Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Vor der Sommerpause wurde der Gesetzentwurf zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in Erster Lesung von uns hier ins Plenum eingebracht. Wie Sie sicherlich alle mitbekommen haben, gibt es in der Zwischenzeit nun sogar von der EU-Kommission die Ermahnung, in Sachen Transparenz tätig zu werden. Im aktuellen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission vom 24. Juli 2024 rügt die EU vier Punkte, die Deutschland als Rechtsstaat dringend abstellen beziehungsweise einführen muss. Ein Kernpunkt dieser Kritik ist der Einfluss von Lobbygruppen auf politische Entscheidungsprozesse, insbesondere der Mangel an Transparenz, wenn es um die Frage geht, wer eigentlich die Gesetze, die unser aller Leben bestimmen, mitgestaltet. Die EU-Kommission fordert daher, dass der sogenannte legislative Fußabdruck, also die Einflüsse und Verbindungen von Interessenvertretern auf den Gesetzgebungsprozess transparent und sichtbar gemacht werden. Deutschland hat zumindest auf Bundesebene Fortschritte erzielt. Seit dem 1. März 24 ist das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in Kraft, das die Entscheidungsprozesse transparenter macht und einen breiten Kreis von Lobbyzielen definiert. Doch Brüssel sieht hier dringend weiteren Handlungsbedarf, insbesondere beim Zeitrahmen für die parlamentarische Bearbeitung von Gesetzen und bei der vollständigen Rückverfolgbarkeit von Lobbyaktivitäten. Diese Kritikpunkte spiegeln das wider, was viele Bürger in unserem Land schon lange spüren – dass es an Transparenz und Vertrauen mangelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ein politisches System, das als undurchsichtig empfunden wird, verliert seine Glaubwürdigkeit und Legitimität. Unser Gesetzentwurf für M-V, der Ihnen heute in Zweiter Lesung vorliegt, baut genau auf diesen Vorgaben des Bundes und der EU-Kommission auf. Ziel ist es, die Demokratie zu stärken und den Einfluss von Lobbyisten offen und nachvollziehbar zu machen. Die Menschen in unserem Land haben schließlich ein Recht darauf zu wissen, wer Einfluss auf ihre Zukunft nimmt und in welchem Umfang. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ohne klare Regeln können nicht legitime Praktiken gedeihen, die das Vertrauen in unsere politischen Institutionen untergraben. Wenn bestimmte Interessen überproportionalen Zugang zu Entscheidungsträgern erhalten, schwächt dies den demokratischen Diskurs und marginalisiert wichtige gesellschaftliche Perspektiven. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Und diesen Problemen zu begegnen, sehen wir die Einführung des verpflichtenden und umfassenden Lobbyregistergesetzes als absolut überfällig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und dieses Gesetz bietet natürlich gleich mehrere Vorteile, die unsere demokratischen Prinzipien stärken werden. Erstens politische Chancengleichheit: Ein Lobbyregister stellt sicher, dass alle gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von ihrer Finanzkraft fairen Zugang zum politischen Prozess haben. Zweitens Transparenz: Durch klare Regeln und umfassende Veröffentlichungspflichten wird die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen erhöht, und die Bürger können sich ihr eigenes Bild davon machen, wer Einfluss auf die Politik nimmt. Unser Gesetz sieht also die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters vor, das alle Lobbyaktivitäten und deren finanzielle Hintergründe dokumentiert. Alle Lobbyisten, die im politischen Entscheidungsprozess aktiv sind, müssen ihre Einträge regelmäßig aktualisieren und ihre Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern offenlegen. Zudem wird es klare Verhaltensregeln für Lobbyisten geben, deren Einhaltung überwacht und bei Verstößen sanktioniert wird. Diese Regelung ist längst überfällig, wie uns nicht nur die EU-Kommission, sondern auch das schwindende Vertrauen der Bürger in die Politik zeigt. Werte Kollegen, es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass der politische Prozess in Deutschland transparent, fair und gerecht ist und der legislative Fußabdruck in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wird. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass die Bürger wieder Vertrauen in unsere politischen Institutionen haben und wissen, dass ihre Interessen wirklich vertreten werden. Ich bitte daher um Zustimmung und Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, der von vielen schon lange gefordert wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
