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Reinhard Meyer

11.07.2024 Sitzungen 8/85

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da wir mitten in den Aufstellungsverfahren sind, ist es natürlich schwierig, jetzt über entsprechende Zahlen konkret zu sprechen. Wir sind ja auch nicht alleine Herr oder Frau des Verfahrens, sondern das ist etwas, was den Regionalen Planungsverbänden obliegt. Ich will aber auf einen Punkt hinweisen, weil das hier auch schon mal Gegenstand unserer Diskussion war. Es gibt ja auch die Gemeindeöffnungsklausel, die durch den Bund eingeführt worden ist. Wir haben dort explizit den Bund – das BMWK – noch mal gefragt, ob entsprechende Flächen, die auf Grundlage dieser Gemeindeöffnungsklausel durch die Kommunen ausgewiesen werden können, angerechnet werden können auf die entsprechenden Ziele. Das wird in der Regel nicht möglich sein, insbesondere, wenn es schon vorher ausgewiesen worden ist. Und da sehen Sie auch schon Möglichkeiten, wie man jetzt rein praktisch innerhalb eines Planungsverbandes über dieses 2,1-Prozent-Ziel hinausgehen kann. Bei der Beratung derjenigen, die das zu verantworten haben in den Regionen, raten wir auch immer sehr, über die 2,1 Prozent in der jetzigen Planung hinauszugehen, weil im späteren Verhandlungsverfahren ja ohnehin noch Luft sein muss, das eine oder andere auszuschließen. Sie kennen die verschiedenen Abwägungsgründe. Und deswegen plädieren wir immer dafür, dass man dort etwas großzügiger und nicht exakt bei den 2,1 Prozent ausweist.

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