Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gleich zu Beginn sagen, Herr Waldmüller, ich finde es gut, dass dieser Antrag vorgestellt worden ist, weil das ein Thema ist, das uns gemeinsam ja bewegt. Und das heißt ja auch, dass die CDU mit diesem Antrag nicht die Ob-Frage stellt, was den Ausbau der Windkraft angeht, sondern die Wie-Frage, wie gestalten wir das. Und das begrüße ich ausdrücklich. Es ist so, dass Sie den entscheidenden Punkt schon genannt haben. Wenn wir über den Ausbau von Windkraft an Land reden, wenn wir über den Ausbau von Photovoltaikanlagen reden, dann ist die Akzeptanzfrage nach meiner Erfahrung in vielen Bürgergesprächen der entscheidende Punkt. Und bei der Akzeptanzfrage spielt natürlich der materielle Anreiz eine große Rolle. Da können wir so viel reden, wie wir wollen, das ist letztendlich entscheidend für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Und wir haben leider nicht die Entwicklung gehabt, wie ich das erlebt habe an der Westküste in Schleswig-Holstein, ich habe das an dieser Stelle häufiger erzählt, wo von Anfang an Beteiligungsmodelle sozusagen ausgerollt wurden, wo viele Menschen beteiligt sind. Wenn Sie heute in Dithmarschen oder Nordfriesland sind und fragen die Leute, dann haben Sie eine hohe Akzeptanz. Bei uns kamen viele Investoren von außen, haben sich wenig darum gekümmert, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort an den Standorten denken. Und deswegen müssen wir das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, meine Damen und Herren, novellieren. Wir haben uns das vorgenommen. Wir sind dabei. Ich sage gleich noch was dazu. Und man muss natürlich dazusagen, das bisherige und bestehende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist etwas, womit man was anfangen kann, aber es ist aus dem Jahre 2016. Alle haben geguckt in anderen Bundesländern, na, wie wird das denn wohl ausgehen vor den Gerichten mit diesem Gesetz, und haben spekuliert, dass es einkassiert wird. Das ist es nicht. Und jetzt erleben wir in vielen anderen Bundesländern, dass man nachzieht. Niedersachsen ist ein gutes Beispiel, wo man sehr weitgehend unterwegs ist. Wo stehen wir? Wir haben Workshops durchgeführt bereits. Wir haben viele Vorschläge eingesammelt für die Novellierung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes. Da waren die IHKn dabei, regionale Unternehmensverbände, Bundesverband Windenergie, Städte- und Gemeindetag, Landkreistag, „Fridays for Future“, der Landesverband Erneuerbare Energien, Praktiker, und dieser Prozess wird jetzt unmittelbar in der Sommerpause in einen konkreten Referentenentwurf dann auch münden. Ich will ein paar Punkte schon nennen, weil wir natürlich dann mit den Verbänden in die Anhörung gehen, weil wir im zweiten Halbjahr, denke ich, dann auch hier im Landtag das Thema diskutieren werden. Wir werden, wie das in diesem Antrag auch aufgeschrieben worden ist, das Ganze dann zukünftig erweitern auf das Thema Photovoltaik. Das halte ich für konsequent, also nicht nur Windkraftanlagen an Land, sondern auch Photovoltaik, das ist gesetzt. Zweitens. Wir brauchen eine klare Verpflichtung der Investoren. Und insofern – aber das können Sie mir gleich erklären –, bei dem Antrag der GRÜNEN wird auf Paragraf 6 EEG hingewiesen. Da steht ein „Dürfen“ drin. Das möchten wir ausdrücklich nicht, sondern wir möchten die Verpflichtung. Das gilt natürlich auch für die 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde. Wir möchten, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen den Antrag lesen, Herr Minister!) wir möchten, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir möchten auch die Bürger direkt adressieren und mittelbar adressieren. Wir möchten verschiedene Möglichkeiten schaffen. Wir möchten auch, dass die Gemeinden dabei beteiligt werden. Deswegen wird es am Ende des Tages ein Baukastensystem geben, weil die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich. Wir möchten den Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit vor Ort geben, darüber zu diskutieren, wie diese Beteiligung konkret aussehen soll. Und das kann eine solche Strompreisgutschrift sein. Das können aber auch weiterhin Beteiligungsmodelle sein. Ich halte viel davon, dass man immer das Angebot macht, sich an solchen Windkraftanlagen zu beteiligen. Wir machen damit auch an verschiedenen Standorten positive Erfahrungen. Das kann über Genossenschaft, über andere Konstruktionen organisiert werden. Ja, wir werden auch weiter über Sparprodukte reden, wie das im Antrag der GRÜNEN der Fall ist, wobei das bisher – und darüber werden wir sprechen in Mecklenburg-Vorpommern – noch nicht sozusagen als Anreiz sehr erfolgreich ist. Wir brauchen aber auch Zahlungsmodelle für die Gemeinden, weil die Gemeinden haben einen Hebeleffekt. Wenn sie zum Beispiel 200.000/300.000 Euro pro Jahr aus solchen Windparks an die Gemeinde zahlen, die daraus konkrete Projekte der Infrastruktur mit Unterstützung des Landes, des Bundes fördern, dann ist es letztendlich auch etwas Gutes für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Also Sie sehen ein Sammelsurium, das wir brauchen, um konkret vor Ort reagieren zu können. Das Einzige, Herr Waldmüller, was ich allerdings für sehr kompliziert halte, weil ich glaube, in nächster Zeit wird es dafür keine Mehrheiten geben, ist das Thema Grundsteuer E auf Bundesebene. Die Grundsteuer wird ohnehin an vielen Punkten diskutiert. Ich glaube, das ist eher nachrangig. Entscheidender Punkt, meine Damen und Herren, ist aber noch ein weiterer: Bisher ist es so, dass die Investoren ein Wahlrecht haben, und das ist das ganz Entscheidende, da müssen wir umkehren. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die Gemeinden insbesondere als erste Ansprechpartner müssen ein Wahlrecht haben. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und wir werden auch darüber diskutieren müssen, was ist denn das Basisumkreisfeld derjenigen, die profitieren, ob 2,5 Kilometer – steht übrigens im EEG – oder 5 Kilometer, wie wir das im bisherigen Gesetz haben. Da, sage ich ganz deutlich, sind wir offen. Und wir wollen natürlich ein Gesetz haben, das möglichst unbürokratisch dann in der Anwendung ist. Ganz kurz, meine Damen und Herren, wie geht es weiter: Referentenentwurf ist in der Erstellung. Wir werden nach dem Sommer mit der Verbandsanhörung beginnen. Und wir wollen noch dieses Jahr im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Ihnen dann diskutieren, was der beste Weg ist, um Bürger und Gemeinden entsprechend zu beteiligen. Insofern begrüße ich, dass die Anträge auch schon zeigen, dass es eine große Übereinstimmung in der Sache gibt. Und an die Adresse der CDU noch mal: Willkommen im Klub der Freunde des Ausbaus der erneuerbaren Energien! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINLKE – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
