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Paul-Joachim Timm

AfD 13.06.2024 Sitzungen 8/82

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, an dieser Stelle möchte ich die Meinung meiner AfD-Fraktion kundtun und die beiden Regierungsanträge kommentieren und mich auf wesentliche Punkte beschränken. In ihrem Antrag „Gemeinsame Länderstrategie für die Zukunft der Ärzteausbildung entwickeln“ möchte die Landesregierung im Forderungsteil den Bund in die Pflicht nehmen, welcher die höheren Kosten der Novellierung der Approbationsordnung anteilig mittragen soll, ebenso die Schaffung zusätzlicher Studienplätze. Diesen Standpunkt vertritt auch die Fraktion der Alternative für Deutschland, denn eine qualitativ gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge und fordert das starke Engagement des Bundes. Ich glaube, es ist nicht vermessen, hier von der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sprechen. Bislang wurde die Umsetzung der Reform durch die Uneinigkeit ausgebremst, wer nun die höheren Folgekosten zu tragen hat. Die Bundesländer, allen voran die Kultusministerkonferenz, fordern ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes ebenso. Vielleicht ist ja die Bundesratspräsidentschaft von Frau Schwesig hier ein kleiner Pluspunkt. Außerdem soll laut Antrag der Koalition in M-V ein zusätzliches Vergabeinstrument für Medizinstudienplätze geschaffen werden, eine sogenannte Vorabquote, wobei sich Studenten, die sich für eine Tätigkeit in M-V verpflichten, vorrangig berücksichtigt werden sollen. Wir alle haben das positive Gelingen der Landarztquote hier an diesem Pult gepriesen, aber jetzt soll noch eine zusätzliche Quote kommen, meine Damen und Herren, völlig kontraproduktiv. Wie soll das überhaupt praktiziert werden? Das sind Sie uns hier und heute schuldig geblieben. Dann soll man doch bitte das bewährte Instrument der Landarztquote fördern und ausweiten, aus unserer Sicht doch das bessere Besteck. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das zentrale Anliegen des Antrages auf Drucksache 8/3744 ist es, eine Abwanderung von Absolventen in andere Bundesländer zu verhindern und als Gegenmaßnahme, ja, in irgendeiner Weise eine berufliche Bindung an M-V zu schaffen. Auch die Frage sind Sie uns schuldig geblieben, warum trotz aller Attraktivität unseres schönen Mecklenburg-Vorpommerns die berufliche Zukunft für die Absolventen hier in diesem Land doch eher nicht auf Gegenliebe trifft. Vielleicht ist da ein Perspektivwechsel doch hilfreich: Was bieten andere Bundesländer? Können wir uns noch von woanders Impulse holen? Auf die Seeluft hier abzustellen, was auch schön und gut ist, das ist ein wenig zu wenig. Am Forderungsteil des Antrages lässt sich erkennen, dass die Regierung eine hohe Verantwortlichkeit bei den Universitäten sieht. So soll denn die Zielvereinbarung 2026 bis 2030 das Mittel zum Zweck sein. Da soll das alles festgeschrieben werden, dass dann die Universitäten ein Konzept aufstellen. Meine Damen und Herren, da lässt sich dann doch die Frage stellen, wofür eigentlich unsere Landesregierung sich zuständig sieht. Sie können hier nicht alles einfach wegdelegieren! Für meine Fraktion ist es höchst fragwürdig, die Universitäten mit arbeitsmarktlenkenden Motivationen und Maßnahmen zu betrauen. Dafür sind Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, zuständig. Wie bereits in der Einbringung unseres eigenen Antrages zur Landarztquote für den Bereich der Zahnmedizin setzen wir hier auch vermehrt auf Anreize. Und was ist der Anreiz Nummer eins? Natürlich das liebe Geld. Das könnten zum einen gute finanzielle Rahmenbedingungen sein zur Einrichtung oder Übernahme einer Praxis, ebenso Startkredite, um ein gutes privates Umfeld zu schaffen, beispielsweise Wohneigentum zum Karrierestart in einer Klinik oder Praxis. Insgesamt beinhalten beide Anträge ein großes Wunschdenken, wie man denn Absolventen doch gerne einbinden möchte. Letztlich ist die Entscheidung, wo ein Absolvent seine berufliche Laufbahn beginnt, doch sehr höchstpersönlich in der Entscheidung eines jeden selbst verankert. Lediglich, das Instrument der Landarztquote vielleicht auch, ja, dann auf zukünftige fachmedizinische Bereiche anzuwenden, bietet mit einem Bewerbungsprozedere und den vertraglichen Vereinbarungen einen verbindlichen Rahmen, der für alle Seiten dann transparent ist. Für die Studenten, die Universitäten, die Patienten, die ländliche Versorgung und letztlich die Verbände der Gesundheitsversorgung ist das doch ein durchaus greifbares Instrument. Lassen Sie uns darauf setzen, dieses Instrument noch stärker machen. Wir lehnen die beiden Regierungsanträge ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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