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Dr. Heiko Geue

13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordnete Reinhardt, am Anfang stand nicht Olaf Scholz, sondern das Bundesverfassungsgericht. Das hat uns aufgegeben, eine Grundsteuerreform zu machen, (René Domke, FDP: Aber schon 2018!) eine verfassungsrechtliche Feste, die gewachsenen Wertverzerrungen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, zu korrigieren. Und dann hat der Finanzminister Olaf Scholz unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Bundesmodell entwickelt und die letzte Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode entschieden, dieses Bundesmodell in Mecklenburg-Vorpommern auch anzuwenden. Niemand hat jemals versprochen, das Aufkommensneutralität bei jeder einzelnen Person stattfindet. Das würde ja gar keinen Sinn machen, wenn es Wertverzerrungen gab. Es müssen jetzt die richtigen Werte angesetzt werden. Belastungsverschiebungen sind also – und zwar unabhängig von dem gewählten Modell, das wird es überall in Deutschland geben –, Belastungsverschiebungen sind die direkte Folge der Neubewertung. Und wenn das keine Folge wäre, dann würde das Verfassungsgerichtsurteil in die Leere gehen. Und wir sehen auch die Zahlen, die wir jetzt vorliegen haben, dass es tatsächlich viele Ungerechtigkeiten in der Vergangenheit gegeben hat. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Man muss ganz klar sagen, in der Vergangenheit haben Menschen mehr Grundsteuer bezahlt, als sie eigentlich nach den Werten hätten zahlen müssen, also mehr und weniger, und das wird jetzt korrigiert. Das politische Versprechen war immer Aufkommensneutralität bezogen auf die Gesamtvolumina, (Rainer Albrecht, SPD: Richtig!) also pro Kommune, zum Beispiel in Schwerin, dass alleine durch die Grundsteuerreform die Stadt Schwerin deswegen nicht Mehreinnahmen, aber auch nicht weniger Einnahmen haben soll, also dann, wenn die Grundbewertung da war, die Steuermesszahl draufgekommen ist und die neue Grundlage für die Kommune da ist, dann kommt ja dort noch der Hebesatz drauf, dass dann in der Summe das Gesamtaufkommen sich durch die Reform nicht verändern soll. (Zuruf von René Domke, FDP) Die Datenlage ist nach wie vor noch nicht bei 100 Prozent. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern über 690.000 wirtschaftliche Einheiten, davon alleine 383.000 Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Die Erledigungsquote liegt bei rund 91 Prozent. Wir haben aber schon – Herr Reinhardt, Sie haben darauf hingewiesen – Stichprobenauswertungen, wir haben intensiven Austausch mit der kommunalen Ebene. Das ist mir ganz wichtig – es ist ja eine Kommunalsteuer, eine der wichtigsten –, dass alles im engen Kontakt mit den Kommunen auch umgesetzt wird. Und es zeigt, dass es tendenziell zu einer Verschiebung im Gesamtvolumen vom Sachwert zum Ertragswertverfahren kommt. Das kann man dann so ein bisschen sagen, Ertragswertverfahren sind die Wohngrundstücke, Sachwertverfahren sind die Nichtwohngrundstücke, aber nur so ungefähr. Im Sachwertverfahren können auch Grundstücke sein, die mischgenutzt werden, bei denen bis zu 80 Prozent Wohnen drin ist. Also es ist nicht Sortenreinheit an der Stelle, aber man sieht doch, dass es da Verschiebungen gibt, die zum Teil vom Gesamtvolumen zwischen diesen beiden Verfahren, zwischen einstelligem Prozentbereich bis zu etwa 20 Prozent sich bewegen von den Kommunen, mit denen wir da im Austausch sind und wo wir es bisher sehen können. Ein Grund dafür sind ganz, ganz sicher die sehr unterschiedlichen Bodenrichtwerte. Ich versuche es gerade zu erklären, lieber Herr Reinhardt. Das ist, glaube ich, jetzt auch für Sie spannend, weil Sie wollen es doch auch genauer wissen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Bodenrichtwerte sind sehr unterschiedlich aufgrund der Wertentwicklung in der Vergangenheit zwischen Gewerbegrundstücken und den Wohngrundstücken. Wir haben zum Teil je Stadt bis zu einer zehnfachen unterschiedlichen Wertentwicklung in der Vergangenheit. Das muss sich doch dann jetzt auch bei der Grundsteuer irgendwo auch auswirken. Da wäre ja alles andere komisch. Neben den Bodenrichtwerten haben wir unterschiedliche Gesamtnutzungsdauern von Gebäuden. Bei Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wird eine 80-jährige Gesamtnutzungsdauer angenommen, bei Verwaltungsgebäuden 60 Jahre, bei Krankenhäusern 40 Jahre, bei Verbrauchermärkten 30 Jahre. Das hat Relevanz natürlich für die Bewertung. Konkrete Bewertungsverschiebungen können vielfältig sein. Also zum Beispiel wird es so sein, bei größeren Einkaufszentren kann davon ausgegangen werden, dass der Grundsteuermessbetrag um ein Drittel sinkt. Bei neuen Einkaufszentren wird er um ein Drittel erhöht werden, weil eben das Alter eine ganz wesentliche Rolle spielt. Wir haben die Situation, dass nach einer Kernsanierung das Alter des Gebäudes wieder neu zu laufen anfängt. Man kann das nicht vergleichen, die alte Grundsteuer vor der Kernsanierung und die neue, weil es eben sozusagen wie neu geboren ist, das Gebäude, und das ist bisher den Finanzämtern nicht mitgeteilt worden, auch eine Erweiterung der Nutzungsfläche, zum Beispiel, wenn der Dachboden ausgebaut worden ist, auch nicht. Auch wenn wirtschaftliche Einheiten zusammengefasst worden sind, wissen wir nicht. Also, wir haben die Situation im Moment in den Stichproben, dass beim Ertragswertverfahren im Küstenbereich eine signifikante Steigerung der Werte da ist, so auf 140 bis 150 Prozent, im Landesinneren aber eher eine leichte Absenkung. Bei dem Sachwertverfahren haben wir tatsächlich, verglichen mit heute, Werte eher so bei rund 40 Prozent bis 60 Prozent, aber zum Beispiel in Rostock 118 Prozent. Sie sehen, wir haben ein sehr uneinheitliches Bild. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja.) So, weil wir diese Situation haben, wie wir sie haben, sind wir als Bundesländer, die Finanzministerinnen und Finanzminister, auf den Bund zugegangen, in der Hoffnung, dass da jetzt noch mal eine Zusatzregelung gefunden wird. Der Bund hat abgewunken und hat gesagt, es gibt auch eine Länderöffnungsklausel. Das war für uns doch sehr enttäuschend, auch die Art und Weise, wie das passiert ist. Wir haben also jetzt Möglichkeiten des Landes – Herr Reinhardt, Sie haben es ja schon gesagt, dass ich das sagen werde –, ja, Steuermessbetragsverfahren jetzt noch bei fast 700.000 wirtschaftlichen Einheiten. Wir haben über 90 Prozent rausgeschickt. Wenn wir die jetzt alle wieder reinholen, nach den Daten, die wir jetzt haben, eine gewisse stärkere Steuermessbetragsdifferenzierung vornehmen, wie vielleicht auch das Saarland und Sachsen das gemacht haben – da haben wir übrigens nicht geschlafen, sondern das waren ja Modellländer, die die Daten hatten, wir konnten ja nicht einfach irgendwelche Daten annehmen und daraufhin irgendwelche Messbeträge ansetzen, dann wäre es ganz sicher verfassungswidrig bei uns gewesen, wir brauchen ja schon die Datengrundlage, das war also nicht möglich –, jetzt die Messbeträge zurückzuholen, das ist kein Ritt auf der Rasierklinge, das wäre das Scheitern der Grundsteuerreform und keine Grundsteuer mehr für die kommunale Ebene. Ich glaube, das will niemand hier im Hohen Haus. Deswegen, die einzige Möglichkeit, die wir noch haben und die wir im Moment prüfen, die aber auch ihre Nachteile hat, ist tatsächlich das Zulassen einer Hebesatz-Differenzierungsmöglichkeit, wie es zum Beispiel Nordrhein-Westfalen jetzt gemacht hat und ganz überraschend Schleswig-Holstein auch. Die haben zwar immer gesagt, sie machen es nicht, jetzt haben sie es dann doch gemacht, weil da die Forderungen auf der kommunalen Ebene waren. (Zuruf von René Domke, FDP) Nordrhein-Westfalen hat eine Erledigungsquote von fast 100 Prozent schon. Nach meinen Informationen werden die am 20. Juno die aufkommensneutralen Hebesätze für ihre Kommunen veröffentlichen. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern einen anderen Weg gegangen, Herr Reinhardt. Wir haben schon gesetzlich festgelegt hier im Hohen Haus, dass die Kommunen verpflichtet sind, den aufkommensneutralen Hebesatz zu veröffentlichen. Ich kann sie nicht verpflichten, den aufkommensneutralen Hebesatz anzuwenden, weil wir hier in der föderalen Demokratie sind und die Kommunen ihre eigenen verfassungsrechtlichen Rechte haben, aber ich konnte sie verpflichten, dass sie nicht nur den Hebesatz, den sie nehmen wollen, sondern auch den aufkommensneutralen Hebesatz veröffentlichen, natürlich in der Erwartungshaltung, dass dann sehr viel öffentlicher Druck sein wird, tatsächlich auch den aufkommensneutralen Hebesatz zu verwenden und nicht irgendeinen anderen, bei dem sie sich dann von dem, ja auch selbst, von dem Ziel, zu dem sie sich selbst bekannt haben, Aufkommensneutralität zu verlieren. Aber noch mal: Aufkommensneutralität heißt immer für eine ganze Stadt, für eine ganze Kommune. Und in dieser Stadt, in dieser Kommune werden manche Leute mehr Grundsteuer bezahlen müssen ab 25 und andere weniger. Das ist der Sinn der Reform. Sonst haben wir am Verfassungsgericht vorbei die Reform gemacht. Das wäre nicht richtig. Warum sind wir nicht so weit wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen? Das hängt sehr damit zusammen, dass wir hier eine schwierigere Datengrundlage haben.

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