Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine enge Verzahnung von wissenschaftlicher Theorie und betrieblicher Praxis, die Vorteile einer Berufsakademie, und sie soll unsere Bildungslandschaft vervollständigen und vielfältiger machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit, so gut. Aber wie bei fast jedem Gesetzgebungsverfahren stellt sich die Frage nach dem Ob und dem Wie, also nach der Normennotwendigkeit und dem Normeninhalt. Und beides, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt es in diesem Fall zu hinterfragen. Kommen wir zunächst mal zum Normsetzungsbedürfnis. Erstens. Mecklenburg-Vorpommern soll einen zwingenden Bedarf an Berufsakademien haben. Wirklich, meine Damen und Herren? Welchen? Die Frage habe ich im Ausschuss schon gestellt. Der Kollege Timm hat darauf hingewiesen, dass es eine Kleine Anfrage gibt. Und mein Kollege Ehlers hatte eine ähnliche Frage schon in eine Kleine Anfrage einfließen lassen. Die Antwort, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus meiner Sicht bislang nicht zufriedenstellend. Deshalb die Frage: Wo ist denn der Bedarf? Und dann die zweite Frage – und die finde ich ehrlich gesagt in diesem Zusammenhang noch viel wesentlicher –, es soll offensichtlich auch einen Bedarf an staatlichen Berufsakademien geben, denn das Gesetz legt eine Regelung vor, wonach auch staatliche Berufsakademien konstituiert werden können. (Marc Reinhardt, CDU: Hört, hört!) Meine Damen und Herren, wirklich? Welche? Und viel wichtiger, sehr geehrte Landesregierung, welche Botschaft senden Sie damit, mit dieser Aussage, an die staatlichen Hochschulen, meine Damen und Herren? Die Antwort bleibt aus. Ich bin auf den Ausschuss in diesem Zusammenhang sehr gespannt. Kommen wir neben dem Normsetzungsbedürfnis zum Normeninhalt. Zwei Dinge will ich in diesem Zusammenhang schon in der Ersten Lesung ganz kurz anbringen. Das Erste ist, und das ist mir wichtig, Sie verweisen immer auf andere Gesetze, die in diesem Zusammenhang Berufsakademien in anderen Ländern konstituiert haben, aber eine wichtige Präambel fehlt in diesem Zusammenhang, nämlich, dass die inhaltliche Ausrichtung der Studiengänge der Berufsakademien nicht im Gegensatz und nicht zur Beeinträchtigung im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung führen. Und dieser Satz, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen jetzt schon sagen, wird mir sehr wichtig sein und ich gehe davon aus, auch im Rahmen der Anhörung dem einen oder anderen. Und eines fällt darüber hinaus eben noch auf, die Landesregierung bekennt sich dazu, kein Geld für die Berufsakademien zur Verfügung zu stellen. Gut, einzig das Ministerium selbst benötigt – natürlich, möchte man sagen – mehr Personal, also eine gewisse Win-win-Situation, Haken dran an Ziffer 310 des Koalitionsvertrages und Haken dran hinter mehr Personal für das Kleinstministerium WKM. (Zuruf von Ministerin Bettina Martin) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich darauf, dass wir im Ausschuss dazu Rede und Antwort von der Ministerin haben, und kann Ihnen deshalb sagen, wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Wissenschaftsausschuss natürlich zu. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
