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Katy Hoffmeister

CDU 12.07.2024 Sitzungen 8/86

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kein neues, kein unbekanntes Thema, aber eines, was immer noch nicht gelöst ist. Dass die tatsächliche Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung mit den tatsächlichen Anforderungen nicht mehr übereinstimmt, ist kein neues und auch kein unbekanntes Problem. Bereits im Jahr 2018 ist beispielsweise ein Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses zu dem Ergebnis gekommen, dass bundesweit rund 1.600 zusätzliche Kassensitze für die psychotherapeutische Versorgung notwendig wären. Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag Besserung versprochen und sich auf eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung verständigt. Bislang passiert ist jedoch wenig. Einzig die Ausgliederung der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in eine eigene Bedarfsplanung, wie auch in unserem Antrag gefordert, hat es kürzlich in den Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes geschafft. Ob die wohl drinbleibt und ob und wann sie tatsächlich kommt, ist offen. Die Reform der derzeit gültigen Bedarfsplanungs-Richtlinie für die psychotherapeutische Versorgung ist hingegen weithin nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfes, obwohl sie im Wesentlichen noch auf nicht wissenschaftlichen Berechnungszahlen aus den 90er-Jahren basiert. Die Folge ist ein paradoxes Bild. Obwohl es auf dem Papier landesweit nahezu eine Voll- und Überversorgung gibt, müssen Betroffene monatelang auf einen Termin warten. Im Jahr 2018 waren es bis zum ersten Termin nach Psychotherapie-Richtlinie durchschnittlich 20,2 Wochen in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der gestiegenen Nachfrage in den vergangenen Jahren dürfte die Wartezeit inzwischen höher sein. Neuere Zahlen aus dem Land waren für uns nicht auffindbar. Auch das Sozialministerium hat im vergangenen Jahr im Sozialausschuss eingeräumt, dass es an der Datenerhebung über Wartezeiten mangele. Problematisch für Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus, dass die gegenwärtige Bedarfsplanung den ländlichen Raum benachteiligt. Bereits im Jahr 2017 ist die Bertelsmann Stiftung zu dem Ergebnis gekommen, dass in ländlichen Regionen pro Psychotherapeut doppelt so viele Patienten betreut werden wie in der Stadt. Dementsprechend hat die BARMER im Jahr 2020 festgestellt, dass die Quote in M-V deutlich unter dem Bundesdurchschnitt lag. Waren es bundesweit 39 Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner, so waren es bei uns nur 25, in einigen Kreisen sogar unter 15. Und weiteren Handlungsbedarf sehen wir bei der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und aktuellen Krisen gibt es hier eine deutliche Nachfrage, und das wissen wir, darüber haben wir verschiedentlich an verschiedenen Orten auch schon diskutiert. Ein Bericht des NDR hat bereits im Januar 2023 verdeutlicht, dass in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendpsychotherapeuten fehlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, anders als in anderen Fachrichtungen erleben wir in der Psychotherapie keinen Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Bundesweit durften zuletzt nur rund 32.500 der 53.000 Psychotherapeuten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Vor diesem Hintergrund braucht es gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Initiative auf Bundesebene, um den Druck für eine Reform der Bedarfsplanung hier zu erhöhen. Ziel muss es sein, dass diese ihren Namen ausdrücklich auch verdient und den tatsächlichen Bedarf abbildet. Gerade in dieser Versorgung zeigt sich, umso früher eine Behandlung, umso besser. Und die Wartezeiten müssen deutlich reduziert werden. Das verdeutlicht auch die Entwicklung bei den Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen, die seit Jahren zunehmen und mittlerweile der Grund für die längsten Fehlzeiten sind. Zudem gibt es, das wissen wir, eine hohe Dunkelziffer. Und neben dem Bund sehen wir aber auch das Land in der Pflicht und in Verantwortung. Es gibt durchaus Stellschrauben, die landesseitig gedreht werden können. Wir haben Ihnen diese in unserem Antrag vorgelegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir in dem Anliegen, eine Verbesserung dieser Versorgung herbeizuführen, nahe beieinander sind und sein werden. Und aus diesem Grund bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag. Ich will an dieser Stelle schon Danke sagen an Dr. Harald Terpe für die fachliche Sicht und den Änderungsantrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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