Dagmar Kaselitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ihrem Antrag mit dem Titel „Kein Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge“ nähert sich die AfD über Analysen zum Ukrainekrieg. Das ermöglicht es auch mir, zum wiederholten Male den brutalen Angriffskrieg Putins in der Ukraine und besonders die aktuellen Angriffe auf zivile Ziele, auf ein Kinderkrankenhaus, auf das Schärfste zu verurteilen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Angriff auf die souveräne Ukraine ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Er hat die Europäische Sicherheits- und Friedensordnung stark erschüttert und Millionen Flüchtlinge, Männer, Frauen und Kinder, aus ihrer Heimat getrieben. Die absehbar große Anzahl der flüchtenden Menschen hat dazu geführt, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entschieden haben, erstmalig die Massenzustrom-Richtlinie vom 20. Juli 2001 zu aktivieren. In meinen Augen ein Beweis, dass gemeinsame Entscheidungen beim Thema Migration möglich sind. Diese Richtlinie gewährt im Fall eines Massenzustroms von Vertriebenen diesen Menschen vorübergehenden Schutz. Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung von sozialen Mindeststandards für Personen, die diesen vorübergehenden Schutz benötigen, die Schaffung eines Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur ausgewogenen Verteilung und das Ermöglichen eines zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus für die Schutzsuchenden. Der vorübergehende Schutz bietet einer großen Gruppe von Vertriebenen, die in der EU ankommen und nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, sofortigen kollektiven Schutz. Einzelstaatliche Asylsysteme stehen dadurch weniger unter Druck, weil Anträge nicht einzeln geprüft werden müssen. Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben überall in der Europäischen Union dieselben Rechte. Dazu gehören Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Zugang zu Bildung für Kinder. In der EU-Regelung zum vorübergehenden Schutz sind Mindeststandards festgelegt. Wie umfangreich die Unterstützung dann konkret ist, kann von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich sein. In Deutschland sind die notwendigen Regelungen in Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Der Schutz endet nach einem Jahr. Er ist verlängerbar auf insgesamt bis zu zwei Jahre und mit erneutem qualifizierten Mehrheitsbeschluss des EU-Rates auf insgesamt drei Jahre. Aber am 12. Juni 24 erzielte die Ministerrunde eine politische Einigung über eine erneute Verlängerung bis zum 4. März 2026. Die Personen mit diesem vorübergehenden Schutz müssen dann nicht zwingend in Aufnahmeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften wohnen. Sie bekommen unmittelbar nach Registrierung einen Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Bürgergeld. Das Bürgergeld sichert grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren Familien ein menschenwürdiges Existenzminimum, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Gründe dafür kann es viele geben, eben auch, als geflüchtete Person in Deutschland zu leben. Es soll Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Ziel ist neben der Sicherung des Existenzminimums die dauerhafte Teilhabe an Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung. An uns liegt es, die Angebote an Integrations- und Sprachkursen zu verbessern und Firmen zu begeistern, auch mit eigenem Engagement ausländische Arbeitskräfte auszubilden oder zu beschäftigen. An uns liegt es, Zugewanderten das Gefühl zu geben, dass sie nicht nur unter uns, sondern mit uns leben. Welche Gedanken müssen wir uns nun um vom Alter her wehrpflichtige Männer machen? Hier gilt, diejenigen, die aus der Ukraine zu uns kommen, haben einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Männer können ebenso wie Frauen und Kinder aus humanitären Gründen legal bei uns sein. Wir werden in Deutschland auf jeden Fall nicht die Möglichkeit haben, die Wehrpflicht anderer Länder durchzusetzen. Wir gehen mit unseren europäischen und deutschen Regeln um. Und die heißen, diejenigen, die aus der Ukraine kommen, haben, solange der Krieg dort andauert und solange die Beschlüsse der Europäischen Union das hergeben, einen entsprechenden Aufenthaltsanspruch. Derzeit können die folgenden Personen die Ukraine ohne Einschränkungen verlassen: Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Männer über 60, Ausländer. Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren können die Ukraine während des Kriegsrechts ebenfalls verlassen, wenn zum Beispiel eine Bescheinigung über die Aufschiebung der Wehrpflicht und eine Benachrichtigung über die Einschreibung in eine spezielle Militärregistrierung vorliegt, ein Gutachten der militärärztlichen Kommission zur Wehrdiensttauglichkeit vorliegt, bei Vorhandensein von drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren, wenn der Mann mindestens ein Kind unter 18 Jahren allein erzieht, ein unterhaltsberechtigtes Kind mit einer Behinderung vorhanden ist oder der Mann ein Adoptivelternteil oder Vormund ist. Die Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung sollte von uns als zutiefst persönliche und moralische Entscheidung akzeptiert werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Bei uns ist das im Grundgesetz geregelt. Und da gehört das Recht auf die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen zu unseren Grundrechten, die auch durch eine Verfassungsänderung nicht abgeschafft werden können. Auch im internationalen Kontext wird das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen zunehmend als Bestandteil der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit anerkannt. Allerdings steht in zahlreichen Ländern bis heute die Verfolgung und Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerung auf der Tagesordnung. Immer mehr Menschen in Russland und in Belarus wollen sich am völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine nicht beteiligen. Und auch in der Ukraine gibt es Kriegsdienstverweigerer. Aufgrund eindeutiger Regelungen zur Verweigerung völkerrechtswidriger Kriege im EU-Recht und internationaler Urteile und Regelungen, die ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen, müssen diese Personengruppen Asyl erhalten, wenn sie es beantragen. Der aktuelle Krieg in der Ukraine ist ein Angriffskrieg von Russland, den die UN-Generalversammlung am 2. März 22 verurteilte. Der Einsatz des ukrainischen Militärs ist damit zugleich völkerrechtlich legitimiert, meine Vorredner sind darauf zum Teil eingegangen. Für alle Seiten gilt, das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 festgestellt hat, der muss Gültigkeit haben. Von den über 250.000 ukrainischen Männern in Deutschland, unter denen auch zum Beispiel verletzte oder verwundete Männer sein können, waren im Mai 2024 nur 66.000 Männer arbeitslos gemeldet. Es erhielten also dann etwa 170. 000 ukrainische Männer Bürgergeld, zum Teil aber auch arbeitende oder in Maßnahmen, zum Beispiel in Integrationskursen, in der Pflege oder im Studium/der Ausbildung befindliche. Es haben also mindestens auch 20.000 Männer gearbeitet und brauchten kein Bürgergeld als aufstockende Leistung. Noch kurz zur Frage, ob Deutschland eine Kriegspar…, eine Konfliktpartei ist. Nach dem Völkerrecht – Frau Oehlrich hat zum Beispiel dazu ausführlich ausgeführt – ist in einem Krieg, sind das nur die Staaten, die mit eigenen bewaffneten Gruppen teilnehmen. Dazu zählen westliche Staaten, dazu zählen die NATO oder Deutschland derzeit nicht. Das reine Senden von Waffen ist, wie gesagt, nicht ausreichend, um das zu manifestieren. Russland führt seinen Vernichtungskrieg in der Ukraine zielgerichtet weiter. Die Ukraine muss in die Lage versetzt werden, einen für sich günstigen Ausgangshorizont für Verhandlungen herzustellen. Dabei wird Deutschland weiter unterstützen, auf allen Ebenen. Über die Art und Weise der Unterstützung gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen in allen Parteien dieses Hauses. Es gilt, mit Menschen, die Fragen haben, dazu im Gespräch zu bleiben. Schlussendlich erschließt es sich mir nicht, wie die AfD-Fraktion aus ihren Ausführungen im Antrag ableitet, nun für alle ukrainischen Flüchtlinge das Bürgergeld zu streichen. Das ist rechtlich aktuell gar nicht möglich. Ihre unterschwellig aufgemachte Neiddiskussion und Kriminalisierung einzelner Menschen ist geeignet, (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ablehnung zu verfestigen oder Menschen zu diskreditieren. Das ist nicht unser Stil. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
