Constanze Oehlrich
Nö, lasse ich nicht zu. … der Verfassungsschutz werde unterhalb der Strafbarkeitsschwelle tätig. Das ist für den Verfassungsschutz ganz normal, ansonsten würde nämlich die Polizei tätig werden, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) würden die ganz regulären Strafverfolgungsbehörden tätig werden, und deswegen weise ich Ihre komischen Behauptungen hier zurück.
