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Wolfgang Waldmüller

CDU 14.06.2024 Sitzungen 8/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Thema, denke ich mal, was fraktionsübergreifend ein Thema ist, was, glaube ich, alle bewegt und alle auch möchten, die direkte Bürgerbeteiligung und die Akzeptanzsteigerung bei dem Ausbau von Wind- und Solarenergieausbau. Unser Anliegen heute ist eben die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung. Und die Kernforderung, die wir aufmachen, ist, dass es eben eine risikolose und finanzielle Beteiligung durch Strompreiserlösgutschriften für die betroffenen Bürger gibt. Ich gehe jetzt ganz bewusst nicht auf die Haltung ... Das haben wir schon mehrmals bei den Ausbauplänen des Bundes und beim Landesplanungsgesetz getan. Das haben wir hier ausreichend diskutiert, und da dürfte auch die Haltung der CDU klar sein. Aber nun haben wir die mehrheitlichen Beschlüsse, die so getroffen worden sind, und jetzt muss man damit umgehen. Und deswegen ist die Akzeptanz der Bürger maßgeblich. Was haben wir für ein Problem? Wir haben also in der Tat ein Akzeptanzproblem bei den Bürgern. Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz hat bisher nicht die gewünschte Wirkung erzielt, die man sich erhofft hat. Und in der Praxis zeigt sich, Bürger wollen, können aber auch, können oder wollen oft kein eigenes Kapital aufwenden, um sich langfristig zu binden, beziehungsweise können es gar nicht. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Und zudem greifen die Vorhabenträger oftmals auf den Ausgleichsparagrafen zurück. Im Ergebnis kann man sagen, dass wir kaum Bürgerbeteiligung haben und somit auch keine Akzeptanzsteigerung. Akzeptanz ist aber entscheidend, da die Energiewende von allen Bevölkerungsteilen getragen werden muss. Durch die verbindlichen Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgebers steht M-V ein weiterer Zubau zu dem bereits massiven Bestand bevor. Und das sind die Zahlen aus dem letzten Wirtschaftsausschuss, die auch vom Wirtschaftsministerium genannt werden: Wir haben aktuell 1.900 Windkraftanlagen, und nach Erreichen der Flächenziele sollen es dann 5.000 Anlagen sein. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber nicht richtig, Herr Waldmüller.) Das sind die Zahlen aus dem letzten Wirtschaftsausschuss, die hier genannt worden sind. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein Zubau von 163 Prozent. Und das hat natürlich Auswirkungen, (Enrico Schult, AfD: Hört, hört!) das ist ja ganz klar. Wir haben tiefgreifende räumliche und landschaftliche Veränderungen, (Enrico Schult, AfD: Aha!) wir haben optische Bedrängung, wir haben Lärmemissionen, wir haben Schattenwurf. Und deswegen müssen Menschen, muss die Bevölkerung spürbar finanziell beteiligt werden, und die bisherige Regelung hat sich im Praxistest eben nicht bewährt. Die Vorhabenträger haben die Kontrolle über die Nutzung der Beteiligungsinstrumente, während der Bürger kein Vetorecht besitzt. Und bei dem Angebot, Geschäftsanteile zu kaufen, müssen Bürger eigenes Kapital aufwenden. Ich habe das schon vorhin gesagt, oft sind sie nicht bereit oder gar nicht erst in der Lage dazu. Und mit dem viel genutzten Ausgleichsparagrafen gibt es ein Schlupfloch für Unternehmen, um die Bürgerbeteiligung zu umgehen. Und deswegen braucht es einen Nachbesserungsbedarf. Wir haben auch mal in die Akzeptanzforschung geguckt, und es gibt drei zentrale Gründe für Akzeptanzdefizite. Das eine ist der unzureichend empfundene Beteiligungsprozess. Wir haben ja versucht, auch im Landesplanungsgesetz als CDU Änderungen herbeizuführen, die dies begünstigt hätten, aber das ist leider abgelehnt worden. Wir haben die Begleiterscheinungen, die ich Ihnen genannt habe. Und der Hauptgrund bei der Akzeptanz ist eben die ungerechte Verteilung der finanziellen Gewinne. Es profitieren hauptsächlich Anlagenbetreiber und Flächeneigentümer, während die Kosten sozialisiert werden. Und diesen Missstand wollen wir mit dem Antrag entschärfen. Wir wünschen uns positive Effekte der Bürgerbeteiligung auf Akzeptanz und diese aus der Akzeptanzforschung heraus, dass, wenn man diese Bürgerbeteiligung macht, ist also empirisch belegt, dass es zur Akzeptanzsteigerung kommt. Ziel des Antrags ist also die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf PV-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt. Ich denke, das ist notwendig, da auch diese Anlagen gemäß Paragraf 4 EEG als Schlüsseltechnologie für den Ausbau erneuerbarer Energien klassifiziert werden und inzwischen auch im Paragrafen 6 EEG aufgenommen wurden und die Einführung einer verpflichtenden Bürgerbeteiligung in Form von kalenderjährlichen Strompreiserlösgutschriften. Das muss niederschwellig sein, das muss praktikabel sein. Es ist kein Kapitaleinsatz erforderlich, und die beteiligungsberechtigten Haushalte erhalten automatisch sozusagen eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung, die sich anteilig auf den verpflichtenden Beteiligungsbetrag von bis zu 0,1 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Strom der jeweiligen Anlage errechnet. Gutschriften sind also dann auch unabhängig vom jeweiligen Stromlieferanten. Wir würden das so regeln: Das muss unbürokratisch sein und niederschwellig, es darf nicht aufwendig sein, kompliziert, deswegen empfehlen wir die Einrichtung einer Onlineplattform für die Bürgerbeteiligung zum einfachen Anspruchsnachweis. Dann kann man also mittels der Onlineplattform Stromrechnungkontodaten hochladen. Das ist technisch und administrativ leicht umsetzbar. Es geht um die Beteiligung als solche, die geometrischen Ausmaße oder Abstände für die Anspruchsberechtigten. Da schlagen wir 2,5 Kilometer vor, aber mit den entsprechenden Ortsteilgrenzen kombiniert. Das heißt, ganze Ortsteile werden einbezogen, selbst wenn sie außerhalb des Radius liegen. Also wenn man jetzt strikt diese Meteranzahl nimmt und die eine liegt einen Meter darüber, würde ja getrennt. Wir wollen aber den sozialen Frieden im Dorf, deswegen ist der Ortsteil dann, auch wenn es ein bisschen darüber liegt, natürlich mit einzubeziehen. Die Angleichung oder Abstandsregelung von 2,5 Kilometern im EEG soll unterschiedliche Belange nach Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz und EEG verhindern und stellt auch sicher, dass primär unmittelbar betroffene Haushalte und Kommunen beteiligt sind. Die Prüfung und das Weitere, was im Antrag noch drinsteht, ist die Prüfung einer sogenannten Grundsteuer, nennen wir sie heute mal Grundsteuer E, für erneuerbare Energien, für Flächen, die für Windkraft- und PV-Anlagen genutzt werden. Es soll also ausloten, wie die wirtschaftlichen Vorteile der EEG-Anlagen gerechter verteilt werden können. Ich will Ihnen auch ein Rechenbeispiel mal vorrechnen: Durch die kumulativen Effekte entfalten die Gutschriftbeiträge eine finanzielle, spürbare Entlastung. Gehen wir mal davon aus, wir haben ja im Antrag reingeschrieben bis zu 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Ich rechne jetzt nur mal die 0,05 Cent bei einer Leistung einer modernen Windkraftanlage von 6.200 KW, Nutzungsdauer von 2.500 Stunden, gemäß Paragraf 6 EEG. Wenn man die 0,2 Cent sieht, was da festgeschrieben ist im EEG, da gibt es eine Strompreiserlösgutschrift von 31.000 Euro. Das mal nebenbei. Aber die Strompreiserlösgutschrift von 0,05 Cent wäre dann 7.750 Euro. Zukünftige leistungsstärkere Anlagen haben 7.000 KW, die Nutzungsdauer 2.007 Stunden. Das wären bei 0,05 Cent pro Kilowattstunde 9.450 Euro. Und wenn ich das aufteile auf beispielsweise 500 begünstigte Haushalte, dann sind das knapp 20 Euro pro Haushalt. Und unterstellt man nunmehr aufgrund der Mindestgröße dieser Windeignungsgebiete, dass da mehrere Windkraftanlagen eben stehen, also bei fünf Anlagen wären es dann 100 Euro, bei zehn Anlagen wären es 200 Euro, und das war bei den 0,05, (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) wenn ich aber jetzt bis zu 0,1 rankomme, dann kann es auch von 200 bis 400 Euro gehen bei diesem Rechenbeispiel. Und ich denke mal, das ist in der Tat eine spürbare Entlastung. Uns ist bekannt, dass die Landesregierung – und das ist auch gut so – selbst an einer Novelle des Gesetzes arbeitet, aber aufgrund der Nachfragen im Wirtschaftsausschuss und so weiter noch nicht konkret sagen kann, was sie denn genau vorhaben, oder noch unschlüssig ist. Und deswegen geht es ja um die Ausgestaltung dieser Novellierung dieses Gesetzes. Und deswegen machen wir heute diesen Vorschlag, um eben einen Vorschlag überhaupt zu machen, wie man beispielsweise novellieren kann. Und da würden wir uns natürlich freuen, wenn diese Vorschläge auch mit erwogen werden beziehungsweise mit aufgehen würden. Wir brauchen diese spürbare Bürgerbeteiligung, und deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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