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René Domke

FDP 11.07.2024 Sitzungen 8/85

Ich gehe dann auf meinen Antrag 8/3858 ein. Die Kernpunkte dieses Antrags sind – und auch darüber haben wir uns hier schon mehrfach unterhalten –, die Verwaltungsgerichte müssen mit den notwendigen personellen und sachlichen Mitteln ausgestattet werden, um die aktuellen Überlastungen zu beheben und eben auch zügige Verfahren zu gewährleisten. Und zweitens, die Zentralisierung der Asylverfahren auf ein Verwaltungsgericht, wie es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz erfolgreich praktiziert wird, ermöglicht eine Bündelung von Ressourcen und Fachwissen, was die Effizienz und die Qualität der Entscheidungen erhöht. Drittens, die Spezialisierung von Richtern auf bestimmte Herkunftsländer führt zu fundierten Entscheidungen, die den individuellen Asylgründen dann auch gerecht werden. Und, meine Damen und Herren, diese Maßnahmen sind längst notwendig, um die Verfahren zu beschleunigen, die Qualität der Entscheidungen zu verbessern und abgelehnte Asylbewerber konsequent, aber eben auch nach einem fairen Verfahren zurückzuführen. Es ist kein Geheimnis, dass unsere Verwaltungsgerichte im Land derzeit stark überlastet sind. Dies führt zu überlangen Bearbeitungszeiten und zu einem Rückstau an Fällen, der sowohl den Antragsteller oder die Antragsteller als auch das ganze System belastet. Gerade in Bezug auf Asylverfahren ist diese Situation absolut nicht mehr hinnehmbar. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen vorlegen: Im Bereich der Asylverfahren hatten wir im Jahr 2017 am Verwaltungsgericht Greifswald 1.007 Eingänge, am Verwaltungsgericht Schwerin 2.244 Eingänge. 2023 als Vergleich: 813 Eingänge am Verwaltungsgericht Greifswald, 780 am Verwaltungsgericht Schwerin. Man möchte meinen, es hätte eine gewisse Entlastung stattgefunden und die Verfahren könnten schneller bearbeitet werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer allerdings betrug 2017 am Verwaltungsgericht Greifswald 11,3 Monate, am Verwaltungsgericht Schwerin 7,4 Monate. Und jetzt halten Sie sich fest, (Sebastian Ehlers, CDU: Der FDP-Rechtsanwalt beklagt das.) im Jahr 2022 waren es am Verwaltungsgericht Greifswald 19,2 Monate (Thore Stein, AfD: Nee, nee, nee, nee, der ist ausgetreten.) und am Verwaltungsgericht Schwerin 15,1 Monate. Und jetzt – deswegen führe ich immer wieder Rheinland-Pfalz an – lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in Rheinland-Pfalz 2022 bei 4,9 Monaten. (Thore Stein, AfD: Hat er auf Instagram öffentlich gemacht.) Meine Damen und Herren, das ist nicht irgendein Zufall, das kann mir niemand erzählen. Das ist nicht irgendein Zufall, dass man in Rheinland-Pfalz vielleicht weniger klagefreudig wäre. Also kommen Sie mir nicht damit …

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