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Paul-Joachim Timm

AfD 25.09.2024 Sitzungen 8/87

Nun, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der uns heute hier von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf hat das Ziel, auch für Mecklenburg-Vorpommern nun endlich als eines der letzten Bundesländer den rechtlichen Rahmen zur Gründung von Berufsakademien zu schaffen, um die Bildungslandschaft zu bereichern und Möglichkeiten zu eröffnen, akademische Ausbildung und Praxis zu fusionieren. Berufsakademien erfreuen sich schon in vielen Bundesländern hoher Beliebtheit und auch unserer Landesregierung wurde durch die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin signalisiert, dass Interesse an einem zeitnah erlassenen Berufsakademiegesetz besteht. Aus einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion unter Drucksache 8/3929 geht nämlich hervor, dass der Landesregierung bislang zumindest ein Träger bekannt ist, „der die Möglichkeit erwägt“, in unserem Bundesland „eine Berufsakademie aufzubauen“. Eine konkrete Benennung des Berufsfeldes erfolgte jedoch nicht, da das mögliche Vorhaben gegebenenfalls dadurch „gefährdet“ sei, so die Aussage aus der Kleinen Anfrage. Es scheint zum jetzigen Zeitpunkt also nicht konkret absehbar zu sein, wann es nun in der Praxis zur Gründung einer ersten Berufsakademie durch einen privaten Träger in Mecklenburg-Vorpommern kommen wird. Zumindest, was nicht geplant ist – und die Ministerin hat es ja gerade noch mal klargestellt –, ist eine direkte finanzielle Beteiligung unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern an nicht staatlichen Berufsakademien. Zwar regelt der Entwurf des Gesetzes, auch staatliche Berufsakademien durch Rechtsverordnung zu errichten, dies aber auch wohl nur der Vollständigkeit halber. Aus finanzieller Sicht wird es dem Land Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein, neben den gerade so auskömmlich finanzierten Hochschulen auch noch ein solches Vorhaben aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Gucken wir nach Sachsen, dort gibt es eine staatliche Berufsakademie, die sich in sieben rechtlich unselbstständige staatliche Berufsakademien gliedert. Die Berufsakademie dort erhält Zuweisungen des Freistaates Sachsen für den laufenden Betrieb und auch für Investitionen nach Maßgabe der im Staatshaushaltsplan bewilligten Mittel. Kurz und gut, dort ist einfach mehr Geld vorhanden als hier. Der Gesetzesentwurf unserer Landesregierung orientiert sich in wesentlichen Teilen am schleswig-holsteinischen Berufsakademiegesetz, nicht nur im Inhalt, sondern auch größtenteils im Wortlaut. Da kann man fragen, wenn man schon abschreibt, was hat denn da so lange gedauert. Wesentliche Punkte des Gesetzestextes sind die Qualitätssicherung, was personelle, räumliche und sachliche Ausstattung betrifft, eine Mindestquote von 40 Prozent der hauptamtlichen Lehrkräfte, die auch für Hochschulprofessuren gelten, die Zugangsvoraussetzungen für die Studenten sowie die Nachweise ausreichend finanzieller Mittel seitens der dann privaten Träger. Man ist fokussiert auf Verlässlichkeit für die Träger und für die Studenten selbst. So ist bereits im Anerkennungsverfahren zu prüfen, ob die finanziellen Mittel des dann nicht staatlichen Trägers der Berufsakademie auf Dauer die Finanzierung gesichert erscheinen lassen. Das einzig Neue ist der Paragraf 13 des Gesetzestextes. Dieser sieht außerdem eine Gleichstellungsbeauftragte für alle Berufsakademien vor. Für Unternehmen in privater Hand gibt es zwar keine privatrechtliche arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Wahl oder Bestellung seiner Gleichstellungsbeauftragten, was auch der Grund ist, weshalb das an dieser Stelle diktiert werden soll. Wir halten diese Funktion natürlich für fragwürdig und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für dann vielleicht nicht mehr in der Politik tätige Genossen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, viel aus Schleswig-Holstein abgeschrieben. Die Erfordernisse, die an mögliche nicht staatliche Träger gestellt werden, sind umfangreich, hier wie dort. Auch das Potenzial an Betrieben, die Ausbildungsverträge zur Wahrnehmung einer dualen Ausbildung an einer Berufsakademie anbieten könnten, wird eine entscheidende Rolle spielen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage führte die Landesregierung hierzu auf, dass für die gewerbliche und die touristische Wirtschaft eine Chance geboten werde, „Theorie und Praxis auf hohem Niveau im Rahmen der dualen Ausbildung“ dann „zu verbinden“. Unternehmen hätten „die Möglichkeit, eigenen und hochqualifizierten Fachkräftenachwuchs aufzubauen und perspektivisch für den Verbleib im eigenen Unternehmen zu sichern“. Unser Bundesland bleibe auch „im Vergleich zu anderen Bundesländern“, in denen es bereits entsprechende Gesetze gibt, „weiter wettbewerbsfähig“. Ob wir das dann anderen Bundesländern gleichtun werden, wird sich erst noch zeigen müssen. Da bleiben wir von der AfD-Fraktion natürlich dran. Insgesamt begrüßt es jedoch meine Fraktion, dass endlich auch für unser Bundesland ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, Berufsakademien nun zu bilden und zu begleiten. Die noch ausstehende Anhörung im Wissenschaftsausschuss wird dazu hoffentlich mehr noch hervorfördern, an welchen Stellen nun noch im Gesetz Nachbesserungsbedarf besteht, da es vor allem darum geht, für nicht staatliche Träger attraktiv zu sein und dann auch die Möglichkeit zu gewährleisten, in Mecklenburg-Vorpommern eine Berufsakademie zu schaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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