René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte nur eines: Es geht nicht darum, irgendwelchen Vorsatz zu unterstellen, sondern ich möchte mir gar keine Vorstellung davon machen, wie viele Erklärungen und wie viele Bescheide unzutreffend sind, ohne dass es jemand bewusst gemacht hat, weil überhaupt nicht die Kapazitäten da sind, das zu prüfen. Wer soll denn das gerade machen? Das heißt, es muss alles im späteren Verfahren aufgearbeitet werden. Im Moment ist niemand da, der wirklich schauen kann, ob die Daten überhaupt alle so, da kann nur eine Plausibilität drüberlaufen, viel mehr kann im Moment nicht sein. Das war damit gemeint. Und dann kam ja gerade der Punkt, ja, der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt kommt. Ja, wir haben in der Vergangenheit gesehen, wie gut das gelaufen ist mit den Hauptfeststellungszeitpunkten. Das hat überhaupt erst mal dazu geführt, dass es dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil gab, dass man nach 35 und nach 64 – auch nach bundesdeutschem Recht eben 64 – es überhaupt gar nicht geschafft hat, Hauptfeststellungszeitpunkte durchzuführen. Gut, es gab damals auch keine Digitalisierung und so weiter, das mag jetzt alles ein bisschen einfacher sein, aber das wird immer wieder ein Riesenzirkus werden, das kann man jetzt schon sehen. Deswegen spreche ich mich für ein ganz einfaches Verfahren aus. Darauf bist du jetzt, oder sind Sie jetzt nicht eingegangen, Herr Gundlack.
