Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um unsere Grundrechte, die im Verhältnis der Bürger zu ihrem Staat von großer Bedeutung sind. Die verfassungsrechtliche Garantie, unsere Meinung zu sagen, ohne Angst zu haben, dabei von einem übergriffigen Staat überwacht zu werden, gilt es zu verteidigen. Nun wissen wir alle, dass auch die Grundrechte ihre Schranken haben und sich mit den Rechten anderer überschneiden können. Dann gilt es abzuwägen und dann geht es vor allem um die Verhältnismäßigkeit. Hierzu haben wir bittere Erfahrungen in der Corona-Krise machen müssen, wo der Staat genau jene doch so elementar wichtige Verhältnismäßigkeit mehrfach grob verletzt und damit die Grundrechte seiner mündigen Bürger mit Füßen getreten hat. Ich will nur einen Punkt hervorheben und das wiederholen, was Peter Hahne dazu gesagt hat, dass nämlich dieser Pandemieirrsinn Tausende in die Isolation getrieben hat und dass es eines der größten Verbrechen der Menschheit war, Menschen isoliert und ohne Trost sterben zu lassen. Die Meinungsfreiheit in Artikel 5 Grundgesetz, über die wir reden wollen, ist ein für die Demokratie elementares Grundrecht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ohne Meinungsfreiheit kann es keine Demokratie geben. Ich bin in einer Zeit groß geworden, wo über Meinungsfreiheit nicht diskutiert wurde. Die war einfach da, jedenfalls im Westen. Es herrschte, anders als heute, ein wohltuendes Klima unangepassten Denkens und Streitens. Ja, das gab es, ein wohltuendes Klima unangepassten Denkens und Streitens. Ich habe stets frei meine Meinung gesagt, zu Hause, in der Schule und später im Dienst, bei Freunden und Bekannten. Das hat sich geändert. Ich achte inzwischen darauf, mit wem ich unbefangen reden kann und wo es besser ist, sich zurückzuhalten. Eine im Dezember 2023 veröffentlichte Umfrage von Allensbach ergab, dass 44 Prozent der Befragten glauben, bei politischen Äußerungen vorsichtig sein zu müssen. Das ist für einen Rechtsstaat ein vernichtendes Urteil. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Wer sich außerhalb des als zulässig erachteten Meinungskorridors zu Themen wie Islam, Migration, Gender oder Ukrainekrieg und inzwischen auch Russland äußert, kann Probleme bekommen im Bekannten- oder Freundeskreis, bei dem Arbeitgeber sogar oder gar bei den Sicherheitsbehörden. (Julian Barlen, SPD: Das ist normal. Und die anderen haben auch eine Meinung.) Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz heißt jedoch, (Julian Barlen, SPD: Die dürfen sie Ihnen sagen. Aber da sind Sie dann immer ...) unzensiert seine Meinung in den Schranken der allgemeinen Gesetze sagen zu dürfen (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und nicht in einem von Haldenwang und Faeser oder sonst von der Politik gesetzten Rahmen. Man muss sich das einmal vor Augen halten, welcher Irrsinn seit nunmehr zehn Jahren uns als Bereicherung dargeboten wird. Wir lassen ungehindert und unkontrolliert Millionen Menschen aus aller Herren Länder, insbesondere aus uns kulturfremden Ländern, ins Land und tun so, als ob sie alle integriert werden könnten. Dass das nicht gutgehen kann, war voraussehbar. Der Bürger liest Überschriften von Messerattacken oder einem Familiennachzug der Zweitfrau mit 18 Kindern und versteht die Welt nicht mehr. Doch wenn jemand hier verallgemeinernd Klartext redet, riskiert er, wegen Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie und auf jeden Fall als Rassist markiert zu werden und ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. Was sich ebenfalls geändert hat, ist die ständige Beschwörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Allein das signalisiert, dass mit der Demokratie in unserem Land etwas nicht in Ordnung ist. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Ich sprach von früher und dem wohltuenden Klima eines unangepassten Denkens und Streitens. Ja, früher wurde die Demokratie vom Volk real gelebt und erlebt, ohne dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung überhaupt ständig zum Thema gemacht wurde. Sie war gelebter Alltag und wurde von niemandem problematisiert. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Für den normalen Bürger gab es vor allem keinen Verfassungsschutz. Allerdings wäre auch niemand auf die Idee gekommen, einen Helmut Schmidt und andere namhafte Politiker wegen ihrer migrationskritischen Äußerungen zu Verfassungsfeinden zu erklären, wie es heute nach Ihrer Logik sein müsste, oder einen Kollegen beim Dienstherrn anzuschwärzen, weil er sich nicht politisch korrekt geäußert habe. (Enrico Schult, AfD: Wie bei der SPD, die sollen ja alle rausgeschmissen haben.) Ein Verfassungsschutz, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) der vorgibt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor der vermeintlich größten Gefahr, (Julian Barlen, SPD: „Politisch korrekt“ und „verfassungsfeindlich“ ist ein Unterschied.) nämlich der Gefahr von rechts, zu schützen, (Julian Barlen, SPD: Und dass man da bei Polizisten drauf achtet, ist ja wohl richtig! – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) ist eine Neuerfindung des letzten Jahrzehnts. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Daraus abgeleitet hat sich das Bekenntnis zu einer Abgrenzung gegen rechts entwickelt. Dies ist sozusagen zu einer Pflichtübung im politischen Diskurs geworden, um sich überhaupt Gehör zu verschaffen und nicht gleich in die rechte Ecke gestellt zu werden. Allerdings ist der Verfassungsschutz inzwischen selbst zu einem Problem für die Verfassung geworden, denn er ist unterhalben dann ganz offen zu einem Herrschaftsinstrument der Regierung mutiert. Nichts hat das deutlicher gemacht als das gemeinsame Auftreten von Faeser und Haldenwang bei der Vorstellung des Maßnahmenkatalogs der Innenministerin zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Hier erklärt Faeser unmissverständlich, dass sie im Einklang mit Haldenwang den sogenannten Rechtsextremismus, den sie an keiner Stelle abgrenzbar definiert, weit unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verortet und verfolgen will. Ein relevanter Linksextremismus kommt im Denken von Faeser nicht vor. Unliebsame Meinungsäußerungen sollen bereits unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ausgeforscht und bekämpft werden. Zudem soll dem Verfassungsschutz erlaubt werden, die von ihm bespitzelten Personen in deren privatem Umfeld anzuschwärzen. Haldenwang spricht davon, dass verbale und mentale Grenzverschiebungen rechtzeitig erkannt und verhindert werden sollen. Man müsse aufpassen, dass die entsprechenden Denk- und Sprachmuster sich nicht in unsere Sprache einnisten. Auch ein Handeln unterhalb der Strafbarkeitsschwelle könne staatswohlgefährdend sein und müsse daher den Inlandsgeheimdienst auf den Plan rufen. In einem Interview in der FAZ legt Haldenwang nochmals nach und bekräftigt seine Kernaussage, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe, die verteidigt werden müssen. Nach der Verfassung ist es aber genau umgekehrt die vorrangige Aufgabe des Staates, die Meinungsfreiheit und nicht deren Grenzen zu verteidigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Unbedingt.) Was Faeser und Haldenwang verkünden, ist die unverhohlene Ausrufung des Gesinnungsstaats. Der Staat maßt sich an, nicht nur das Reden, sondern auch das Denken zu kontrollieren. Und was nach den schwammigen Begriffen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet und was staatswohlgefährdend ist, bestimmt der Verfassungsschutz. Dieser agiert nicht als neutrale Behörde, sondern sieht sich erklärtermaßen in der Pflicht, die Umfragewerte der AfD zu senken. Das sagt er auch noch. Das Ausmaß des unter Haldenwang vollzogenen Paradigmenwechsels wird auch daran deutlich, dass der Amtsvorgänger Maaßen sich noch geweigert hatte, die AfD durch Beobachtung zu bekämpfen, und nach seiner Entlassung nun selbst zum Beobachtungsobjekt genau dieses seines früheren Verfassungsschutzes (Enrico Schult, AfD: Bezeichnend!) geworden ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist bezeichnend und entlarvend auch für euch. – Enrico Schult, AfD: Bezeichnend!) Um möglichst jeden Regierungskritiker ins Visier nehmen zu können, hat sich der Verfassungsschutz als neue Extremismuskategorie die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ausgedacht. Jeder kann danach ins Visier des Geheimdienstes geraten und sein gesamtes Umfeld gleich mit. Die Parallele mit dem DDR-Strafbestand der „staatsfeindlichen Hetze“, davor „Boykotthetze“, drängt sich auf. Hiermit rückt der Verfassungsschutz ganz nah an die Rolle einer Institution, die sich als Schild und Schwert der Regierung verstanden hat. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich sage hier ganz bewusst, „Schild und Schwert der Regierung beziehungsweise der Partei“, denn genau so hat sich die Staatssicherheit der DDR definiert. Meine Damen und Herren, Deutschland ist das einzige Land in Europa, das sich einen Geheimdienst zur Vorfeldaufklärung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle hält, um die Gesinnung der Bürger zu kontrollieren und deren Meinung zu lenken. (Philipp da Cunha, SPD: Was für ein Blödsinn!) Damit, mit einem sich Verfassungsschutz nennenden Geheimdienst zur Gesinnungskontrolle und Meinungslenkung, unterscheidet sich die deutsche Demokratie von allen anderen. Ein Whistleblower des Verfassungsschutzes, der kürzlich ausgepackt hat, führt dazu aus: „Was gestern legale Kritik war, kann heute ein Grund sein, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. Plötzlich wird versucht, auch Menschen zu diskreditieren, zu dämonisieren und auszugrenzen, bei denen das vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar gewesen wäre.“ Meine Fraktion lehnt diese Entwicklung, die das Format einer Zeitenwende im liberalen Rechtsstaat hat, entschieden ab. Und ich bin sicher, dass die Mehrheit der Deutschen das ebenfalls nicht will und eine andere Vorstellung von einer freiheitlichen Demokratie hat. Deshalb werden wir dieses Thema nicht von der Tagesordnung nehmen. Die Gedanken sind frei, auch in Wort und Schrift. Dafür kämpfen wir, für unsere Heimat, für Mecklenburg-Vorpommern, für eine liberale Republik. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
