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Petra Federau

AfD 13.06.2024 Sitzungen 8/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Mit dem Antrag von SPD und LINKEN soll klargestellt werden, ich zitiere, „dass der politische Wille, der einst im Kohlendioxid-Speicherungsausschlussgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juni 2012 formuliert wurde, fortgesetzt wird. Dazu soll geprüft werden, ob und wie ein solches Gesetz unter Berücksichtigung der aktuell geplanten Bundesgesetzgebung erneut erlassen werden kann oder in anderer geeigneter Art und Weise Vorsorge getroffen werden kann.“ Zitatende. Dazu schauen wir uns den politischen Willen von 2012 einmal genauer an. Hier steht in der Beschlussempfehlung zum damaligen Gesetzentwurf von SPD und CDU unter Drucksache 6/385 ganz zum Schluss, ich zitiere: „Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung ist der Ausschuss den wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen, der Landesregierung sowie der Sachverständigen gefolgt. … Vor diesem Hintergrund hat der Energieausschuss einstimmig – mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion der NPD – dafür votiert, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Schwerin, den 9. Mai 2012 Rudolf Borchert Berichterstatter“ Zitatende. Heute wird sich zeigen, ob der politische Wille einer Gemeinschaft von SPD, CDU, LINKEN und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN von 2012 noch Bestand hat. Wir werden sehen, ob die CDU und die GRÜNEN Ihnen heute von der Stange gehen oder an ihrem damaligen Beschluss festhalten. Wir werden sehen, ob nach zwölf Jahren die eigenen gemeinschaftlich erlassenen Gesetze noch verlässlich sind. Im schlimmsten Falle aber, und das wissen Sie natürlich auch: Ober sticht Unter, also Bundesgesetz vor Landesgesetz. Am 26.02.2024 titelte die „Tagesschau“ auf ihren Seiten zum Thema: „Habeck will CO -Endlager auf hoher See“, 2 folgende Aussage des Ministers: „,Die Technik ist sicher.‘ Die damit einhergehenden Risiken seien beherrschbar.“ Und die Aussage: „Wir sind nicht mehr in einer Welt, in der wir Rosinen picken können, sondern in der wir nutzen müssen, was verfügbar ist“, das bedeutet dann wohl, alle Bedenken beiseitezuräumen. „Die Technik ist sicher“, das erinnert mich persönlich an die Aussage „Die Impfung ist sicher“, und damit haben wir ja nun alles andere als gute Erfahrungen gemacht. Sind die Bedenken zu CO -Verpressung und -Lagerung also wirklich so einfach 2 beiseitezuräumen? Schauen wir einmal genauer hin, was die CCS-Techniken so für Probleme bereiten können: CO in 2 unserer Umgebungsluft ist in sehr geringer Konzentration vorhanden und für Mensch und Tier ungefährlich und wichtig für das Pflanzenwachstum. Nun soll CO aus 2 der Luft abgeschieden, verflüssigt, transportiert und irgendwo konzentriert verpresst werden. Das kostet eine nicht unerhebliche Menge von Geld und bindet Ressourcen. Über die Sicherheit der Lagerung und des Transports wird noch erheblich gestritten. Da reicht nicht ein einfacher Satz von Herrn Habeck „Die Technik ist sicher.“ CO konzentriert in der Umgebungsluft, von acht bis 2 zehn Prozent angereichert, erstickt jedes Leben, da CO 2 schwerer als Luft ist. Hier sollte auf die Nyos-Tragödie in Kamerun hingewiesen werden, wo ein CO -Ausbruch auf 2 dem Nyos-See 1986 1.700 Bewohner der umliegenden Dörfer tötete. Hier kommt das Verhalten von CO und seiner Löslichkeit 2 im Wasser und der Eigenschaft, schwerer als Luft zu sein, als tödliches Gas zum Ausdruck, wenn es sich als unsichtbares Gas über dem Erdboden bewegt und alles Leben erstickt. Nun sollen Gasleitungen für den konzentrierten CO -Transport durch unser Land verlegt wer-2 den, oberirdisch oder unterirdisch ein einfaches Ziel von Anschlagsterroristen oder nach technischen Defekten. Auch dieses gilt es zu berücksichtigen und Gefahr und Nutzen immer deutlich abzuwägen. Dem Ermöglichen einer sinnvollen Abscheidung von CO und Nutzung für neue Technologien, zum Beispiel 2 für moderne Kraftstoffe, stehen wir selbstverständlich offen gegenüber. Mit der nun durch das Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesänderung soll CO -Speicherung 2 unter dem Meeresgrund und an Land möglich werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, DIE GRÜNEN, hatte im Februar dieses Jahres Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie und das Gesetz ins Bundeskabinett eingebracht. Nun sagte der Minister, seitdem seien die Entwurfstexte mit den Ressorts weiterentwickelt und Hinweise aus den Länder- und Verbändeanhörungen eingearbeitet worden. Nach Rückmeldungen der Länder sei in den Gesetzentwurf eine Opt-in-Klausel für die Onshorespeicherung von CO aufgenommen worden, 2 also die Speicherung an Land. Damit, so ist es geschrieben, können einzelne Länder über die bundesgesetzlich ermöglichte Offshorespeicherung hinaus auf ihrem jeweiligen Landesgebiet auch eine Onshorespeicherung von CO zulassen, so Habeck. 2 Also was bedeutet die Aussage, die Hinweise aus den Länder- und Verbändeanhörungen sind eingearbeitet worden? Was hat das Land M-V dazu gemeldet? Hat M-V klar und deutlich gemeldet, dass Sie da nicht mitmachen? Warum – und das frage ich Sie jetzt – soll ein in M-V bestehendes Gesetz erneuert werden? Steht etwa zu befürchten, dass das seit 2012 bestehende Gesetz hier gekippt werden soll? Bedeutet die Opt-in-Klausel für die Onshorespeicherung von CO doch eventuell einen Ein-2 stieg durch die Hintertür und die Möglichkeit einer Speicherung von CO in M-V? 2 Werte Kollegen von SPD und LINKEN, wir von der AfD werden dem Antrag in relevanten Teilen zustimmen und gehen davon aus, bei einer eventuell notwendigen neuen Gesetzesformulierung auf Landesebene umfänglich eingebunden zu werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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