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Katy Hoffmeister

CDU 13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion für den heutigen Antrag, (René Domke, FDP: Gern geschehen!) denn das Wichtigste an diesem Antrag ist, dass er vor allem fast nahezu alle kritischen Aspekte aus Länderperspektive tatsächlich zur Krankenhausreform noch einmal bündelt. Und als CDU-Fraktion teilen wir diese Kritik. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sich mit seiner angestrebten Reform aus unserer Sicht in Teilen jedenfalls verrannt und versucht nun, genau diese unausgereifte Reform mit aller Macht durchzudrücken. Und es ist zu befürchten, dass ein ähnliches Dilemma droht wie bei der Einführung seines vermeintlichen Prestigeprojektes, eines bundesweiten Klinik-Atlasses. Doch diesmal geht es nicht nur um ein Onlineverzeichnis – im Übrigen aus unserer Sicht kein Bürokratieabbauprojekt –, sondern viel wesentlicher um die Zukunft der Krankenhausversorgung in Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Und dieses darf kein neues Versuchskaninchen von Bundesminister Lauterbach werden. Denn was in der Theorie und auf der grünen Wiese vielleicht ganz gut klingen mag, ist nicht pauschal für die gesamte Bundesrepublik anwendbar, zu unterschiedlich sind die Strukturen von Bundesland zu Bundesland. Und bundeseinheitliche Vorgaben könnten für die neuen Leistungsgruppen löblich sein, sie bringen jedoch keinen Nutzen, wenn sie zu einer – und das wird zu befürchten sein – kompletten Erosion der bisherigen Krankenhauslandschaft führen und in der Praxis überhaupt nicht anwendbar sind. Vor diesem Hintergrund ist und muss die Krankenhausplanung – das ist mein oberstes Petitum in dieser Sache – Ländersache bleiben. Und genau das, sehr geehrte Frau Ministerin, ist in dem Gesetzentwurf schlichtweg nicht der Fall. Es hat einen guten Grund, warum die Gesetzgebungskompetenz für die Krankenhausplanung im Land bleibt, denn im Land wissen die Planungsbeteiligten – deshalb gibt es diesen Planungsausschuss – am besten, was zu tun ist und was gut für das Land ist. Minister Lauterbach hingegen versucht, die Krankenhausreform am Bundesrat vorbei zu beschließen, und er ignoriert dabei offenkundig genau das, dass sämtliche Verordnungen mit großer Sicherheit aber dann eben nicht am Bundesrat vorbeigeschleust werden können. Und hinzu kommt, dass einige Länder bereits jetzt mit einer Verfassungsklage drohen, sollte das Gesetz zur Krankenhausreform ohne den Bundesrat beschlossen werden. Es ist wirklich sehr bedauerlich, dass der Bundesgesundheitsminister Lauterbach entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung derart auf Konfrontationskurs zu seinen Länderkollegen gegangen ist. Er riskiert damit, dass die Krankenhausreform doch noch zu scheitern droht. Und bei allen inhaltlichen Differenzen können wir uns das, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir uns genau das eben nicht leisten. Schließlich ist die Notwendigkeit angesichts vor allem der finanziellen Schieflagen und der personellen Engpässe zum, zum Erfolg verdammt, will ich da mal sagen. Es ist unbestritten, dass es einer Reform der Krankenhauslandschaft bedarf. Ich habe jedoch große Sorge, dass insbesondere Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern am Ende die großen Verlierer dieser Krankenhausreform sein werden. Wir sehen bereits jetzt am Beispiel der Mindestmengen, was bundeseinheitliche Vorgaben bewirken können, nämlich den drohenden Verlust kompletter Versorgungsstrukturen in einem Land. Und ich spreche dabei von unserem eigenen, wenn es nämlich darum geht, dass wir hier keine Lebertransplantationszentren zukünftig haben werden. Und hinzu kommt, dass die vorgesehenen Vorhaltepauschalen nicht ausreichen werden, um kostendeckend arbeiten zu können, und somit auch ihr Ziel komplett verfehlen könnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass alle Akteure nach wie vor im Dunkeln tappen, hängt auch damit zusammen, dass die lang angekündigte Auswirkungsanalyse bislang vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht vorgelegt wurde – und ich mache jetzt noch einen Schlenker dazu –, und im Übrigen auch nicht, was der Gesetzentwurf für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedeutet, durch das Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist also völlig unklar, was die derzeitigen Pläne für die zukünftige Ausgestaltung der Krankenhauslandschaft in der Praxis bedeuten könnten – ein aus meiner Sicht wirklich verantwortungsloses Verhalten. Ebenso fehlt es nach wie vor an einer Art Übergangsfinanzierung, um sicherzustellen, dass etliche Krankenhäuser überhaupt noch die Möglichkeit haben werden, das Wirken der Reform zu erleben. Bekanntlich wird das erst ab 2027 der Fall sein. Und höchst problematisch ist zudem die bundesseitige Finanzierung dieses Transformationsfonds, der letztlich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist werden soll. Es ist nicht nur zu befürchten, dass dieses Vorgehen verfassungswidrig sein könnte, es wird vor allem für die Beitragszahler ein teures Unterfangen, meine Damen und Herren. Der Bundesrechnungshof spricht von 4 Milliarden Euro jährlich ab 2024. Das entspricht einem Anstieg von 0,2 Prozentpunkten, ganz ungeachtet der weiteren Erhöhungen angesichts der klammen Kassen bei den Krankenkassen. Ehrlicherweise sollen die Beitragszahler damit auch die Versäumnisse natürlich vieler Bundesländer für eine nicht ausreichende Investitionskostenförderung ausbaden. Dieses Thema kennen wir in Mecklenburg-Vorpommern und es ist hinlänglich hier schon erörtert worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, betrachtet man die gegenwärtige Ausgangslage, so klingen die Worte von Herrn Lauterbach, wenn er von der Reform über eine Revolution spricht oder über eine Zeitenwende eher als Bedrohung für die Flächenländer. Schließlich steht nach wie vor im Kern der Reform eine Konzentration von Leistungen an Standorten mit hoher Fallzahl auf dem Plan, wohlbemerkt nach einheitlichen, bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben. Ich kann daher abschließend nur noch einmal an die Landesregierung appellieren, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um das Heft des Handelns in den Händen zu behalten und nicht zu verlieren. Und ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesländer so sehr einheitlich, einstimmig geradezu, agieren und hoffe, dass es dabei bleibt und vor allem, dass das von Erfolg gekrönt wird. Unsere Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist natürlich aber auch, unsere Abgeordnetenkollegen im Bundestag noch mal zu sensibilisieren und zu sensibilisieren und zu sensibilisieren. Und das gilt natürlich auch gerade für Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie sich auch einen eigenen Handlungsauftrag in dieser Sache auferlegt haben. Dem vorliegenden Antrag der FDP werden wir jedenfalls zustimmen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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