Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Abschiebungen in den Iran setzen die Betroffenen wegen der dortigen Menschenrechtslage Gefahren für Leib und Leben aus. Unser Antrag zielte im März genau wie heute darauf ab, dass der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, die Abschiebung von Iraner/-innen aus Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres auszusetzen und sich auf Bundesebene für eine bundesweite Aussetzung von Abschiebungen in den Iran einzusetzen. Die Dringlichkeit des Antrags wurde im März abgelehnt, das wurde hier auch schon mehrfach gesagt, und wenige Tage später wurde ein Abschiebeversuch aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran unternommen. Aus Sicht meiner Fraktion warf dieser Abschiebeversuch eine ganze Reihe Fragen auf. Wir hatten daher eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, und in dieser Sondersitzung vom 4. April sagte Innenminister Pegel, die Lage im Iran habe sich grundlegend geändert, es gebe keine Demonstrationen mehr. Und weil das hier auch in der Debatte so ein bisschen so anklang, sage ich es einfach noch mal in aller Deutlichkeit: Das ist einfach nicht richtig! Die Menschenrechtslage im Iran hat sich nicht verbessert, sondern verschlechtert. Die Menschen im Iran trauen sich nach den vielen Toten und Festnahmen schlicht nicht mehr zu demonstrieren. Da können Sie sich doch nicht hinstellen nach dem Motto: Ist doch alles gut, die Demonstrationen haben doch aufgehört oder sind vollständig eingestellt worden. Also wie kann man so auf eine Lage schauen?! Und um es noch mal zu sagen: Die Anzahl der vollstreckten Todesurteile im Iran ist im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 48 Prozent gestiegen. Das muss man sich mal vor Augen führen! Doch in der Sondersitzung des Innenausschusses und auch hier wieder zog sich der Innenminister darauf zurück, der vom Land angeordnete Abschiebestopp sei ausgelaufen. Damit gelte Bundesrecht, das Land könne das Bundesrecht nicht aushebeln. Jetzt mal ganz, ganz langsam: Nach Paragraf 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“ Dann bedarf die Anordnung zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern. In der Kommentarliteratur zu dieser Vorschrift heißt es, ich zitiere: „§ 60a Absatz 1 Satz 1 ermächtigt die oberste Landesbehörde, die Abschiebung bestimmter Ausländergruppen für die Dauer von längstens sechs Monaten auszusetzen. Ziel der Regelung ist es, den obersten Landesbehörden eine allgemeine Schutzgewährung für bestimmte Ausländergruppen ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer individuellen Gefährdung zu ermöglichen, um humanitären Schutz in besonderen Lagen bieten zu können.“ Zitatende. Das Innenministerium hat also einen Spielraum von sechs Monaten und nicht nur von drei Monaten. Meine Frage, inwieweit das Innenministerium diesen Spielraum genutzt hat, also von wann bis wann es also ein Abschiebestopp für den Iran angeordnet hatte, wurde im Innenausschuss am 4. April nicht beantwortet. Heute haben wir gehört, es gab einen Abschiebestopp aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran von Oktober bis Dezember 2022 und von Juli bis August 2023. Wenn ich jetzt mal nachrechne, hätte das Innenministerium sozusagen noch drei Monate übrig. Das würde genau reichen bis zur IMK im Juni. Meine Fraktion wird dem Antrag der Koalition zustimmen, weil der Antrag in der augenblicklichen Lage eine Verbesserung für die betroffenen Menschen herbeiführt. Wir halten unseren weitergehenden Antrag aber aufrecht, weil uns der Innenminister nicht darlegen konnte, warum ihm eine weitere direkte Aussetzung von Abschiebungen in den Iran durch unser Bundesland und damit ein kurzfristigerer und auch umfassenderer Schutz der Betroffenen rechtlich nicht möglich sein soll. Ich werbe erneut um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
