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Constanze Oehlrich

GRÜNE 14.06.2024 Sitzungen 8/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Am 24. Mai 2024, einen Tag nach dem 50. Geburtstag der Ministerpräsidentin, hat Erwin Sellering seinen Rücktritt vom Amt des Vorstandsvorsitzenden der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ erklärt. (Tilo Gundlack, SPD: Hängt das zusammen?) Ganz klar, meine Fraktion begrüßt, dass Erwin Sellering von seinem Amt zurückgetreten ist. Erwin Sellering hat die Aufklärung der Machenschaften rund um die Fertigstellung der Nord-Stream-2-Pipeline (Thomas Krüger, SPD: Sie meinen die Beschlüsse des Landtages ohne Gegenstimme.) und die Errichtung der sogenannten Klimastiftung massiv erschwert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Er hat berechtigte Auskunftsansprüche der Presse zurückgewiesen, bis das Landgericht Schwerin ihm klarmachte, dass er liefern muss. Er hat gegen die Herausgabe des Jahresberichts der Stiftung an den Rechtsausschuss geklagt und in allen Instanzen verloren. Er hat daraus nichts gelernt, sondern sich dann auch noch geweigert, dem Untersuchungsausschuss die noch fehlenden Akten der Klimastiftung herauszugeben. Nun wird die qualifizierte Minderheit im Untersuchungsausschuss bei Gericht die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen. Und ich sage Ihnen, das Gericht wird uns Recht geben. (Thomas Krüger, SPD: Da schauen wir mal! Glaube ich nicht.) Doch warum ist Erwin Sellering von seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der Klimastiftung zurückgetreten? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie hat für sich selbst Vorverurteilungen, das ist ja der Wahnsinn!) „Die Zukunft der Stiftung ist gesichert. Das ist für mich ein guter Zeitpunkt, um zurückzutreten“, ließ Erwin Sellering der Presse gegenüber verlauten. Es gehe jetzt nur noch darum, dass das Land, das bisher als Stifter durch die Ministerpräsidentin die nächsten Vorstandsmitglieder bestimmen darf, auf dieses Recht verzichte, und darum, dass sich das Land, wie vom Landtag durch Beschluss ausdrücklich empfohlen, ganz aus der Stiftung zurückziehe. Das sind Sätze, wie wir sie nun schon seit zwei Jahren hören. Erwin Sellering hat mal wieder seine Nebelmaschine angeworfen. Weder hat das Land bislang rechtswirksam auf sein Recht verzichtet, die nächsten Vorstandsmitglieder zu bestimmen, noch hat der Landtag durch Beschluss ausdrücklich empfohlen, dass sich das Land ganz aus der Stiftung zurückzieht. Mit den Stimmen von SPD und DIE LINKE hat der Landtag mehrheitlich beschlossen, die Präsidentin des Landtages darum zu bitten, und ich zitiere wörtlich, „unter Hinzuziehung des Beauftragten im Interesse eines konstruktiven weiteren Umganges mit dem interfraktionellen Antrag auf Drucksache 8/437 der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und DIE LINKE den im Gutachten des Beauftragten skizzierten Lösungsweg mit den Verfahrensbeteiligten im Landtag, in der Landesregierung und in der Stiftung weiter zu organisieren und zu moderieren“. In seiner gutachterlichen Stellungnahme skizziert der Beauftragte nicht wirklich einen Lösungsweg. Er stellt vielmehr Überlegungen an, und ich zitiere wieder wörtlich, „ob nicht eine befriedigende Lösung hinsichtlich der Stiftung durch eine Gesamteinigung aller Beteiligten getroffen werden kann. Diese“ Gesamteinigung könne „beispielhaft folgende Komponenten beinhalten: ... Im Zeichen des Neuanfangs“ könne „der derzeitige Stiftungsvorstand (oder Teile des Stiftungsvorstands) sein Amt zu einem noch zu vereinbarenden Zeitpunkt niederlegen, um einen kompletten“ Neuanfang „der Stiftung auch nach außen zu signalisieren. Anschließend würden neue Mitglieder des Vorstands bestellt, die die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks weiterführen wollen. Zusätzlich“ könne „die Stiftung vom staatlichen Einfluss entkoppelt und vollständig in die Zivilgesellschaft überführt werden,“ indem das Recht der jeweiligen Ministerpräsidentin, die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums zu benennen, „gestrichen“ werde. „Die Erklärung der Bildungsministerin hinsichtlich der Schulen“ soll „aufgehoben“ werden. Die Bildungsministerin, um mit diesem letzten Punkt anzufangen, hatte den Schulen verboten, mit der Klimastiftung zu kooperieren. Und das war und bleibt weiterhin richtig so, der Fall Klimastiftung darf keine Schule machen. Im Jahr 2024 dürfen wir unseren Kindern nicht allen Ernstes die Botschaft vermitteln, dass es richtig ist, Erdgas als fossilen Energieträger zu nutzen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) dass es in Ordnung ist, den überwiegenden Teil dieses Erdgases von Russland zu beziehen, also einem Regime, das vor der Ermordung seiner politischen Gegner/- innen nicht zurückschreckt, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) dass es im Interesse Deutschlands ist, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) zusammen mit Russland entgegen der Warnungen unserer osteuropäischen Verbündeten (Zuruf von Horst Förster, AfD) an eben diesen Verbündeten vorbei eine Pipeline quer durch die Ostsee zu bauen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir alle hier im Raum wissen, was passiert ist, als diese Pipeline fertig war. Wir wissen, was am 24. Februar 2022 passiert ist. Russland ist in die Ukraine einmarschiert (Thomas Krüger, SPD: Das hatten Sie vorher gewusst, ja?!) und seitdem herrscht Krieg in der gesamten Ukraine und somit auch in Europa. Mit der Beteiligung an der Fertigstellung der Nord-Stream-2- Pipeline hat die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ mit ihrem Geschäftsbetrieb einen Gewinn von etwas mehr als 8 Millionen Euro gemacht. Diese kamen nach der Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zum Stiftungsvermögen dazu. Das Land hat die Stiftung bei ihrer Errichtung mit einem Grundstockvermögen von 200.000 Euro ausgestattet. Von der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG kamen dann zwei Zuwendungen in Höhe von jeweils 10 Millionen Euro dazu. Für diese Zuwendungen fiel eine Schenkungssteuer in Höhe von etwas mehr als 9 Millionen Euro an. Der gemeinwohlorientierte Bereich hatte Ausgaben von anderthalb Millionen Euro. Insgesamt verfügt die Stiftung also noch über ein Kapital in Höhe von etwa 17 Millionen Euro. Nach dem vom Beauftragten der Landtagspräsidentin skizzierten Lösungsweg soll die Stiftung vom staatlichen Einfluss entkoppelt und vollständig in die Zivilgesellschaft überführt werden. Dazu soll das Benennungsrecht der Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums durch den jeweiligen Ministerpräsidenten des Landes gestrichen werden. Meine Fraktion hält diesen Vorschlag aus zwei Gründen für falsch. Zum einen, in der Stiftung stecken neben den Gazprom-Millionen auch 200.000 Euro Steuergelder. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Es wäre verantwortungslos von der Landesregierung, ihren Einfluss auf die Verwendung dieser Gelder aufzugeben. Zum anderen, eine Entkopplung der Stiftung vom staatlichen Einfluss würde bedeuten, dass diese nicht mehr wie eine Behörde behandelt werden müsste und dass diese daher nicht mehr der Öffentlichkeit gegenüber zur Auskunft verpflichtet wäre. Aufklärung und Transparenz würden hinten runterfallen. Vom staatlichen Einfluss entkoppeln könnte man die Klimastiftung nur mit einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung müsste vom Vorstand beschlossen und dann von der Stiftungsaufsicht im Justizministerium genehmigt werden. Die Justizministerin hat im Rechtsausschuss berichtet, dass der Vorsitzende der Klimastiftung eine geänderte Satzung zur Genehmigung vorgelegt, dann aber teilweise wieder zurückgezogen habe. Die Stiftungsaufsicht befinde sich im Austausch mit dem Vorstand der Klimastiftung, um herauszufinden, was nun tatsächlich gewollt sei. Eine wirksame Satzungsänderung gibt es bislang also nicht. Meine Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass eine Satzungsänderung, mit der die Klimastiftung vom staatlichen Einfluss entkoppelt wird, nicht genehmigt wird. Aktuell gilt, nach Paragraf 7 Absatz 2 der Stiftungssatzung endet das Amt eines Vorstandsmitglieds durch Niederlegung des Amts, die jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstandsvorsitz, im Falle dessen Rücktritts gegenüber der Stellvertretung, zulässig ist. Das Vorstandsmitglied bleibt in diesen Fällen so lange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. Eine/n Nachfolger/-in bestellen kann nach Paragraf 7 Absatz 4 der Stiftungssatzung nur die Ministerpräsidentin. Bislang hat sie das unterlassen. Nimmt man die Satzung der Klimastiftung ernst, ist Erwin Sellering also nach wie vor noch im Amt. Aus Sicht meiner Fraktion muss die Ministerpräsidentin ihre Verantwortung wahrnehmen und die Nachfolge von Erwin Sellering regeln, und zwar durch die Benennung einer Person, die die weitere Aufklärung der Vorgänge rund um die Klimastiftung und die Fertigstellung der Nord-Stream-2-Pipeline nicht weiter hindert, sondern fördert und unterstützt. Wenn die Akten der Klimastiftung dem Untersuchungsausschuss vorliegen, muss diese Person dafür sorgen, dass die Klimastiftung zügig beendet wird. Die Klimastiftung ist ein Skandal von vorne bis hinten und darf nicht fortbestehen. Ich bitte um Zustimmung zu dem von mir soeben vorgestellten Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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