete Bundes- und Landesinteresse als einen wesentlichen Entscheidungsmaßstab einzufügen. Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN hatten damals in einem Änderungsantrag sogar die Streichung dieses Passus gefordert. Und auch während der öffentlichen Anhörung Ende Februar im zuständigen Wirtschaftsausschuss stellten einige Sachverständige einen Unterschied zwischen dem Raumordnungsgesetz des Bundes und dem Gesetzentwurf des Landes fest. Diese Diskrepanz zwischen beiden Gesetzen gilt es auch nach Auffassung meiner Fraktion zu beseitigen. Deshalb fordern wir unsere Landesregierung rechtzeitig vor der gesetzlichen Frist zur Berichterstattung der Bundesregierung an den Bundestag über die Auswirkungen der Änderung des Raumordnungsgesetzes dazu auf, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, eine EU-konforme Neuformulierung von Paragraf 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes vorzunehmen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Waren Sie nicht in der Bundesregierung? Waren Sie doch, oder?) welche die Integrität der langfristigen und am Gemeinwohl orientierten Landesplanung (Unruhe bei Sandy van Baal, FDP) auch im Raumordnungsgesetz erhält, statt diese den spontanen Interessen einzelner privater Vorhabenträger unterzuordnen. Werte Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen waren bereits bei den insgesamt vier Roadshows des Wirtschaftsministeriums in Schwerin, Güstrow, Stralsund und Neubrandenburg zum Startschuss des breit angelegten Austausches über unser neues Landesraumentwicklungsprogramm dabei. Bereits nach der Sommerpause wird die Landesregierung in das erste von insgesamt zwei öffentlichen Beteiligungsverfahren dazu einsteigen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vor der Sommerpause geschrieben.) dass dieser Prozess nicht durch Partikularinteressen einzelner Vorhabenträger vor Ort gefährdet oder sogar ad absurdum geführt wird! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich auf eine konstruktive Debatte und bitte Sie um Zustimmung für unseren Antrag. Geben Sie Ihre Stimme für eine langfristige Planungs- und Rechtssicherheit in unserer Raumordnung! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
