Martina Tegtmeier
Ja, selbstverständlich, Frau Präsidentin! Das mache ich doch gern. Also zunächst einmal der subsidiäre Schutz. Das hat Herr Noetzel, glaube ich, sehr gut ausgeführt. Der subsidiäre Schutz ist daran geknüpft nach meinem Verständnis, dass Menschen nicht in die Lage kommen sollen, wenn sie abgeschoben würden, dass sie Tod oder Folter erleiden müssen. Das ist für mich der subsidiäre Schutz. Nun kann man natürlich darüber diskutieren, dass man Menschen, die, wo sie herkommen, unter Tod und Folter eventuell leiden müssten, dass man diese woanders hin abschiebt. Diese Diskussion wird allenthalben geführt, und dass wir als SPD uns hier hingestellt hätten und die Abschiebung von schwersten Straftätern in Bausch und Bogen verneint hätten, das stimmt ja nicht. Wir haben verneint, die in bestimmte Länder, wo denen nämlich nach unserem Rechtsverständnis auch Tod und Folter drohen würden, das haben wir abgelehnt. Wir sind nicht dagegen und waren es auch nie, hier Menschen, die unsere demokratische, freiheitliche Grundordnung bedrohen oder schwerste Straftaten begehen, abzuschieben oder zu bestrafen natürlich. Also das stimmt so nicht.
