Paul-Joachim Timm
Nun, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, ab dem Jahr 2020 wurde durch die Aufnahme der hochschulischen Ausbildung als berufszulassender Bildungsweg in das Pflegeberufegesetz eine erste Voraussetzung dafür geschaffen, mithilfe akademisch qualifizierter Pfleger die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Allerdings stellte sich schnell heraus, dass die quantitative Entwicklung der Studienplätze als auch die Auslastung bestehender Studienangebote und somit die Zahl der Studenten weit, weit hinter dem Bedarf zurückbleiben, und das auch leider in unserem Bundesland. Und an dieser Stelle ist es auch nicht vermessen, vom Tropfen auf dem heißen Stein zu sprechen. Ende 2022 nämlich stellte meine Fraktion zu den Studiengängen Intensivpflege an der Universität Rostock und Klinische Pflegewissenschaften an der Universität Greifswald Kleine Anfragen, Ausschussdrucksachen 8/1501 und 1502. Die Fragestellungen, die ergaben, dass nur sehr wenige Personen tatsächlich immatrikuliert wurden. Beim Studiengang Intensivpflege waren es beispielsweise lediglich elf Personen. Im Regelungsbereich des Pflegeberufegesetzes bestand hinsichtlich einer Ausbildungsvergütung für Studenten und der Finanzierung der Praxisanleitung dringender Nachbesserungsbedarf. Diesen Aspekten trägt das Pflegestudiumstärkungsgesetz nun Rechnung, indem die Kosten des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung durch den Ausgleichsfonds nun finanziert werden sollen. Viele Experten sehen auch die Klarstellung und die Vereinheitlichung in puncto Anzahl und Aufgaben von Prüfern positiv. So hält beispielsweise der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) die Festlegung eines Mindestumfangs an strukturierter Praxisanleitung von zehn Prozent analog zur schulischen Ausbildung für notwendig und angemessen. Der Paragraf 38b des Pflegestudiumstärkungsgesetzes zum Ausbildungsvertrag stellt nun sicher, dass Studenten während ihrer gesamten Studiendauer eine angemessene Vergütung erhalten. Und das ist auch gut so! Damit ist eine Kernforderung erfüllt, die die Attraktivität des Studiums steigert und zu einer steigenden Nachfrage führen kann, sollte und auch muss. Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden hier in der Zukunft beobachten, wie sich dann die Nachfrage in diesen Studiengängen tatsächlich konkret entwickelt. Mit der Finanzierung der Praxisanleitung wird die schulische Ausbildung auch für die Praxiseinrichtungen beziehungsweise deren Träger attraktiver und kann auch tatsächlich die Bereitschaft erhöhen, sich an der hochschulischen Pflegeausbildung zu beteiligen. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz gibt den zuständigen Landesministerien Gesundheit, Bildung, Wissenschaft die Befugnis – die Ministerin hat es ja nun auch gerade erwähnt –, durch Verordnungen Regelungen für verschiedene Gesundheitsberufe zu erlassen. Dies betrifft neben der Pflege auch andere Berufe, wie Notfallsanitäter, Anästhesie- und operationstechnische Assistenten, Medizinische Technologen, Pharmazeutisch-technische Assistenten und auch die Hebammen. So viel zur Aufzählung! Dementsprechend umfangreich ist der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes, um den speziellen Erfordernissen in der Pflegeberufelandschaft unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechen. Ferner ermöglicht das Gesetz den verstärkten Einsatz von selbstgesteuertem Lernen und E-Learning, um den Anforderungen der heutigen Ausbildung gerecht zu werden. Im Gesetzentwurf der Landesregierung steht zu dieser Erweiterung moderner Unterrichtsformen, dass für öffentliche Schulen das Bildungsministerium dienstrechtlich mittels Unterrichtsversorgungsfaktor über den Umfang des Einsatzes besonderer Lehrformate entscheidet, welche dann einen höheren Personaleinsatz erfordern. Gerade mit Blick auf diese Passage in dem Gesetzestext nun ist es jedoch schwer zu glauben, dass dies nicht auch mit Kosten für den Haushalt verbunden sein wird. Auf Seite 11 des Gesetzentwurfs heißt es nämlich, dass das Gesetz mit keinen Kosten zulasten des Haushalts des Landes, der Kommunen, der Pflegeversicherung – Verzeihung, Sozialversicherung – oder Dritter verbunden sein wird. Nun, wie das zusammenpasst, das sollten Sie vielleicht an dieser Stelle noch mal erklären. Wir lassen uns überraschen. Grundsätzlich hält meine Fraktion die Entwicklungen für positiv, obwohl es hier und da auch Kritikpunkte gibt. In der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde die Finanzsystematik, also die Finanzierung durch einen Ausgleichsfonds, beziehungsweise der unzureichende Finanzierungsanteil der Länder an den Ausbildungskosten kritisiert. Eigentlich wünscht man sich hier, dass die Kosten der hochschulischen Pflegeausbildung vollumfänglich von den Bundesländern kompensiert und getragen werden. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist ja nun offensichtlich rein technischer Natur und soll das Pflegestudiumstärkungsgesetz schlichtweg umsetzen. Im Sozialausschuss ist hierzu eine schriftliche Anhörung geplant, die wir begleiten werden und vielleicht auch die eine oder andere Änderung bewirken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
