Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die mit unserem Antrag geforderte Absenkung des Quorums für die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses von jetzt einem Viertel auf ein Fünftel der Abgeordneten ist vernünftig und in diesem Landtag sogar geboten. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Das Quorum schränkt das Mehrheitsprinzip ein und dient damit dem Minderheitenschutz. Zugleich baut es eine Hürde gegen Missbrauch auf. Zum Grundsätzlichen kann ich mir weitere Ausführungen ersparen. Hier gibt es nach der Ersten Lesung nach meinem Eindruck keinen Dissens. Der Bundestag hat das Ein-Viertel-Quorum, genau wie Mecklenburg-Vorpommern und einige andere Bundesländer. Die meisten Bundesländer haben allerdings das Ein-Fünftel-Quorum. Danach ist ganz offensichtlich beides gut vertretbar. Sämtliche Argumente aus der Ersten Lesung, mit der Tendenz, die Absenkung auf ein Fünftel schaffe mehr Potenzial für einen Missbrauch und eine Lahmlegung des Parlaments, liegen damit genauso neben der Sache, wie die Ansicht, der Minderheitenschutz verlange unbedingt eine Absenkung. Im Spannungsfeld des je nach Üblichem und Vertretbarem möchten wir die Kontrollfunktion des Parlaments stärken und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erleichtern, und zwar genau so, wie es in den meisten Bundesländern der Fall ist. Ja, natürlich haben wir dabei auch unsere derzeitige Fraktionsstärke im Auge, die allerdings das abgesenkte Quorum auch nicht erreicht. Aber die Verhältnisse können sich ändern, und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die eine oder andere Fraktion es nach der nächsten Wahl noch sehr bedauern wird, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) unseren Antrag abgelehnt zu haben. Zudem sprechen die hier im Landtag herrschenden Gepflogenheiten für eine Absenkung des Quorums. Die Möglichkeit, das Quorum mit einer anderen Fraktion zusammen zu erreichen, ist hier nämlich für die größte Oppositionspartei praktisch ausgeschlossen, denn insoweit haben sich die anderen Fraktionen zu einem Anti-AfD-Kartell zusammengeschlossen. Der Verfassungs- und Gesetzgeber hat aber bei der Bestimmung des Quorums genau ein solches Zusammenwirken von Fraktionen bei inhaltlicher Übereinstimmung mit im Auge gehabt, denn das gehört normalerweise bei einer funktionierenden Demokratie dazu. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Die Vorstellung, dass sich demokratisch nennende Parteien in diesem Punkt einer Zusammenarbeit mit einer anderen demokratisch gewählten Partei verschließen, (Heiterkeit und Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) ist dem Geist der Verfassung fremd. Das, was jene Parteien Brandmauern nennen, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) führt somit zu absurden, demokratiefeindlichen Verhaltensweisen, indem dem inhaltlichen Ja stets das fundamentalistische Nein bei der Abstimmung folgt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Beispiel: Sie erinnern sich sicher an den von der AfD-Fraktion in der letzten Legislatur erfolgreich beantragten AWO-Untersuchungsausschuss, erfolgreich, weil die AfD damals gerade noch genug Stimmen hatte, denn alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Sie stimmten dagegen, weil der Antrag von der AfD kam, sie stimmten dagegen, obwohl die Sache damals schon zum Himmel stank und der Ausschuss letztlich erheblich mit zur Aufklärung von schweren Missständen und sogar erheblichen Straftaten beigetragen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Deshalb, meine Damen und Herren, besteht in diesem Landtag das dringende Bedürfnis für eine Absenkung des Quorums, dies gewissermaßen als Behelf gegen die Außerkraftsetzung demokratischer Prinzipien durch das Kartell der Brandmauerdemokraten. Wenn Sie dem nicht zustimmen, dann denken Sie über diesen Punkt im stillen Kämmerlein einmal selbstkritisch nach! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
