Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Bislang ist CCS, das Abscheiden und dauerhafte Speichern von CO im Untergrund, in Deutschland verboten. 2 Mit Vorlage der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon-Management-Strategie wurde aber Ende Februar dieses Jahres eine Kehrtwende für die nach wie vor umstrittene CCS-Technologie vollzogen. Bundesklimaminister Robert Habeck stellte die Notwendigkeit von CCS und CCU – also CCU ist die Nutzung, also Abscheidung und Nutzung von CO – als notwendi-2 gen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität heraus. Auch der neueste Bericht des Weltklimarates besagt, dass neben anderen Minderungsmaßnahmen auch CCS und CCU eine notwendige Klimatechnologie seien, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) das allerdings mit der Einschränkung, dass dies für emissionsintensive Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen gelte. Dazu zählt die Herstellung von Zement und Kalk und die thermische Abfallbehandlung, also die Müllverbrennung. Kurzum, mit der Vorstellung der Eckpunkte für die Carbon-Management-Strategie, wurde unmissverständlich verkündet, dass die Bundesregierung die Nutzung der Technologien ermöglichen wird, ein Paradigmenwechsel, für uns Anlass und gerade für mich auch persönlich, klarzustellen, dass wir für Mecklenburg-Vorpommern diese Möglichkeit nach wie vor ablehnen. Denn es soll ein … (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist schon ein bisschen Krieg hier, oder?!) Ich erklär das noch. Es soll nämlich eine Länderklausel eingeführt werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Am 29. Mai 2024 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beraten. Bundestag und Bundesrat beraten in dieser Sitzungswoche noch einmal dazu. Ermöglicht werden soll die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten des Festlandsockels und der Ausschließlichen Wirtschaftszone zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab. Zudem soll ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen geschaffen werden. Die Ausschließliche Wirtschaftszone ist ein Teil der Nordsee, die bis zu 200 Seemeilen von der Küstenlinie entfernt ist. Meeresschutzgebiete werden von der Speicherung ausgenommen. Zunächst hieß es, dass eine Speicherung an Land – zum Beispiel in ehemaligen Gas- und Erdöllagerstätten – vorerst ausgeschlossen bleiben soll. Robert Habeck betonte jedoch bereits Ende Februar, dass man darüber diskutieren könne, sollten die Bundesländer darum bitten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da wäre ich jetzt schon skeptisch geworden.) Herr Habeck äußerte bei einer Veranstaltung auf der Hannover Messe, dass er großes Potenzial in der Einlagerung von CO sehe. Ich zitiere: „Es ist besser, CO im 2 2 Boden zu haben als in der Atmosphäre … Es gibt gute Gründe für diesen Umschwung, und ich denke, das Land wird folgen.“ Zitatende. Mit dem im Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf ist klar, dass sich einige Länder offenbar die Nutzung von CCS vorstellen können. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde nun die Möglichkeit eröffnet, über landesgesetzliche Regelungen die dauerhafte Speicherung zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab auf dem jeweiligen Landesgebiet zuzulassen, eine sogenannte Opt-in-Klausel. Unser Antrag soll klarstellen, dass wir das für M-V jedenfalls nicht nutzen wollen, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Braucht es das?) denn dieser Passus war für uns Hauptanlass, diesen Antrag einzubringen. Wir wollen eine klare politische Botschaft senden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bestehende Verbot der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid – die CCS-Technologie, die damals auch schon unter Rot-Schwarz eingeführt wurde – muss auch für die Zukunft gelten. Die dauerhafte Speicherung von CO im industriellen Maßstab soll weiterhin 2 ausgeschlossen bleiben. Wir setzen damit ein klares Zeichen, dass Mecklenburg-Vorpommern diese Option nicht nutzen will. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über geologisch geeignete Bereiche, die für die Speicherung von Kohlendioxid infrage kämen. Ich verweise wiederum auf den Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz. Damit ist eine genauere … Nee. Ach so, jetzt bin ich verrutscht. Entschuldigung! Unser besonderes Landesinteresse liegt im Heben der Potenziale für die Gewinnung und Nutzung geothermischer Energie sowie der Speicherung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien. Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit der deutschlandweit erstmaligen unterirdischen Raumplanung im Landesraumentwicklungsprogramm seit 2016 über Vorrangräume, Energie und Energieträger. Auch mit der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms soll dieser Fokus beibehalten werden, Mecklenburg-Vorpommern möglichst rasch von Energieimporten unabhängig zu machen. Dafür gilt es, verstärkt erzeugte erneuerbare Energie innerhalb des Landes umzuwandeln, zu speichern und selbst zu nutzen. Wir nutzen die Chance und auch die Lagegunst an der Küste, die Landesentwicklung zu fördern. Zugleich wollen wir mit dem Antrag das Abscheiden und Nutzen von Kohlendioxid, das sogenannte CCU stärken. Vor allem sollen bahnbrechende Vorhaben eine Chance haben, wie etwa entstehendes CO bei der Zuckerher-2 stellung in Anklam im Verbund mit Strom aus Windkraft für die Herstellung des grünen Treibstoffs Methanol zu nutzen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass in diesem Punkt der Nutzung von Kohlendioxid fraktionsübergreifend kein Dissens besteht. Ich führe deshalb dazu nicht weiter aus. Für uns ist aber ganz deutlich, dass wir uns diese Option, also dass wir Technologie offenhalten wollen. Ich komme noch einmal auf die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zurück: Ich appelliere dringend an die Bündnisgrünen und Sozialdemokraten im Bundestag, Korrekturen vorzunehmen! Auch im Bundesrat muss Mecklenburg-Vorpommern seine Stimme nutzen, denn Robert Habecks Pläne gehen weit über das notwendige Maß hinaus und gehören abgelehnt. Der Regierungsentwurf ermöglicht auch die Speicherung von Kohlendioxid aus Gaskraftwerken. Das soll zwar nicht gefördert werden, soll aber erlaubt bleiben. Das lehnte bislang die GRÜNEN-Fraktion im Bundestag vehement ab, und auch die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Positionspapier bereits vor einem Jahr klar formuliert, dass der Einsatz von CCS im Zusammenhang mit fossiler Energiegewinnung und -versorgung in Deutschland auszuschließen ist. CCS bleibt umstritten, kann auch für die Nordsee eine Gefahr darstellen und sollte in der Anwendung auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Wir teilen die Kritik der Deutschen Umwelthilfe, die es für klimapolitisch absurd bezeichnet, erst mit neuen LNG-Terminals Fracking-Gas aus den USA zu importieren und dann die CO -Emissionen der neuen Gaskraftwerke 2 einzufangen. Wir fordern eine Begrenzung der Speicherung auf unvermeidbare beziehungsweise sehr schwer vermeidbare Restemissionen, und das sind wie bereits erwähnt die Herstellung von Zement und Kalk sowie die Müllverbrennung. Ich stelle hier für die Linksfraktion klar: CCS ist umstritten und wir bleiben skeptisch als Linksfraktion. Die Technologie ist energieaufwendig, teuer und benötigt viel Wasser. CCS ist ebenfalls eine Ergänzung, aber keinesfalls eine Alternative zum notwendigen Senken des CO - 2 Ausstoßes durch den Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Der Weltklimarat IPCC rechnet in seinem sechsten Sachstandsbericht vor, wie teuer CCS ist. Allein die Abscheidung von CO an der Produktionsstätte kostet mehr 2 als 50 US-Dollar pro Tonne CO . Die Investitionskosten 2 für ein Kohle- oder Gaskraftwerk mit CCS sind doppelt so hoch gegenüber einem Kraftwerk ohne. Auch die Kosten im laufenden Betrieb sind höher bei geringerem Wirkungsgrad der Anlage, weil erhebliche Mengen Energie nur dafür aufgewendet werden müssen, das CO abzu-2 scheiden. CCS ist also kein Allheilmittel für verfehlte Klimapolitik der letzten Jahre. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
