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Steffi Pulz-Debler

Die Linke 11.07.2024 Sitzungen 8/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Zu Beginn möchte ich unser tiefes Mitgefühl für die Opfer und Angehörigen der tragischen Straftat in Mannheim ausdrücken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Islamistischer Terror stellt eine deutliche Bedrohung für unsere offene Gesellschaft dar. Wenn jemand wie in Mannheim aus islamistischen Motiven Menschen tötet, dann muss der Rechtsstaat alle rechtlichen Mittel nutzen, um die Person zur Verantwortung zu ziehen. Meine Fraktion stellt sich ausdrücklich gegen jede reaktionärfaschistische Ideologie, wie sie auch im radikalen politischen Islamismus zu finden ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Menschenverachtende Ideologien müssen konsequent zurückgedrängt werden, auf allen Ebenen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich habe jedoch nicht das Gefühl, dass die Sicherheitsbehörden so schlecht aufgestellt sind, wie die FDP dies in ihrem Antrag suggeriert, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und den Beleg dafür liefert sie selbst in der Begründung, in der eine Reihe von Festnahmen der letzten Monate aufgezählt werden. Dennoch braucht diese Thematik eine fortdauernde Aufmerksamkeit, und die bekommt sie auch. Jedoch auf dem Rücken eines ermordeten Polizisten mit populistischen Forderungen nach Abschiebungen zu reagieren, wie dies die CDU tut, das höhlt nicht nur den Wesenskern des demokratischen Rechtsstaates aus, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh!) zu dem auch juristische Verfahren gehören, sondern setzt mit einer möglichen Straflosigkeit ein völlig falsches Signal an islamistische Sympathisanten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Eine Politik nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ wird unserer Rechtsstaatlichkeit und dem Problem der Radikalisierung hin zum Islamismus nicht gerecht. (Horst Förster, AfD: Doch, die sind schon radikalisiert.) Die Forderungen … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann machen Sie mal einen Lösungsvorschlag!) Da komme ich noch drauf zu. Die Forderungen nach Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind auch aus anderen Gründen unverantwortlich. So hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im März dieses Jahres unter anderem klargestellt, dass 1. das Refoulement-Verbot absolut gilt und alle Menschen schützt, 2. mögliche Änderungen im deutschen Ausländer-, Asyl- und Aufenthaltsrecht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Refoulement-Verbot nicht außer Kraft setzen, 3. straffällig gewordene syrische und afghanische Geflüchtete ihre Freiheitsstrafen in Deutschland verbüßen müssen, und 4. es erhebliche praktische Herausforderungen bei geplanten Abschiebungen gibt, selbst bei Ländern, mit denen Deutschland gute diplomatische Beziehungen pflegt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Mit Syrien und Afghanistan haben wir jedoch nicht mal diplomatische Beziehungen, und es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob wir wirklich mit Terrororganisationen wie den Taliban zusammenarbeiten wollen und sie damit legitimieren wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Auch Dänemark, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) das zum Beispiel Teile Syriens als sicher eingestuft hat, kann aus genannten Gründen faktisch keine Abschiebungen dorthin durchführen. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich Anfang Juni zu den jüngsten Äußerungen der Bundesregierung zu möglichen Abschiebungen von Straftätern und sogenannten Gefährdern aus Syrien und Afghanistan geäußert und stellt fest, dass menschenrechtliche Prinzipien bei Abschiebungen beachtet werden müssen. Dazu gehört, wie schon vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages festgestellt, das Refoulement-Verbot, das in der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Weiter wird auf die Menschenrechtssituation und die Lebensbedingungen in Afghanistan hingewiesen, die sich mit der Machtübernahme der Taliban dramatisch verschlechtert haben. Frauen sind fast gänzlich aus dem öffentlichen Leben verschwunden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das passiert hier auch gerade.) Willkürliche Gewalt an der Zivilbevölkerung, außergerichtliche Hinrichtungen und weitere Übergriffe sind die bittere Tagesordnung. (Petra Federau, AfD: Ja.) Zusätzlich befindet sich Afghanistan in einer humanitären Krise. Es mangelt an Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung. Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtages! In der öffentlichen Debatte wird der Eindruck erweckt, dass für bestimmte Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, andere Maßstäbe gelten könnten. Das ist unzulässig. Und auch das Argument, dass das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer wiegt als das Schutzinteresse der betroffenen Person, ist am Ende rechtlich nicht haltbar. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Doch!) Vielmehr ist es unsere Pflicht, menschenrechtliche und völkerrechtliche Grundprinzipien zu wahren, zu achten und zu pflegen. Das gilt auch für die umstrittene Idee der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Zum einen verursacht die Errichtung eines solchen Systems hohe Kosten, wie zum Beispiel Italien und Großbritannien zeigen, und zum anderen birgt diese Idee praktische Risiken, denn selbst wenn auf dem Papier alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, bleibt die reale Umsetzung problematisch. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich warte immer noch auf die Lösung.) Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Rechte von Schutzsuchenden verletzt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und vor allen Dingen, wer das zahlt.) So äußert sich das Deutsche Institut für Menschenrechte deutlich in einer Stellungnahme und kommt zu dem Schluss, dass eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten mit erheblichen rechtlichen, praktischen und ethischen Problemen verbunden und genau deshalb abzulehnen ist. Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Ich möchte abschließend noch mal die Verwendung des Begriffs „irreguläre Migration“ kritisieren. (Horst Förster, AfD: Oh, nee!) Dieser Begriff ist irreführend und diskriminierend, denn irgendwie schwingt immer mit, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sprechen Sie auch mit Ihrer Justizministerin so, oder was? – Zuruf von Horst Förster, AfD) dass Schutzsuchende kriminell und illegal seien und absichtlich illegale Wege (Jens-Holger Schneider, AfD: Offizieller Begriff.) nutzen würden, (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) obwohl de facto überhaupt gar keine legalen Einreisemöglichkeiten existieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das stimmt nicht.) Diese Rhetorik …

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