Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Förster, die Schwierigkeit ist, ich habe auf zwei, ich habe Sie auf zwei sehr konkrete Punkte angesprochen, und Sie fangen an mit etwas völlig anderem. Sie fangen an mit einem Plakat für Kreuze ohne Haken, unterstellen mir, ich würde, (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) im selben Satz unterstellen Sie mir, ich würde den Nationalsozialismus relativieren. Das ist ... Lassen Sie mal die Kirche im Dorf! Bleiben Sie mal ganz konkret! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bleiben Sie mal, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bleiben Sie mal bei den Dingen, die ich tatsächlich gesagt habe! Und ich ergreife einfach die Gelegenheit und wiederhole es noch mal: Aufgabe des Verfassungsschutzes – und das steht im Verfassungsschutzgesetz – ist es, Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, aufzuklären und dagegen vorzugehen. Das ist im Gesetz definiert, (Zuruf von Petra Federau, AfD) und das ist seit Jahrzehnten so, dass Verfassungsschutzämter, Verfassungsschutzabteilungen genau diese Aufgabe haben. Und ja, das bewegt sich unterhalb der Strafbarkeit, weil es eben um die Abwehr von Vorfeldgefahren geht. Das ist Job der Verfassungsschutzabteilungen und Verfassungsschutzbehörden, und deswegen haben diese eben keine polizeirechtlichen Befugnisse. Und das ist diese Trennung von Geheimdiensten und Polizei, das ist das Trennungsgebot. Und es ist vollkommener Unsinn zu sagen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dass es jetzt irgendeine Neuerung gibt in dieser Hinsicht beim Verfassungsschutz. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und ich glaube, das reicht jetzt hier an dieser Stelle. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
