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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 25.04.2024 Sitzungen 8/79

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist tatsächlich hier schon sehr viel angesprochen worden, sodass ich nur auf einige Punkte eingehen möchte. (Beifall Christine Klingohr, SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Als Erstes möchte ich, das haben Sie gleich am Anfang geschrieben, die Wochenarbeitszeit, 69 Stunden, ich habe da gestutzt. Ich habe das noch mal nachgeguckt, ich habe mir die Durchschnittszahlen angeguckt in der Bundesrepublik Deutschland, die liegen bei 49 Stunden. Die Landwirte haben die höchsten durchschnittlichen Arbeitszeiten, das ist so, aber keine 69 Stunden. Also das muss man hier noch mal korrigieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das sagen Sie mal den Landwirten, da sind die ganz begeistert!) Und dann, na, vielleicht auch noch mal zur Bürokratie: Also Bürokratie, klar, je kleiner die Betriebe sind, desto größer ist der bürokratische Aufwand anteilig, weil Großbetriebe und große Strukturen haben dafür Abteilungen, um all das abzuarbeiten, und das haben die kleinen Betriebe nicht. Deswegen ist das natürlich, fällt es den Kleinbetrieben, ob Landwirte oder verarbeitende Unternehmen, mehr auf die Füße als den großen. Und da muss man sicherlich anpassen. Die Fragen Stoffstrombilanz, die HIT-Datenbank sind angesprochen worden. Sie ist aber in der Verantwortung des Bundes, das muss man vielleicht auch noch mal ansprechen, sie ist nicht in der Verantwortung des Landes. Deswegen ist es, sozusagen an das Land adressiert, auch schwierig. Ich möchte – ich lasse das mal alles weg –, ich möchte Herrn Dr. Terpe gerade danken mal für seine, für eine Klarstellung. Und es ist nicht selbstverständlich, dass, ich sage jetzt mal, ökologische Gesichtspunkte in den Mittelpunkt gerückt werden, das funktioniert auch gar nicht. Der Landwirt arbeitet unter Weltmarktbedingungen und hat Erträge zu erbringen in Größenordnungen, um überhaupt überlebensfähig zu sein. Und deswegen gibt es dann Regeln über eine Grundsicherung und auch Regeln, über die er noch zusätzlich Geld für ökologische Leistungen bekommen kann. Und das möchte ich hier einfach mal ganz kurz noch mal klarstellen. Sie möchten unter Punkt 10 die Ökoregelungen 1a bis d und die GLÖZ 8 zusammenlegen, ganz vereinfacht ausgedrückt. Die GLÖZ-Standards, also die Standards für den guten landwirtschaftlichen ökologischen Zustand von Flächen, werden auf europäischer Ebene verhandelt. Und dort hat sich in den letzten Monaten – über die Proteste haben wir gesprochen –, die EU-Kommission hat am 15.03. den europäischen Mitgliedsstaaten Verordnungsvorschläge zur Erleichterung der Anwendung der GLÖZ übermittelt. Es ist der Verordnungsvorschlag (2024)0073 zur Änderung der Verordnung 2021/2115/2116, die Sie hier angegeben haben. Es geht in diesen Verordnungsvorschlägen hauptsächlich um Anpassungsmöglichkeiten an witterungsbedingte Ereignisse oder Ereignisse durch invasive Arten und Ähnliches. Es geht nicht darum, eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes der Flächen zuzulassen. Und es geht um vereinfachte Bewertung, Abbau von Bürokratie und eine Verbesserung der Erlössituation der Landwirte. Die Abstimmung des Europäischen Parlamentes, soweit ich das weiß, findet heute statt. Der Tag war auf den 25.04. festgelegt in der letzten Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes. Aber um es noch einmal deutlich zu machen: Die Direktzahlungen von 154 Euro je Hektar sind gebunden an Bedingungen. Sie werden nicht umsonst ausgezahlt. Und diese Bedingungen sind Grundanforderungen an die Buchführung. Es ist die Stilllegung von vier Prozent. Die sind wieder ausgesetzt, die sind abgewandelt worden, um eventuell noch Leguminosen oder Zwischenfrüchte anzubauen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber es ist auch die Einhaltung der GLÖZ-Standards. Die Einhaltung der GLÖZ-Standards ist weiterhin Voraussetzung dafür, dass die Landwirte über Ökoregelungen, die auf Bundesebene festgelegt werden, zusätzliche Mittel für ihre ökologischen Leistungen beantragen können, also Ökoregelungen – Bund und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – Bundesland. Für die Ökoregelungen stellt der Bund jährlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung zur Verbesserung Biodiversität, ich brauche das nicht im Einzelnen aufzuzählen, aber für diese ökologischen Leistungen. Diese Mittel sind im Jahr 23 nur mit 600 Millionen Euro ausgeschöpft worden. Das ist ein Problem gewesen, weil das bedeutet, dass eigentlich viele Landwirte in Deutschland gar nicht diese ökologischen Leistungen in Anspruch, also gar nicht dieses Geld in Anspruch genommen haben, das heißt also, nicht so viel für den Umweltschutz tun konnten, wollten, wie auch immer. (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann gab es eine Agrarministerkonferenz und unser Minister hat dort Vorschläge unterbreitet, wurden gemeinschaftlich unterbreitet, und der Bund hat reagiert und hat im Januar 24 auch eine, ich sage mal, Reform der Ökoregelungen abgegeben. Diese Reform ist gut, die kann man sich durchlesen, da sind Vereinfachungen drin, da sind auch höhere Beträge für einzelne Ökoregelungen drin. Vielleicht einige Zahlen noch aus unserem Bundesland, weil das ist nicht ganz unwesentlich: In unserem Bundesland haben Landwirte im vorigen Jahr circa 600.000 Hektar Fläche für verschiedene Ökoregelungen angemeldet. 600.000 Hektar! Das ist die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche unseres Landes. Und es sind 82 Millionen Euro für diese ökologischen Leistungen ausgezahlt worden. Also das ist auch ein guter Betrag, der den Landwirten zusätzlich zu ihrer Basisleistung von 154 Euro gezahlt wird. Und zusätzlich haben unsere Landwirte klug kombiniert und über die Agrar-, Klima- und Umweltmaßnahmen weitere 450.000 Hektar beantragt, und es sind weitere 72 Millionen Euro an die Landwirte geflossen. Also dieses ökologische Arbeiten, dieses nachhaltige Arbeiten bringt den Landwirten auch Geld, also Geld, was ausgleicht die minderen Erträge. Wir haben in dem Jahr 22 das Problem gehabt, dass extrem viel Geld, also das Doppelte als jetzt, für den Weizen gezahlt wurde und für den Raps. Und da hatten wir die Diskussion, kommen denn diese Ökoregelungen überhaupt zum Zuge, bringen die AUKMs was. Jetzt im Moment liegt der Preis für Brotweizen, in der letzten Woche lag er bei 174 Euro. Das ist ein, ich sage mal, ganz gelinde gesagt, auch ein sehr schlechter Preis. Und auch unter diesen Bedingungen ist dann natürlich eine Zahlung oder die Möglichkeit, solche Zahlungen in Anspruch zu nehmen, noch viel wichtiger. Ich möchte an dieser Stelle einmal einen Dank aussprechen – das wird immer sehr selten gemacht –, und zwar möchte ich Frau Marion Zinke aus dem Landwirtschaftsministerium danken. Es ist bei Weitem nicht selbstverständlich, dass diese Maßnahmen so erfolgreich in der Breite angenommen und umgesetzt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Also hier ist unser Land Mecklenburg-Vorpommern ganz vorn dabei, auch dank der vielen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der StÄLUs und der Landwirtschaftsämter unseres Landes. Dass solche Summen an die vielen Landwirte und Landwirtinnen unseres Landes minutiös und flächenbezogen ausgezahlt werden, ist eine große Leistung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich würde auf die ganzen einzelnen Punkte, die hier schon angesprochen sind, im Weiteren nicht eingehen und – jetzt muss ich mal gucken – würde an dieser Stelle schließen. Wir lehnen Ihren Antrag aber ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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