landtag-mv.de ↗

Constanze Oehlrich

GRÜNE 11.07.2024 Sitzungen 8/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Paket war groß. Das war, glaube ich, die Formulierung des Innenministers. Ich möchte die heutige Debatte dafür nutzen, um vor allen Dingen mit zwei Scheinlösungen aufzuräumen, die die derzeitige Migrationsdebatte dominieren. Die erste Scheinlösung ist die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten. In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschef/-innen der Länder vom 6. November 2023 hatte die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann. Nach dem Antrag der FDP-Fraktion soll nun der Landtag die Landesregierung dazu auffordern, die Diskussion auf Bundesebene über die Möglichkeit, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, weiter zu forcieren. Für die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten gibt es verschiedene Modelle. Das Bekannteste ist wohl das sogenannte Ruanda-Modell. Die britische Regierung hatte im April 2022 ein Abkommen mit Ruanda unterzeichnet, das vorsah, Schutzsuchende, die ohne Aufenthaltstitel in Großbritannien eintreffen, nach Ruanda zu überstellen, damit diese dort Asyl beantragen. Im Fall eines positiven Bescheides sollten die Geflüchteten danach in Ruanda bleiben. Im Fall eines negativen Bescheids sollten die Geflüchteten in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte teilte daraufhin mit, dass Ruanda nicht als sicherer Drittstaat eingestuft werden könne, da verfahrensrechtliche und inhaltliche Garantien dort nicht gewährleistet seien. Die Pläne, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Muss man dann halt herstellen. – Zuruf von René Domke, FDP) die Pläne der britischen Regierung, Asylsuchende nach Ruanda zu schicken, seien daher nicht mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja, nicht grundsätzlich.) Im November 2023 erklärte der britische Supreme Court das Abkommen mit Ruanda für rechtswidrig, weil es gegen etliche internationale Abkommen verstoße, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist eine Frage der Umsetzung, Frau Oehlrich. Das wissen Sie ja auch.) unter anderem eben gegen die besagte Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Insbesondere gebe es erhebliche Gründe für die Annahme, dass eine Überstellung nach Ruanda die Betroffenen der reellen Gefahr von Misshandlungen aufgrund einer Abschiebung in ihren Heimatstaat aussetzen würde. Dass die erste Amtshandlung des neuen britischen Premierministers darin dann bestand, das umstrittene Asylabkommen mit Ruanda zu beenden oder dies zumindest anzukündigen, war nur folgerichtig. Wie eine menschenrechtskonforme Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten gelingen soll, ist meiner Fraktion auch und gerade nach den umfangreichen Expert/-innenanhörungen im Bundesinnenministerium schleierhaft. Dieses Ansinnen der FDP-Fraktion lehnen wir daher ab. Die zweite Scheinlösung ist die Abschiebung von Straftätern in unsichere Herkunftsländer. Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll der Landtag die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßen, die Abschiebung schwerstkrimineller Täter nach Verbüßung ihrer Strafe in Deutschland auch in unsichere Herkunftsländer ermöglichen zu wollen, und die Landesregierung soll dazu aufgefordert werden, die Umsetzung dieser Ankündigungen nach Kräften zu unterstützen. Hierzu ist festzustellen, Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer wie Syrien und Afghanistan verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf niemand der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbietet Artikel 3 EMRK die Abschiebung in einen anderen Staat, wenn es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass die Betroffenen dort einer ernsten Gefahr ausgesetzt werden, gefoltert, unmenschlich behandelt, bestraft oder getötet zu werden. In Afghanistan ist die menschenrechtliche und humanitäre Lage seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 katastrophal. Berichten der Vereinten Nationen zufolge sind außergerichtliche Tötungen, willkürliche Verhaftungen, Folter und weitere Misshandlungen an der Tagesordnung. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte fordert deswegen alle Staaten dazu auf, Abschiebungen nach Afghanistan zu unterlassen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Bundesrepublik Deutschland unterhält seit der Machtübernahme der Taliban keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan. Die Durchführung von Abschiebungen würde eine Zusammenarbeit mit dem Taliban-Regime erfordern, das die Bundesregierung bislang nicht als rechtmäßige Regierung anerkennt. Eine solche Kooperation hätte außen- und menschenrechtspolitisch eine fatale Signalwirkung. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) In Syrien wird seit Jahren systematisch gefoltert, Menschen verschwinden, werden rechtswidrig inhaftiert oder getötet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach entschieden, dass Abschiebungen nach Syrien eine Verletzung von Artikel 3 der EMRK bedeuten. Ein neuerer Lagebericht des Auswärtigen Amtes kommt zu dem Schluss, dass eine sichere Rückkehr nach Syrien derzeit nicht gewährleistet werden könne. Rückkehrende würden pauschal als Verräter behandelt und seien Rechtlosigkeit und Willkür ausgesetzt. Der letzte EU-Außenbeauftragte Josep Borrell bestätigte Ende Mai 2024 auf einer Konferenz in Brüssel, dass die Bedingungen für eine sichere und menschenwürdige Rückkehr nach Syrien nicht gegeben seien. Abschiebungen nach Syrien würden eine Kooperation mit dem Assad-Regime erfordern. Das wiederum würde die internationalen Sanktionen gegen Syrien untergraben und ein Regime rehabilitieren, das eigentlich für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden müsste. In einer gemeinsamen Erklärung der Neuen Richtervereinigung, des Deutschen Anwaltvereins, des Republikanischen Anwaltsvereins, der Landesflüchtlingsräte und der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL heißt es, ich zitiere: „Islamistischer Terror, Rechtsextremismus und Antisemitismus stellen eine Bedrohung für die offene Gesellschaft … dar. Solchen menschenverachtenden Taten muss mit dem deutschen Strafrecht begegnet werden.“ Und weiter: „Abschiebungen in Länder, in denen Folter, Misshandlungen und … Menschenrechtsverletzungen drohen, sind mit dem Rechtsstaat und dem Völkerrecht … unvereinbar und dürfen nicht stattfinden. Gerade in schwierigen Zeiten“ müsse „der Rechtsstaat Stärke durch die Einhaltung“ menschen- und völkerrechtlicher „Grundsätze zeigen. Politischen Akteuren kommt“ bei der Verteidigung dieser Grundsätze „eine wichtige Rolle zu...“ Diese Verteidigung, die Verteidigung dieser Grundsätze „stärkt unsere Demokratie langfristig gegen die, die sie untergraben wollen.“ Ich bin den genannten Organisationen sehr dankbar, dass sie das so auf den Punkt gebracht haben. Meine Fraktion teilt diese Haltung und lehnt den CDU-Antrag daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Julian Barlen, SPD)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗