Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Weil wir das Thema gerade in der letzten Plenarsitzungswoche hatten, der Verfassungsschutz ist keine Meinungspolizei und auch keine Strafverfolgungsbehörde. Der Verfassungsschutz ist Teil eines Frühwarnsystems. Er hat die Aufgabe, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Deswegen beschäftigt er sich unter anderem mit der AfD. Er hat aber auch die Aufgabe, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Deswegen beschäftigt er sich mit der Spionageabwehr. Im Verfassungsschutzbericht heißt es, die Abwehr nachrichtendienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte in Deutschland sei eine Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und erfolge, sofern keine Zuständigkeit des militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr gegeben sei, im Rahmen der Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder im länderübergreifenden Verfassungsschutzverbund. Dabei berücksichtige die Bearbeitung eine fachlich gebotene Schwerpunktausrichtung. In Deutschland sind vor allen Dingen russische, chinesische, iranische und türkische Nachrichtendienste aktiv. Das hat der Kollege Wulff ja auch schon dargestellt. Zur russischen Einflussnahme in Deutschland hat das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages unter dem Vorsitz von Konstantin von Notz im März dieses Jahres eine öffentliche Bewertung vorgelegt. Darin heißt es, Russland betreibe nicht nur seit Jahren in Deutschland massiv Spionage, Deutschland stehe vielmehr im Mittelpunkt russischer Einflussoperationen. Russland versuche, aktiv auf verschiedenen Ebenen illegitim auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einzuwirken. Die Tragweite der Bedrohung werde, so von Notz, weder von allen politisch Verantwortlichen noch in der Gesellschaft in Deutschland insgesamt erkannt. Die Angriffe reichten von umfangreichen Desinformationskampagnen in Medien, sozialen Netzwerken und auf Plattformen, massiver Propaganda über Hack-and-Leak-Operationen, Spionage und Cyberangriffe, gezielte Instrumentalisierung und Förderung von Migration, Wahlbeeinflussung und Beeinflussung der politischen Willensbildung bis hin zur auch finanziellen Unterstützung extremistischer Gruppierungen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern können ein Lied davon singen. Die Machenschaften rund um die Klimastiftung haben gezeigt, dass der Arm der Russischen Föderation bis an den hiesigen Kabinettstisch heranreicht. Auch konnten wir in der jüngeren Vergangenheit gleich mehrere Cyberangriffe verzeichnen, für die sich eine russische Hackergruppe bekannte. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aus Sicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages reicht es nicht aus, solche hybriden Angriffe zu identifizieren und nach dem Aufdecken lediglich einzeln und fragmentiert zu betrachten. Vielmehr sei es notwendig, Fragmente zusammenzuführen, die ganzheitliche Strategie dahinter zu erkennen und sich daraus ergebende Muster zu analysieren, um sich dagegen wehrhaft aufzustellen und zu behaupten. Das passiert aus Sicht meiner Fraktion gerade bei uns im Bundesland noch viel zu wenig. Unser Bundesland muss angesichts hybrider Bedrohungen deutlich robuster und resilienter werden. Dazu gehört, wie es die FDP-Fraktion in ihrem Antrag vorschlägt, zu prüfen, inwieweit die neuen Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes zur Eigensicherung in das Landesrecht übernommen werden können. Diese Neuregelungen waren auch Konsequenz von Spionagefällen, in denen es ausländischen Nachrichtendiensten gelang, Beschäftigte eines deutschen Nachrichtendienstes anzuwerben und zur Ausforschung des Dienstes einzusetzen. Wir sollten auch in Mecklenburg-Vorpommern versuchen, solchen Aktivitäten möglichst weitgehend zuvorzukommen. Dazu gehört auch – und da bin ich ebenfalls bei der FDP – eine Stärkung der Cyberresilienz in kritischen Infrastrukturen durch regelmäßige Sicherheitsaudits, Penetrationstests und die Implementierung von Best Practices in der Cyber Security, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe sicherzustellen. Allerdings kann das nicht allein Aufgabe des Verfassungsschutzes sein. Vielmehr ist die Abwehr von Gefahren aus dem Cyberraum generell Aufgabe eines jeden Unternehmens, jeder Behörde und jeder sonstigen Einrichtung. Auch das kann man im Verfassungsschutzbericht nachlesen. Der allgemeine Schutz durch Technik muss durch umsichtiges Handeln jedes Einzelnen ergänzt werden. Nach wie vor gilt, und da zitiere ich mal wörtlich aus dem letzten Verfassungsschutzbericht: „Systeme ohne technischen Grundschutz sind Angriffen gegenüber vollkommen schutzlos und stellen selbst eine Gefahr dar. … Unbedachtes Handeln führt ebenso zu einer Gefährdung der eigenen Systeme und kann durch keine anderen Maßnahmen ausgeglichen werden.“ Zitatende. Deswegen ist es ja so wichtig, in Schulung und Training zu investieren, um das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen und die Fähigkeiten zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen zu verbessern. Ziel muss es sein – und da ist meine Fraktion wiederum ganz bei der FDP –, Mitarbeiter/-innen im öffentlichen Dienst durch Schulungen in Cybersicherheit, Spionageabwehr und Desinformationsbekämpfung fort- und weiterzubilden. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Zu mehr Resilienz gehört aber auch – das hat das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages deutlich gemacht –, die breite Öffentlichkeit fortlaufend über die Gesamtbedrohungslage zu informieren und gegebenenfalls auch zu warnen. Meine Fraktion teilt die Forderung der FDP, eine Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zu initiieren, um die Öffentlichkeit für die Risiken von Cyberangriffen, Spionage und Desinformation zu sensibilisieren. Insgesamt enthält der Antrag der FDP-Fraktion also viele gute Vorschläge für eine bessere Aufstellung unseres Bundeslandes im Bereich der Spionageabwehr. Die Umsetzung dieser Vorschläge fiele allerdings nicht alleine der Verfassungsschutzabteilung zu, sondern einer ganzen Reihe von Akteuren, wie zum Beispiel dem Landesamt für Digitalisierung. Daher geht meine Fraktion auch nicht bei einer personellen Aufstockung der Verfassungsschutzabteilung mit, zumal die erst vor Kurzem geschaffenen neuen Stellen noch gar nicht alle besetzt sind. Damit habe ich nun zugleich auch schon unseren Änderungsantrag begründet, für den ich um Ihre Zustimmung werbe. Ansonsten werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
