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Ann Christin von Allwörden

CDU 14.06.2024 Sitzungen 8/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP enthält in der Feststellung und auch in der Aufforderung eine Vielzahl von Punkten, denen wir zustimmen können. In einigen Teilen sind wir aber anderer Auffassung und werden deshalb die ziffernweise Abstimmung des Punktes II des Antrages beantragen. Für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Kommunen, in unserem Land und deutschlandweit immer weniger Platz. In dieser Lage müssen die Bundesregierung und auch die Landesregierung dafür sorgen, dass die kommunale Ebene, die für die Unterbringung der Flüchtlinge außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig ist, besser unterstützt wird. Fakt ist aber, dass die Anzahl der Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Kommunen zahlenmäßig an einer Obergrenze angekommen ist, in denen die Unterbringung und Versorgung praktisch kaum noch möglich ist. Der Innenminister hat es bereits angekündigt und im Kabinett ist abgestimmt, dass die Kapazitäten an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung von 1.200 auf 2.400 Plätze verdoppelt werden. Dafür ist zunächst vorgesehen, die Kapazitäten in Nostorf-Horst und Stern Buchholz zu erhöhen und, soweit dort die baulichen und infrastrukturellen Kapazitäten nicht ausreichen, auch noch andere Standorte zu suchen. Diese Erweiterung der Kapazitäten ist wegen der derzeitigen Lage notwendig. Das kann aber kein Modell der Zukunft sein. Der Bund und auch das Land müssen jetzt dringend mehr dafür tun, dass die Flüchtlingszahlen insgesamt sinken. Wir haben wiederholt gefordert, dass Asylverfahren generell in Drittstaaten außerhalb der EU geprüft werden. Dort kann auch die Bleibeperspektive geprüft werden. Und diesen Begriff „Spurwechsel zur Arbeitsmigration“ sehen wir kritisch, weil er gerade auf Asylbewerber ausgerichtet ist, die gerade keine Bleibeperspektive haben. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir werden uns deshalb zu Ziffer 1 enthalten. Die Grundlage für dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in Kommunen zu schaffen, Kommunen bei der Wohnungssuche zu unterstützen und die Wohnraumschaffung zu fördern, ist eine gute Forderung. Lösungen werden hier aber allerdings nicht angeboten. Wir wissen alle, dass die finanziellen Mittel limitiert sind. Und selbst wenn Geld vorhanden ist, gibt es die strukturellen und baulichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnungen in den Kommunen gar nicht. Die Infrastruktur reicht nicht, die Sprachkurse reichen nicht, die notwendigen Schul- und Integrationsangebote sind unzureichend. Und allein die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge zu fordern, schafft einen Anreiz, der sehr schnell in die falsche Richtung gehen kann. Ich habe es in diesem Zusammenhang schon einmal gesagt, die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind weder der Ort, an dem über die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland entschieden wird, noch sind sie die Orte, an denen die Fehlentscheidungen korrigiert werden sollten. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Es gab Mitte 2023 einen Antrag der CDU/CSU im Bundestag für flexible Sonderregelungen im BauGB für den kurzfristigen Ausbau sozialer Infrastruktur, wie von Kindergärten, Schulen und auch Flüchtlingsunterkünften, für eine Entlastung der Kommunen. Der wurde allerdings von der Koalition abgelehnt. Wir reden hier angesichts der Vielzahl der notwendigen Unterbringung und der derzeitigen Baukosten auch nicht vom Wohnungsbau, sondern eher von Wohnheimbau. Und dann stellt sich wieder die Frage der Infrastruktur, des Umfeldes. Und die einheimische Bevölkerung, die selbst Wohnraum sucht, muss es auch verstehen und akzeptieren können, deshalb auch hier Enthaltung. Der Forderung unter Ziffer 3, die Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung anzupassen, damit in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung die Zahl der Asylbewerber auf die Aufnahmepflicht angerechnet wird, stimmen wir zu. Das ist auch eine Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und auch die unsere, eine umfassende Bestandsaufnahme für Probleme mit Migration und Konzepte für potenzielle und wünschenswerte Effekte der Migration, für Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Zusammenleben zu erarbeiten. Dazu gibt es bereits Studien und Erhebungen. Wenn diese aktualisiert und an die derzeitige Lage angepasst werden sollen, kann man das fordern, aber dem Landtag die Ergebnisse dieser umfassenden Bestandsaufnahme bis zum 31. August 2024 vorzulegen, finden wir zeitlich etwas zu ambitioniert. Zum zweiten Teil der Forderung unter Ziffer 4, Ängste und Vorbehalte zu untersuchen, die Ursachen zu ergründen und die Integrationsbereitschaft zu verbessern, insbesondere die Integrationsarbeit in den Kommunen, das sehe ich tatsächlich etwas differenzierter. Die Bevölkerung gibt deutlich zu erkennen, was ihre Forderungen und Sorgen im Zusammenhang mit dem Asylgeschehen sind und was ihre Integrationsbereitschaft manchmal auch hemmt. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung, sondern eben auch um die Bereitschaft der hier ankommenden Menschen, sich zu integrieren, also die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedingungen in Deutschland anzuerkennen und danach zu leben. Auch hier werden wir uns deshalb enthalten. Zum Schluss zu Ziffer 5 des Forderungskatalogs: Da halten wir es für ausreichend, in der Sitzung des Innenausschusses zum Sachstand der ergriffenen Maßnahmen und Umsetzung der Beschlüsse der MPK zu berichten, wenn sich die Sach- und Rechtslage geändert hat. Dazu gibt es im Innenausschuss ja bereits zwei Daueranträge von Ihnen und auch zur Bezahlkarte mit uns zusammen, von der wir im Übrigen auch schon länger nichts mehr gehört haben, außer dass es noch nichts zu hören gibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt ein notwendiger und absolut diskussionswerter Antrag der FDP. Danke dafür! Unsere Auffassung dazu habe ich Ihnen vorgetragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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