Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als gelernter Eisenbahner begrüße ich mal grundsätzlich die Intention des Antrages. Gestatten Sie mir aber einige Anmerkungen zur Praxis in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Bei Neuplanungen von Gewerbe- und Industriegebieten wurde noch bis Mitte der 90er-Jahre Flächenvorsorge für Gleisanschlüsse getroffen. Flächen für potenzielle Trassen wurden also von Bebauung freigehalten, indem dort keine Ausweisung von Baugrenzen oder Baulinien erfolgte, und Baugebiete wurden bevorzugt in der Nähe von Bahnstrecken oder in Bahnhofsnähe geplant. Bestehende Gewerbe- oder Industriegebiete, insbesondere hier im Osten, verfügten in der Regel über Gleisanschlüsse, denn in der DDR war der Anteil des Schienengüterverkehrs um ein Vielfaches höher als heute. Gleisanschlüsse waren eher Standard, selbst für kleine Betriebe. Und die Bruchlinie war dann die Bahnreform 1994. Seitdem hat sich das grundlegend geändert. Es wurden jede Menge Bahnstrecken stillgelegt, teilweise entwidmet. Rangier-, Abstell- und Überholgleise sowie Weichen an Bahnhöfen und Bahnstrecken wurden massiv abgebaut oder verrotten bis heute ungenutzt. Und es fehlt daher aktuell an multimodalen Verladestellen, um Güter dann auch verkehrsmittelübergreifend auf, ab- und umladen zu können. Die „Allianz pro Schiene“ verweist auf den Rückgang privater Gleisanschlüsse um 80 Prozent seit 1994. Im Grunde ist jeder zweite Gleisanschluss für private Unternehmen stillgelegt worden. Und dort, wo noch in der Nachwendezeit Flächenvorsorge für Gleisanschlüsse getroffen wurde, da sind die Bebauungspläne heute häufig geändert und mögliche Trassen überbaut worden. Die Planungshoheit liegt übrigens bei den Kommunen. Der Minister wies darauf hin. Und diese Einordnung ist auch wichtig, wenn wir seriös über diesen Antrag reden wollen. Fakt ist jedenfalls, um mehr Güter auf die Schiene zu bekommen, müssen alle – Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Verbände – ihre Hausaufgaben machen. Und ich verweise diesbezüglich mal auf die Gleisanschluss-Charta 2024, die von 56 Unterzeichnern aus den Bereichen Industrie, Handel, Logistik, Bauwesen, Landwirtschaft, Holz, Recycling und Kommunen getragen wird. Da sind ja verschiedenste Maßnahmen vorgeschlagen worden, die auch Unterstützung aus der Politik benötigen. Wer allerdings diese Gleisanschluss-Charta mal genau studiert, der wird sehr schnell feststellen, dass die Landesregierung in der Regel nicht der richtige Adressat für die im Antrag benannten Forderungen ist. Und im Übrigen unterstreichen das auch Antworten auf die von Ihnen, Kollegin Wegner, gestellte Kleine Anfrage. Laut Gewerbeflächendatenbank haben derzeit 53 Industrie- und Gewerbegebiete in M-V einen direkten Gleisanschluss. Die Erschließung erfolgt in kommunaler oder privater Trägerschaft. Die Charta fordert deshalb zunächst eine Bestandserhebung aller privaten Gleisanschlüsse und multimodalen Verladestellen. Und da, glaube ich, sind anstelle der Landesregierung wohl eher die Verbände, das Eisenbahn-Bundesamt und die Bundesnetzagentur gefordert. Erfasst werden müsste zudem, ob die Anschlüsse betriebsbereit sind oder nicht, ob sie stillgelegt oder ob sie entwidmet wurden. Gleisanschlüsse, das ist in mehreren Reden gesagt worden, kosten sehr viel Geld. Eine Anschlussförderung können nur Privatunternehmen in Anspruch nehmen, und die müssen aber dafür eine langfristige Mengengarantie abgeben. Und anderenfalls müssen sie nämlich die Fördermittel zurückzahlen. Und an dieser Verpflichtung scheitern aktuell die meisten Förderanträge. Zudem stehen auch nur in begrenztem Umfang Fördermittel bereit. Ändern könnte das nur der Bund, nicht das Land. Dort, wo ein Gleisanschluss Sinn macht, unterstützt das Land die Kommunen über die GRW-Förderung bei der Planung und Umsetzung. Aktuell soll ein Gleisanschluss beispielsweise für das Industrie- und Gewerbegebiet in Güstrow gefördert werden. Planungen, auch das sagte der Minister, liegen auch für den Industriepark Schwerin vor, geschätzte Kosten 20 Millionen Euro. Und weil die Kosten so hoch sind, werden sich Unternehmen, die einen Gleisanschluss brauchen, zunächst auf Gebiete konzentrieren, die bereits darüber verfügen oder wo ein solcher reaktiviert werden kann. Aus meiner Sicht macht es daher wenig Sinn, jetzt die Landesregierung und die DB AG mit der Prüfung zu beauftragen, welche Industrie- und Gewerbegebiete noch nachträglich ans Schienennetz angeschlossen werden können. Vielmehr müsste die Initiative von der Unternehmerseite und den jeweiligen Kommunen ausgehen. Ich will es noch mal sagen: Wo ein Gleisanschluss gebraucht wird und auch sinnvoll ist, da wird das Land sicherlich auch unterstützen. Dazu brauchen wir hier heute aber keinen Landtagsbeschluss. Der Industrie- und Gewerbepark Güstrow sowie der Industriepark Schwerin gehören im Übrigen zu den im Landesraumentwicklungsprogramm, kurz LEP, ausgewiesenen Großstandorten mit landesweiter Bedeutung für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbeunternehmen. Der Seehafen Rostock-Poppendorf und das Industriegebiet Sassnitz-Mukran verfügen über Gleisanschlüsse. Sie gehören zu den im LEP ausgewiesenen Großstandorten mit landesweiter Bedeutung für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen. Für diese landesweit bedeutsamen 21 Großstandorte erscheint mir eine strategische Prüfung für Gleisanschlüsse im Rahmen der Fortschreibung des LEP sinnvoll. Die Forderung, eine Strategie für den Gleisanschluss von Industrie- und Gewerbegebieten bis 2025 zu erarbeiten, halte ich aber mit Blick auf die mehr als 1.300 Gewerbeflächen für zu ambitioniert. Jetzt gucken wir mal, was auf der Bundesebene, wo Sie ja Verantwortung tragen, passiert. Harte Kritik gab es da vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV, der „Allianz pro Schiene“ und den Güterbahnen, dass bei der Änderung des Bundesraumordnungsgesetzes im letzten Jahr gerade keine ausreichende Berücksichtigung der Schienenanbindung bei Gewerbe- und Industriegebieten erfolgt ist. Laut Koa-Vertrag Bund sollte eine Schienenanbindung bei neuen Gewerbe- und Industriegebieten nämlich eigentlich verpflichtend geprüft werden. Und auch der Masterplan Schienengüterverkehr, schon ein bisschen länger her, aus 2017, enthielt bereits diesen Prüfauftrag. Hier wurde eindeutig eine Chance verpasst. Die Gleisanschluss-Charta enthält zusätzlich auch noch konkrete Vorschläge für die angekündigte Novelle des Baugesetzbuches. Ich würde es mal so formulieren, wir haben ja noch EM, als Fußballfan: Der Ball für die rechtlichen Rahmenbedingungen liegt beim Bund. Man muss ihn jetzt endlich aufnehmen, auf den Elfmeterpunkt legen und ins Tor schießen. Die Frage ist nur, wie wir dabei am Torwart von der FDP vorbeikommen. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD, und David Wulff, FDP) Meine Damen und Herren, glücklicherweise wächst ja auch die Einsicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Zunehmend wird von Kommunen und von der Wirtschaft erkannt, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass grüne Gewerbegebiete und eine klimagerechte Bauleitplanung auch viele Vorteile bringen. Kommunen und Bauherren profitieren nämlich, wenn Baugebiete ökologisch aufgewertet und somit besser gegen Extremwetterereignisse geschützt werden. Längerfristig sinken dann die Betriebs- und Unterhaltungskosten. Und auch ein Gewinn an Image und Wertstabilität ist durchaus möglich. Bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen sollten nach meiner Auffassung außerdem Bahn-, Brachen- und Konversionsflächen viel stärker in den Fokus rücken. Ehemalige Bundeswehrstandorte verfügen zum Beispiel oftmals über nicht bundeseigene Schienenanbindung, und die gilt es zu nutzen. Bei nicht mehr genutzten Bahnflächen scheitern aber auch diese Nutzungsänderungen oft daran, dass eine Entwidmung nicht zustande kommt oder sich ewig hinschleppt. Und solange der Status einer Bahnbetriebsfläche besteht, hat die Kommune auch keine Chance, die Planungshoheit zu erlangen. Deswegen müsste sich da zunächst das EBA, also das Eisenbahn-Bundesamt, bewegen. Abschließend will ich noch kurz an eine Gesetzesinitiative meiner Fraktion aus der vergangenen Wahlperiode erinnern. Wir hatten seinerzeit mit einem umfangreichen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf für ein Landesklimaschutzgesetz in Zweiter Lesung nachgebessert, und ich will mal aus dem Änderungsantrag zitieren. (Torsten Renz, CDU: Wurde der beschlossen?) „Nach“ Paragraf, nach „Absatz 7“, Entschuldigung, „wird folgender Absatz 8 angefügt: … Gemeinden sind angehalten, im Rahmen ihrer Bauleitplanung für gewerbliche und industrielle Nutzung zu prüfen, inwieweit Gleisanschlüsse neu angelegt oder reaktiviert und in die Erschließung mit einbezogen werden können. Die Ausweisung entsprechender Flächen und das Freihalten von Bebauung ist anzustreben.“ In der Begründung heißt es: „Nummer 3 stellt klar, dass die Ausweisung sogenannter Grüner Gewerbegebiete zunehmend in den Fokus rückt. Ansiedlungswillige Unternehmen fragen diese … nach und richten ihre Entscheidung zur Ansiedlung nach Kriterien der Nachhaltigkeit aus.“ (Zuruf von Torsten Renz, CDU) „Neben der Nutzung Erneuerbarer Energien sind Fragen des umweltgerechten Transports von immenser Bedeutung. Möglichkeiten für Gleisanschlüsse sind daher als Bestandteil von Klimaschutzstrategien bei der gemeindlichen Bauleitplanung zu prüfen.“ (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) „In Frage kommende Flächen sollen von Überbauungen freigehalten und gesichert werden. In der Vergangenheit waren Gleisanschlüsse bei gewerblichen Standorten die Regel.“ Das habe ich gesagt. „Fördermöglichkeiten für Gleisanschlüsse wurden aktuell stark verbessert, so dass Anreize für Unternehmen zur Investition bestehen.“ Und falls der Bund tatsächlich nicht handelt, und ich habe die Stellschrauben genannt, dann wäre das möglicherweise ein Ansatz für die Landespolitik, den ich hier gern noch mal platzieren wollte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
