René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja wirklich symptomatisch, dieser Antrag zur Grundsteuer wird jetzt in der Woche nach der Kommunalwahl besprochen, und damit, wie alles an dieser Reform, viel zu spät. Der damalige Finanzminister Scholz hat sich viel zu lange Zeit gelassen, um ein viel zu kompliziertes Bundesmodell zu entwickeln. Natürlich, es gab viel Widerstand, auch in den Bundesländern, aber erinnern wir uns, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging 2018. Gut fünf Jahre brauchte es, um sich auf ein Modell – oder besser, am Ende sind es ja verschiedene Modelle geworden – zu verständigen. Und dann muss man sich immer überlegen, den Bürgerinnen und Bürgern wurde auferlegt, binnen weniger Monate die Daten zusammenzutragen und elektronisch abzugeben. Als die ersten Hinweise zu den Verwerfungen kamen, und das ist auch schon eine Weile her, dass ich die ersten Rückmeldungen hatte, da wollte man weder vor Ort so richtig Auskunft geben – also ich habe mich zu Tode gefragt im Finanzausschuss in Wismar, aber es war nie eine Datengrundlage da –, und auch hier im Finanzausschuss war auch immer dasselbe mit der Datengrundlage, wir hören es ja bis heute. Da frage ich mich natürlich, was hat NRW anders gemacht und Schleswig-Holstein. Die haben ja offenbar eine Datengrundlage, um zu entscheiden, dass sie das über Hebesätze lösen. Also man hätte an Modellrechnungen, die wir sehr, sehr früh eingefordert haben, glaube ich, schon arbeiten können. Für die FDP kann ich in Anspruch nehmen – und das weiß man aus der Wismarer Bürgerschaft, aber auch in anderen Bereichen –, dass wir rechtzeitig vor den Auswirkungen gewarnt haben. Wir waren die Einzigen im Land, die gesagt haben, führt eine Hebesatzbremse ein, denn es bewahrt uns davor, was hier auch beschrieben wurde, dass viele Kommunen das ganze Wirrwarr um die Reform auch dazu genutzt haben, na ja, dann schleusen wir mal schön hoch, weil wir wissen ja, der Vergleichsmaßstab wird die Aufkommensneutralität oder wird für die Aufkommensneutralität gebraucht, und wenn ich vorher noch schön hochgefahren habe, dann habe ich am Ende auch die Möglichkeit, auf einem hohen Niveau zu bleiben und zu sagen, es war ja aufkommensneutral. Herzlichen Glückwunsch im Übrigen an die Rostocker, die haben das richtig exzessiv gemacht! (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Es ging immer darum, dass wir erwarten mussten, dass es höhere Bemessungsgrundlagen gibt – der Minister hat es ja ausgeführt –, ist ja logisch. Wenn die Einheitswerte, die damals zugrunde lagen, von 1935 waren oder in Altbundesländern 64, dass sich da eine Verlagerung ergibt und dass die Bemessungsgrundlagen höher werden, ist ja eigentlich zwangsläufig. Aber wenn ich jetzt die Hebesätze noch schön hochgeschraubt habe, na ja, herzlichen Glückwunsch, den Bürgern zu erklären, warum sie jetzt diese Vervielfachung tragen sollen! Als dann die Erkenntnis reifte, dass die Probleme erheblich werden würden, war es schon zu spät, denn die ersten Bescheide waren schon bestandskräftig. Wir konnten ja nicht mehr in ein laufendes Verfahren eingreifen, denn nicht alle haben Einspruch eingelegt. Wir wissen aber auch, dass es waschkörbeweise Einsprüche gab und dass natürlich die Ämter damit auch hinreichend zu tun haben. Und ich denke auch, dass es definitiv noch zu einer Verfassungsgerichtsentscheidung kommen wird. Auf kommunaler Ebene hörte ich ohnehin auch anderes, also nicht in Wismar, aber woanders, dass man sehr wohl schon Beispiele hatte, wie sich das verschiebt. Daher die Frage: Hat man es wirklich nicht gewusst? Hat man sich einfach über den Kommunalwahltermin hinüberretten wollen? Ich weiß es nicht. Zumindest Tendenzen waren wohl sichtbar. Meine Damen und Herren, wir haben so vieles hier angemerkt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns mit der Grundsteuerreform beschäftigen, die Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit, wie können wir die Bescheide aufhalten, also offenhalten für ein Verfahren, was wir erwarten. Wir haben über verschiedene Möglichkeiten gesprochen, die Verfahren ruhend zu stellen. Nein, alles nicht gewollt. Die befürchtete Lastenverschiebung haben wir angesprochen, die Hinweise zur Aufkommensneutralität, der Antrag auf das Transparenzregister – auch nicht umgesetzt. Nichts wurde ernst genommen. Und nun wird bald auch dem Letzten klar, die Grundsteuerreform wird uns noch einiges abverlangen. Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, der Sturm kommt erst noch. Die meisten Menschen haben es noch nicht verstanden, was sie mit diesen ersten beiden Bescheiden überhaupt sollen. Die werden erst wach, wenn sie dann kurz vor 25 oder in 25 dann die Quittung kriegen. Also noch mal: Der Grundsteuerbescheid, der wird nachher derjenige sein, weil irgendwie steht da dann drunter, bitte zahlen Sie bis dann und dann das und das. Erst dann wird es wahrscheinlich die Menschen erreichen. Womit hatten wir es nun eigentlich genau zu tun? Nach aktuellem Stand lässt sich ja Folgendes sagen: Es wird zu erheblichen Lastenverschiebungen kommen. Die Frage ist, die ja immer im Raum steht: Was ist jetzt eigentlich gewollt gewesen? Ist logisch. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, ihr könnt mit den alten Werten hier nicht weitermachen. Auf der anderen Seite hören wir auch immer wieder, na ja, war das jetzt eine gewollte Lastenverschiebung oder was ist jetzt die, die ungewollte, und wie trennen wir das überhaupt auf. Wir haben ja auch einen Unterschied in dem Bewertungsverfahren, was wir auch noch berücksichtigen müssen. Wir haben Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, also immer noch in Anlehnung an die alten Modelle, aber da komme ich gleich noch mal drauf. Und diese Effekte werden sich aufgrund der Grundstückspreise natürlich auch noch mal regional stark unterscheiden. Und drittens, die endgültige Belastung, die wird dann ja auch von der Zusammensetzung der Gemeinde abhängen. Jetzt stellen Sie sich mal ein Dorf vor, wo ein Gewerbebetrieb ist! Wenn die jetzt im Bewertungsverfahren runtergehen mit der Bemessungsgrundlage und wir wollen die Aufkommensneutralität herstellen, na, herzlichen Glückwunsch an die Eigenheimbesitzer oder an die Mietwohngrundstücksbesitzer! Die müssen das ja dann ausbaden. Wie soll ich das denn sonst hinbekommen?! Und deswegen wird da jeder sich umgucken, wie das in seiner Gemeinde oder in der eigenen Stadt dann ausschauen wird. Wenn jetzt die Hebesätze in den Städten und Gemeinden zur Herstellung der Aufkommensneutralität festgesetzt wurden – also jetzt ja noch werden, aber dann wurden –, werden wir eben feststellen, dass die Wohngrundstücke besonders betroffen sind und bei kleinen Gemeinden mit großen Gewerbeflächen. Ich ging darauf ein, ich kann schon jetzt prophezeien, der Unmut wird sehr groß werden, und es hätte die Möglichkeit für eine echte Reform gegeben. Es wurde aber einfach zu lange rumgeeiert, es wurde zu lange auf Bundesebene herumgezerrt, auch die Bundesländer haben da eine unrühmliche Rolle mitgespielt, weil jeder irgendwie was anderes wollte. Und am Ende muss das jetzt ausgebadet werden. Die einzige noch offene Möglichkeit – das ist einfach so –, man kann natürlich die Hebesätze ausdifferenzieren, aber, meine Damen und Herren, damit wird die Verantwortung komplett auf die kommunale Ebene verlagert. Wenn es hart auf hart kommt, dann wird es eine richtig große Klagewelle geben und das erste Mal gegen die Hebesätze, nicht gegen die Bemessungsgrundlagen, sondern gegen die Hebesätze. Herzlichen Glückwunsch an alle frisch gewählten Gemeindevertreter und Stadtvertreter, die das nachher ausbaden dürfen! (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Denn ich muss dem Bürger dann nämlich erklären, warum, warum hast du jetzt einen anderen Hebesatz als der andere. Herzlichen Glückwunsch! In den Kommunen … (Marcel Falk, SPD: Das kriegt man schon hin.) Ich kann nur davor warnen, ich kann nur davor warnen. (Marcel Falk, SPD: Kannst mir vertrauen, ich mach das schon 20 Jahre lang.) Das bis zum Bundesverfassungsgericht hochzutreiben, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) das wird schon schwierig. (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Und es ist am Ende eben auch eine Bankrotterklärung der gesamten Reform, das muss man einfach mal sagen. Und wenn jetzt zugegeben werden muss, dass die Reform so verkorkst ist, dass man jetzt die Städte und Gemeinden und die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker braucht, um das auszubügeln, dann ist es eine Bankrotterklärung. Man kann es jetzt nicht jedem Einzelnen anheften, aber letzten Endes haben sich Bund und meines Erachtens auch Land einen sehr schlanken Fuß gemacht. Und wenn die Aufregung sich gelegt hat, dann wissen wir doch schon, dass die reformierte Grundsteuer wieder vorm Bundesverfassungsgericht landen wird. Und jetzt möchte ich einfach schon einmal für ein anderes Modell werben, nämlich ein wirklich einfaches, anreizkompatibles, rechtssicheres und unbürokratisches Grundsteuermodell, und zwar in vollständiger Verantwortung der Kommunen. Warum müssen sich Landesfinanzämter überhaupt mit der Bewertung befassen? Die Daten liegen doch auf der kommunalen Ebene vor. Das ist ein Irrsinn. Früher haben wir es gebraucht, den Einheitswert haben wir gebraucht für Vermögenssteuer, Gewerbekapitalsteuer – haben wir aber alles nicht mehr. Also warum geht das nicht direkt dort, ein Bescheid aus einer Hand, einer Behörde, ein Einspruch, ein Verfahren? Warum geht es nicht? Dieses dreistufige Verfahren gehört abgeschafft. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dann würde ich noch tiefer reingehen wollen: Was braucht es ein Ertragswertverfahren mit fiktiven Mieten? Ich zahle doch schon Ertragssteuer, wenn ich Mieten erziele. (Zuruf aus dem Plenum: Genau!) Warum konzentrieren wir uns nicht wirklich nur auf den reinen Grund und Boden? Natürlich gibt es da unterschiedliche Werte, aber das trifft ja auch ungefähr das, was eine Grundsteuer ausmachen soll. Dieses ganze Hoch- und Runtergerechne, was draufsteht auf dem Grundstück, warum muss das überhaupt einbezogen werden? Das lässt sich doch alles viel einfacher darstellen. Auch darüber muss man mal diskutieren. Schade, meine Zeit ist um. Aber ich kann nur sagen … (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Gott sei Dank!) Nee, nicht Gott sei Dank! Ich kann nur sagen, es wird wieder eine Reform geben, und ich bin gespannt, wie viele Monate oder wenige Monate die Bürgerinnen und Bürger dann wieder Zeit haben werden. Das war jedenfalls unfair, wie man mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
