Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Es ist schon gesagt worden, in der heutigen Aussprache geht es um den Antrag der AfD, Grundrechte zu verteidigen versus Meinungsfreiheit und versus Bekenntniszwang und Gesinnungskontrolle. Nun, wie so häufig bei AfD-Anträgen kommt der erste Halbsatz relativ konsensfähig daher, um dann im Untertitel Populismus, Parteipolitik und leider auch Demokratie-Bashing zu betreiben. Vorsicht an der Bahnsteigkante! Aber Sie wissen ja, ich will hier gar nicht eskalieren, sondern ich möchte eher zu einer sachlichen Analyse beitragen. Beginnen wir mit der Forderung nach Verteidigung der Grundrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit. Nun, es sollte kein Zweifel bestehen, das Grundrecht, welches wir jetzt also zu erörtern haben, ist im Rahmen des Grundgesetzes auch nach 75 Jahren ein wichtiges Fundament unseres Staates. Und seine Artikel 1 bis 19, die Grundrechte, enthalten die wichtigsten gesellschaftlichen Werte. Zu den Grundrechten gehören die Freiheitsrechte, Artikel 2, Artikel 5, das Recht der freien Meinungsäußerung. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und sich auch zu unterrichten. Und auch nach meinem Empfinden, das ist ein wichtiger Grundwert der Demokratie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Absolut.) Artikel 5 Absatz 2 nennt allerdings auch Grenzen. Die sind auch schon erörtert worden, deswegen kann ich mich da sozusagen knapp fassen. Das Recht findet seine Schranken, das Recht der freien Meinungsäußerung, in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze zum Schutz der Jugend, dem Recht der persönlichen Ehre, und auch das ist richtig. Jetzt wird es schon spannender. Das Verbreiten der Propaganda für verfassungswidrige und terroristische Organisationsformen, 86 StGB, natürlich auch die Volksverhetzung mit Verstößen gegen die Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz, das muss, glaube ich, kein Gesellschaftssystem hinnehmen. Und Beleidigung und üble Nachrede vergiften Diskussionen. Und damit da kein Missverständnis passiert, Gewalt wie gegen den SPD-Kandidaten Matthias Ecke in Sachsen und, ich sage dazu, ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn Sie mich ausreden lassen, würde ich das gerne hinzufügen. ... und auch gegen AfD-Stände, kann sich ebenfalls nicht auf Meinungsfreiheit berufen. Das sind schlicht Straftaten, die müssen durch die Organe verfolgt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Enrico Schult, AfD) Die Meinungsfreiheit ist im Übrigen auch durch die Rechtsprechung geschützt. Das Bundesverfassungsgericht umreißt die Meinungsfreiheit, wie ich finde, sehr wohlwollend und sehr weitgehend. Bei Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede. Sie beschränkt sich nicht allein auf die Gewährleistung eines geistigen Meinungskampfes. Es ist eine subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit und grundsätzlich auch eine persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität kann sozusagen dargestellt werden. Am rechtlichen Rahmen der Meinungsfreiheit ist also doch hoffentlich nicht wirklich groß etwas zu meckern. Ich finde, die ist sehr großzügig, (Zuruf von Horst Förster, AfD) sowohl von der Regelung des Verfassungsgerichts her als auch vom Grundgesetz. Aber ich finde, auch die tatsächliche Nutzung dürfte doch im Wesentlichen unstreitig sein. Hier im Landtag hören wir Meinungen der AfD bei jeder Sitzung. Die „Junge Freiheit“, das Sprachrohr der radikalnationalistischen Opposition, kann man am Kiosk kaufen. Björn Höcke kann Wahlkampf im Fernsehen betreiben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) An einem Sonntag nach dem „Tatort“ kann Tino Chrupalla sich mit Frau Miosga unterhalten und seine Meinung kundtun. (Horst Förster, AfD: Das ist doch schon wieder eine unverschämte Wertung!) Und auch nach der letzten Wahl hat die AfD Raum gefunden, um sich darzutun. Also Meinungsfreiheit existiert und, (Enrico Schult, AfD: Es geht doch nicht nur um die AfD.) Meinungsfreiheit exis… (Enrico Schult, AfD: Das haben wir, glaube ich, schon 50-mal gehört jetzt. Es geht um die Bürger.) Wenn Sie mir die Gelegenheit geben, im Zusammenhang vorzutragen, dann komme ich darauf gleich. (Enrico Schult, AfD: Sehr gut! Danke schön!) Also Meinungsfreiheit existiert auch für die AfD. Die AfD-Behauptung, sie würden irgendwie in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt, und vielleicht auch sogar von staatlicher Seite, es liege ein Angriff vor auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, das ist schlichtweg irreführend, denn die AfD kann sich nicht wirklich als Verteidigerin dieses Grundrechts auf Meinungsfreiheit positionieren. Aber Sie haben auf eines gerade hingewiesen, aufschlussreich ist insofern – natürlich, das muss man auch anerkennen und darüber muss man reden – eine Befragung des Allensbach-Instituts im Rahmen des Freiheitsindex zur, ich setze es mal in Anführungsstrichen, „gefühlten Meinungsfreiheit“. Nur insgesamt 40 Prozent der Befragten waren der Meinung, dass man seine politische Meinung frei sagen kann. 44 Prozent waren der Auffassung, dass man da lieber vorsichtig sein möge. Und ich gebe sofort zu, das beunruhigt mich natürlich auch. Es macht auch mir Sorgen, und es wirft natürlich die Frage auf, wie es zu einem solchen Ergebnis kommen kann und wie man damit umgehen sollte. Das Phänomen ist noch nicht wirklich umfassend untersucht, aber wir kennen das aus einem anderen Bereich. Bei der Kriminalität wird von Fachleuten ebenfalls nach den harten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem subjektiven Sicherheitsgefühl unterschieden. Und dort wissen wir relativ gesichert, dass dieser Unterschied im Wesentlichen darauf beruht, dass durch Medienberichte Unsicherheit erzeugt wird und dass man auch durch parteipolitische Überlegungen Angst schüren kann. (Jens-Holger Schneider, AfD: Dann lieber alles verschweigen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und Angst ist insofern ein wichtiger Erklärungsfaktor für dieses subjektive Gefühl. (Jens-Holger Schneider, AfD: Alles verschweigen.) Und wenn wir uns die Tabelle dazu anschauen, die den Zusammenhang zur Parteizugehörigkeit offenlegt, so erkennen wir einen sehr deutlichen Zusammenhang, nämlich, dass 75 Prozent der GRÜNEN erklären, dass man frei seine Meinung äußern kann, wohingegen nur 11 Prozent der AfD dies tun. Und jetzt könnte man sich hier überlegen, dass es vielleicht aus irgendwelchen Kriterien auch ableitbar ist, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ist es.) aber ich glaube, dass eine Gefährdung der Meinungsfreiheit gerade von der AfD transportiert wird. Das ist eine politische Thematisierung und eine propagandistische Transportierung in ihrem Kontext. Und wir lernen daraus, dass die objektiv gegebene Freiheit der Meinungsäußerung zu unterscheiden ist von der gefühlten Meinungsfreiheit, die eben auch durch Presseberichte und durch politische Meinungsbildung gesteuert werden kann. Und ich glaube auch, dass die Wahrnehmungswelt der AfD-Wähler eine andere ist. Manche leben vielleicht auch in einer medialen Blase, die nur eine Wahrheit zulässt, den Diskurs verachtet, aber wir haben das heute auch schon mehrfach gehört, Meinungsfreiheit darf nicht verwechselt werden mit Widerspruchsfreiheit. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass die eigene Meinung auch immer sofort die herrschende Meinung ist. Wer seine grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt sieht, dass er in einer öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung attackiert wird, der unterliegt einem Denk-, zumindest einem Wahrnehmungsfehler. Derjenige, der ihn oder sie in Worten angreift, macht nämlich ebenfalls von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch. Und das dürfen die anderen auch. Meinungsfreiheit meint eben nicht Widerspruchsfreiheit, sondern ist ein wichtiger Eckpfeiler für den Diskurs, für den Austausch von Meinungen. Und das wusste ja schon Hegel: These, Antithese und Synthese. Also im offenen Diskurs kommen wir dann auch zu einem etwas höheren Level. Aber ich bitte, auch damit noch einmal ein bisschen für die sozusagen sensible Betrachtung dieses Themas kurz noch einmal sich das, die folgenden Zeilen einfach zu vergegenwärtigen. Die Journalistin Tina Hildebrandt – ich zitiere etwas, was sie in der „Zeit“ vom 6. Juni auf Seite 7 geschrieben hat – wird noch deutlicher, wenn sie schreibt: „Wer klagt, man dürfe nicht mehr sagen, was man denke, stört sich oft vor allem daran, dass er oder sie nicht mehr derjenige ist, der festlegt, was gesagt werden kann. Vor allem die politische Rechte kultiviert deshalb das Motiv der schweigenden Mehrheit, die von einer Meinungspolizei unterdrückt werde. Zwar ist es oft gar keine Meinung, sondern eine verbotene Handlung wie der Hitlergruß oder strafrechtlich bewehrte Nazi-Slogans, die zur Abmahnung führen.“ (Jens-Holger Schneider, AfD: Was ist denn das für ein Unsinn?!) „Diese Grenze aber wird absichtsvoll verwischt.“ Und das macht das Ganze wirklich so gefährlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bin aber gerne bereit, noch weiter zu denken. Wenn wir nämlich das noch weiter untersuchen, dann würde auch ich meinen, ja, es gibt, glaube ich, auch eine gesellschaftliche Situation, die uns nachdenklich machen sollte, denn – und da sehen Sie mich dann als jemand, der das durchaus selbstkritisch auch sieht – auch die SPD-Wähler üben sich laut Freiheitsindex häufiger als früher in Zurückhaltung, also jetzt nicht nur die AfD-Wähler, auch die SPD-Wähler. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich führe das darauf zurück, dass wir in den letzten Jahren eine deutlich konflikthaftere Welt erleben, in Russland, in der Ukraine, im Gaza, im Sudan, im Iran, eine Welt, in der ungeahnte Gewalt und Wut sich Raum bahnen, eine Welt, in der es mutig ist, manchmal sogar lebensgefährlich, seine Meinung zu äußern, weil das in diesen Ländern mit Sanktionen bis zur Todesstrafe bedroht ist. In einer solchen globalisierten Welt, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) glaube ich, kommt dann diese Angst auch irgendwie nach Deutschland an, diese destruktive Form von Umgang miteinander kommt auch, glaube ich, in Deutschland in unseren Kreisen an und wird die Diskussion dann bestimmen. Und ich glaube auch, wenn ich noch mal auf den „Zeit“-Artikel rekurrieren darf, die Medien sind ein kleiner Mosaikstein dieser Verunsicherung. Ich weiß nicht, ob man so weit gehen muss wie Tina Hildebrandt, wenn sie sagt, auch das Fernsehprogramm trägt dazu bei. Sie schreibt nämlich: „Kein Wunder, dass so viele Krimis im Vorabendprogramm laufen!“. Und ehrlich gesagt, mir ist das auch schon aufgefallen. Egal, auf welchem Programm man um 18:00 Uhr unterwegs ist, es läuft ein Krimi. Und ich denke, sie meint damit, dass auch dies eher Unsicherheit produziert und weniger die tägliche Welt der Bürger/-innen abbildet. Und erst recht gilt das natürlich für Social Media. Chatrooms bilden Blasen, in denen man sich zu Hause fühlt und sich gehen lässt, weil man dort anders als in der großen Welt keinen Widerspruch zur eigenen Äußerung erwarten darf. Nun kommen wir zu den weiteren Untertönen des AfD-Antrages. Während die AfD also den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und der von ihr subjektiv wahrgenommenen Meinungsfreiheit ignoriert, konstruiert sie stattdessen einen Zusammenhang mit Bekenntniszwang und Gesinnungskontrolle. Auch das bedarf aber einer Differenzierung. Wir müssen zunächst einmal klären, was sie damit wohl meinen könnte, und dann erörtern, ob es sich tatsächlich um einen Widerspruch handelt. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Analysiert man den Begriff „Bekenntniszwang“, so führt natürlich schon der Wortteil „Zwang“ dazu, dass dieser Begriff meist negativ konnotiert wird. Und auch ich finde, man sollte nicht leichtfertig ein ausdrückliches Bekenntnis zu einem politischen Mainstream verlangen, also auch zu einem konkreten politischen Thema. Was ich damit sagen will, eine bestimmte politische Haltung zu einem umstrittenen politischen Sachverhalt als Voraussetzung für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst oder so etwas Ähnliches zu erwarten, das würde auch nach meinem Verständnis zu weit gehen. Davon zu unterscheiden ist aber die Erwartung, dass Beamtinnen und Beamte angesichts des öffentlich-rechtlichen Treueverhältnisses und wahrscheinlich auch jemand, der als Träger der freien Jugendhilfe gefördert werden möchte, eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten sollte. Hier geht es nicht um eine bestimmte Meinung zu einem konkreten politischen Problem. Hier geht es um das grundlegende Bekenntnis zu den ersten Artikeln des Grundgesetzes (Julian Barlen, SPD: So ist es.) 1, 2 und 3, (Julian Barlen, SPD: Ja.) und das finde ich dann auch grundsätzlich in Ordnung. Und ehrlich gesagt, wer gegenüber Feinden der Demokratie schweigt, muss damit rechnen, dass die Demokratie dann gleich durch ihn abgeschafft wird. Und wenn ich das noch weiter ergänzen darf, einerseits verlangt auch die AfD, man möge die Grundrechte verteidigen, und wenn wir das dann tun, ist es auch nicht richtig, weil man also meint, man müsse da vielleicht gar keine Grenzen mehr einziehen. Man muss sie dann gelegentlich in der Tat auch verteidigen. Kommen wir zur „Gesinnungskontrolle“. Auch dieser Begriff ist naturgemäß, das stimmt, negativ konnotiert, denn er verstößt natürlich zutiefst gegen das innere Prinzip, die Gedanken sind frei. Und dieses Prinzip finde auch ich sehr wichtig und ich denke auch, dass es dabei einfach bleiben muss. Ich denke, ja, gedankliche Prozesse, auch innere Prozesse, die keine Auswirkungen auf die Umwelt haben, sollten nicht in irgendeiner Form sanktioniert werden. Gemeint ist aber, das haben wir jetzt ja heute schon mehrfach gehört, deswegen war mir das relativ frühzeitig klar, dass es gar nicht mal um das Demokratiefördergesetz so zentral geht, sondern eher um die Frage, darf die AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Dass Sie das jetzt allerdings mit der Stasi gleichstellen, das hat mich ehrlich gesagt auch erschüttert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Philipp da Cunha, SPD: Uns auch.) Das, ehrlich gesagt, geht jetzt gar nicht. Auch wenn ich die Details sozusagen nicht so unmittelbar erlebt habe wie Bürger, die hier aufgewachsen sind, (Enrico Schult, AfD: Freiheit stirbt immer zentimeterweise.) aber ich habe selbst auch eine 100-Seiten-Stasiakte, und das, was da drinstand (Enrico Schult, AfD: Es kann also noch nicht am Ende sein.) und was ich im Nachhinein gelesen habe, was die Stasi mit mir gemacht hat, auch zu der Zeit vorher, das war nicht sonderlich witzig, wenn ich das so sagen darf. Und wir haben es von Michael Noetzel gehört, Stasi-Knast und viele andere Dinge, das muss ich jetzt gar nicht weiter vertiefen, ich glaube nicht, dass man das verteidigen darf. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Aber kommen wir jetzt noch mal, kommen wir noch mal zu den Verfassungsschutzbehörden, die es bei uns ja in der Tat gibt. Sie sollen Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen die Verfassungsorgane richten, eben deutlich machen. Wenn also eine Person die im Grundgesetz aufgeführten Menschenrechte, die Unantastbarkeit der Würde eines Menschen verletzt, kann der Verfassungsschutz aktiv werden. In dieser Runde muss ich nicht erklären, dass es da drei Stufen gibt, den Prüffall, den Verdachtsfall und den gesicherten Fall, wo man als extremistisch dann gesichert eingestuft wird. Und Sie wissen selbst, dass Ihre Partei in Deutschland in diesen verschiedenen Bereichen sogar auch tatsächlich so festgestellt worden ist. Die nächste Frage, die sich nun natürlich stellen kann – das ist dann auch etwas, womit ich dann langsam zum Schluss komme –, ist die Frage: Ist das nun verwerflich? Sie haben vorhin behauptet, andere Länder hätten solche Einrichtungen nicht. Ich will jetzt gar nicht irgendwie, weil ich das auch nicht für sonderlich vorbildlich halte, auf die Amerikaner hinweisen, die mit der Homeland Security einen gigantischen Apparat entwickelt haben, zugegebenermaßen erst, nachdem die Flugzeuge in die Tower reingeflogen sind, aber das ist jetzt nicht mein Vorbild. Aber natürlich gibt es andere Länder. Von den russischen Diensten will ich gar nicht reden. Die Briten haben MI5 und natürlich, überall gibt es ... (Jan-Phillip Tadsen, AfD: MI5 ist doch kein Verfassungsschutz.) Das ist der Inlandsdienst, (Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der in diesem Zusammenhang unterwegs ist, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Aber nicht so organisiert und aufgebaut.) und auch das muss man sich genauer angucken. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Gestatten Sie mir, (Zuruf von Horst Förster, AfD) gestatten Sie mir noch eine weitere Anmerkung: Wir Deutschen, wir haben leider in der NS-Zeit gezeigt, dass wir unsere Demokratie nicht schützen können, und das finde ich schrecklich. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das, was 1933 passiert ist, dass da nämlich letztlich nach einer sozusagen halbdemokratischen Wahl die Nationalsozialisten gesagt haben, herzlichen Dank und das wars mit der Demokratie und wir sehen uns dann 1945 in Ruinen wieder, (Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue) das ist nicht meine Vorstellung. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Deutschen sollten aus dieser Vergangenheit gelernt haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben wir doch!) Und wenn wir daraus gelernt haben, dann heißt „Nie wieder!“ auch, dass man Demokratie schützen muss, dass wir also eine wehrhafte Demokratie brauchen. Wir brauchen aktive demokratische Bürger, die sich Antidemokraten in den Weg stellen und bei aller Offenheit für Kritik die Fundamente unserer Demokratie fördern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und David Wulff, FDP) Sich für die Meinungsfreiheit einsetzen, liebe Anwesende, heißt eben auch, sich für eine wehrhafte Demokratie einsetzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
