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Constanze Oehlrich

GRÜNE 25.09.2024 Sitzungen 8/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Weil der Kollege Förster hier eben etwas zum Thema Demokratiefeinde gesagt hat, (Horst Förster, AfD: Fühlen Sie sich angesprochen? Ja?!) möchte ich eins klarstellen: Es sind AfD-Politiker, die davon reden, Menschen mit Migrationsgeschichte ihre staatsbürgerlichen Rechte entziehen zu wollen. Etwas Demokratiefeindlicheres gibt es kaum, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Philipp da Cunha, SPD, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Landtag, um zum Thema zu kommen, hat nach Artikel 34 unserer Landesverfassung das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bedarf also nicht etwa einer Mehrheit, sondern einer qualifizierten Minderheit der Mitglieder des Landtages. Wenn die qualifizierte Minderheit erreicht ist, muss der Landtag den beantragten Untersuchungsausschuss einsetzen. Diese Einsetzungspflicht besteht nur dann nicht, wenn der Einsetzungsantrag verfassungswidrig ist, etwa, weil das Parlament sich mangels Zuständigkeit nicht mit der Sache befassen darf. Eine Obergrenze gibt es nicht. Wenn eine qualifizierte Minderheit immer neue Einsetzungsanträge mit jeweils anderen Untersuchungsgegenständen stellt, müsste die Mehrheit dem Einsetzungsantrag jeweils entsprechen. Theoretisch kann also eine qualifizierte Minderheit den Parlamentsbetrieb und auch die Arbeit der Regierung einschließlich der ihr nachgeordneten Stellen blockieren. Wie viele parallel laufende Untersuchungsausschüsse Parlament und Regierung vertragen, lässt sich nicht abstrakt beantworten. Je nachdem, ob es sich um den Bundestag handelt oder um einen der Landtage, die Antwort wird sicherlich anders ausfallen. Wie dem auch sei, das Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Landtages dient dem Minderheitenschutz einerseits und der Arbeitsfähigkeit des Parlaments andererseits. Mit der Einsetzung von drei Untersuchungsausschüssen hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gezeigt, dass das derzeitige Quorum nicht zu hoch ist. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Philipp da Cunha, SPD, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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