Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wird wieder einmal die Windkraft als Unheilsbringer verunglimpft, indem erhöhte Aufwendungen für Brandschutz und Brandbekämpfung durch den Ausbau der Windkraft heraufbeschworen werden. Fakt ist, dass Windräder in Brand geraten können. Wenn das passiert, ist das ein einprägsames, schauerschönes Erlebnis. Allein wegen der schieren Größe sind Brände sehr weit sichtbar. Weil bei Windrädern wegen der Höhe Löscharbeiten unterbleiben und man sie kontrolliert abbrennen lässt, sind die spektakulären Bilder von brennenden Rotoren, die sich noch drehen oder abstürzen, oder Windrädern, die regelrecht in sich zusammenfallen, sehr medienwirksam. Zu einer außergewöhnlichen Häufung kam es im Januar dieses Jahres, als gleich zwei Windräder in Hinrichshagen bei Greifswald und in Ganschendorf bei Demmin abbrannten. In beiden Fällen konnte die Feuerwehr den Brandort nur weiträumig absperren und kontrolliert abbrennen lassen. Trümmerteile stürzten immer wieder zu Boden. Im Windpark Ganschendorf sind schon 2022 und 2015 bereits zwei Anlagen abgebrannt. Auch hier waren jeweils die Maschinenhäuser betroffen nach einem technischen Defekt beziehungsweise nach Blitzeinschlag. Im Frühjahr 2023 brannte ein Windrad im Park Hohen Luckow bei Wokrent. Vermutlich wegen eines technischen Defekts im Maschinenraum brach der Brand aus. Polizei und Feuerwehr sperrten den Gefahrenbereich weitläufig ab. Auch hier war kein Löschversuch wegen der Höhe möglich, vielmehr wurde gegen herabstürzende Trümmerteile gesichert. Auch in diesem Windpark brannte bereits im Jahr 2015 ein Windrad nach einem Blitzeinschlag am Maschinenhaus ab. Abschließend noch ein Brandfall aus 2014, bei dem ein Windrad im Windpark bei Hohen Pritz aus technischen Gründen kontrolliert abbrannte. Fakt ist – und das zeigen die Beispiele von sechs abgebrannten Windrädern über einen Zeitraum von zehn Jahren –, Brände von Windenergieanlagen sind absolute Einzelfälle, jeweils mit Millionenschäden. Aber es geht keine erhöhte Brandgefahr von Windrädern aus. In M-V stehen über 1.850 Anlagen. Brandursache sind entweder technische Defekte oder Blitzschlag. Das Blitzschlagrisiko dürfte zunehmen. Wir erleben gerade hautnah in Bayern und Baden-Württemberg die Auswirkungen von sintflutartigen Regenfällen mit extremer Gewitterfront. Auch in M-V gab es vor Kurzem sintflutartige Regenfälle – so in Grimmen – und heftige Gewitter. An die Adresse der AfD gerichtet betone ich, dass der Klimawandel das Risiko für Brände bei Windenergieanlagen erhöht und nicht der Ausbau von Windenergie. So hat das Beratungsunternehmen Global Risk errechnet, „dass Blitze für 60 Prozent aller im laufenden Betrieb zerstörten Rotorblätter verantwortlich sind. Damit wird auch der Klimawandel für die Betreiber von Windenergieanlagen ein Problem.“ Verwiesen wird auf eine im Journal „Science“ veröffentlichte Untersuchung der Universität aus Kalifornien, „aus der hervorgeht, dass eine um ein Grad höhere Durchschnittstemperatur die Häufigkeit von Blitzeinschlägen bei Gewittern um zwölf Prozent steigert“. Aber auch die Höhe der Anlagen, der größere Rotorradius, die Rotationsgeschwindigkeit und das Verbundmaterial bei Rotorblättern könnten signifikanten Einfluss auf den Blitzschlag haben. Mit dem Antrag wurden eine ganze Reihe Forderungen und Behauptungen aufgestellt. Ich gehe nur allgemein darauf ein und verweise auf die Ausführungen meiner Vorredner. Die entscheidende Maßnahme zum Schutz vor Schäden für Menschen und Tiere sowie Bebauung im Brandfall von Windenergieanlagen ist die im Landesplanungsgesetz gesetzlich verankerte Abstandsregelung. Für sämtliche Anlagen gelten 1.000 Meter Abstand zu Baugebieten mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktion beziehungsweise 800 Meter zu Einzelgehöften und Splittersiedlungen. Geprüft werden Brandschutzanforderungen und ein entsprechendes Brandschutzkonzept ohnehin im Genehmigungsverfahren zur Anlagengenehmigung. Die Feuerwehr kann sich lediglich auf die Absicherung des Brandortes und die Verhinderung der Ausbreitung von Folgebränden auf den Boden beschränken. Die Feuerwehren handeln entsprechend, wie ich eingangs im Brandbeispiel beschrieben habe. Um die schnelle Erreichbarkeit der Anlagen, für die es schließlich keine Adresse gibt, sicherzustellen, existiert ein Windenergieanlagen-Notfallinformationssystem. An dieses System sind die Rettungsleitstellen angeschlossen. Die Linksfraktion lehnt den Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
